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Erfolgsgeschichte: Jobcenter korrigiert vorläufigen Bescheid

Das Jobcenter wollte einem Leistungsempfänger monatlich über 120 EUR von seinem ursprünglichen Regelsatz abziehen. Mit dem entsprechenden Bescheid wandte sich der Betroffene hilfesuchend an hartz4widerspruch.de. Das Ergebnis: Eine Rückzahlung des Jobcenters und ein deutlich geringerer Abzug in den Folgemonaten.

Jobcenter kürzt Regelsatz um 127 EUR

Herr L. erhielt im Dezember des vergangenen Jahres einen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter. Diesem war zu entnehmen, dass das Jobcenter von Dezember 2019 bis März 2020 monatlich 127,20 EUR von dem ihm eigentlich zugesicherten Regelsatz einbehalten werde. Um die Rechtmäßigkeit der Kürzung zu prüfen, wandte sich der Leistungsempfänger an hartz4widerspruch.de. Herr L. sandte uns dafür ein Foto des Bescheides zu und unsere Partneranwälte überprüften diesen umgehend.

Vorläufiger Bewilligungsbescheid weist Fehler auf

Wie bereits von Herrn L. vermutet, wies der vorläufige Bewilligungsbescheid Fehler auf. Umgehend kümmerten sich unsere Partneranwälte um den Widerspruch, damit dieser noch fristgerecht eingereicht werden konnte. Begründet wurde der Widerspruch damit, dass nicht mehr als 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs einbehalten werden dürfen. In dem Fall von Herrn L. wären das statt den 127,20 EUR nur noch 42,20 EUR monatlich.

Hartz 4-Empfänger erhält rechtmäßige Leistungen dank hartz4widerspruch.de

Basierend auf dem von unseren Partneranwälten eingereichten Widerspruch passte das Jobcenter den vorläufigen Bewilligungsbescheid an. In den Monaten Januar bis März 2020 wurden nur noch 42,20 EUR der ursprünglich zugesicherten Leistung einbehalten. Für den Monat Dezember 2019 erhielt Herr L. eine Rückzahlung.

Nach wie vor weisen viele Hartz 4-Bescheide, ähnlich wie in dem vorliegenden Fall, Fehler auf. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de prüfen Ihren Bescheid kostenlos und vertreten Sie, wenn nötig, auch in allen weiteren Instanzen.

Achtung: 2020 gibt es einige Änderungen bei Hartz 4

Neue Regelsätze sowie neue Regeln zu den Sanktionen und den Kosten der Unterkunft: Erfahren Sie mehr zu dem Thema Änderungen im Jahr 2020.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Erfolgsgeschichte: Jobcenter korrigiert vorläufigen Bescheid“

  1. Einfach danke dafür das es euch gibt, sonst wären wir absolutes freiwild und der willkür des jobcentes ausgeliefert.

    LG hans-joachim hornung

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