Renovierungsarbeiten am Haus

Erfolgsgeschichte: Hartz 4-Empfänger erhält 3.500 EUR Beihilfe

Das Jobcenter gewährte einem Leistungsempfänger zwar ein Darlehen, wollte jedoch den vollen Betrag zurück. Unsere Partneranwälte setzten sich erfolgreich für den Mann ein, der dadurch 3.500 EUR weniger zurückzahlen muss.

Wer keine Rücklagen besitzt muss sich Geld leihen

Eine größere Anschaffung oder eine größere Summe Geld, die benötigt wird, kann schnell zu einem finanziellen Engpass führen. Mit dem Regelsatz ist es für Hartz 4-Empfänger besonders schwer, finanzielle Rücklagen zu bilden. Ohne eigene Rücklagen muss sich Geld geliehen werden. Eine Möglichkeit ist der Antrag für ein Darlehen. 

Aufgenommen werden kann ein Darlehen sowohl bei der Bank als auch bei Privatpersonen. Darlehen bei der Bank sind oft schwer zu bekommen, wenn man keinen festen Job als Sicherheit vorweisen kann. Den Antrag für ein Darlehen können Sie allerdings auch beim Jobcenter einreichen. Dort werden zudem keine Zinsen erhoben.

Dank hartz4widerspruch.de 3.500 Euro gespart

Für Instandhaltungskosten für sein Wohneigentum beantragte ein Hartz 4-Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter. Die Höhe betrug 4172 EUR und wurde bewilligt. Der Leistungsempfänger wandte sich an unsere Partneranwälte, die für ihn Widerspruch einlegten. Dieser Widerspruch bewirkte, dass der Mann nun eine Beihilfe in Höhe von 3563 EUR erhält. Diesen Betrag muss er dem Jobcenter nicht mehr zurückzahlen. Statt der ursprünglichen 4172 EUR muss der Hartz 4-Empfänger nur noch knapp 608 EUR als Darlehen zurückzahlen.

Wer erhält ein Darlehen vom Jobcenter?

Für ein Darlehen beim Jobcenter herrschen strenge Vorgaben und nicht jedes Darlehen wird gewehrt. Das liegt daran, dass nicht alle Anschaffungskosten vom Jobcenter als dringend notwendig erachtet werden. Es kann also passieren, dass das Jobcenter Ihnen kein Darlehen gewährt. Jede Situation wird als Einzelfall betrachtet. Wem das Jobcenter ein Darlehen gewährt, kann es selbstständig entscheiden.

Rückzahlungszeitraum variiert

In der Regel wird ein Darlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt. Der Zeitraum ist abhängig von der monatlichen Rate und der Höhe des Darlehens. Bei Leistungsempfängern wird die Rate direkt vom Regelsatz abgezogen.

Hinweis: Die Rate darf nicht willkürlich hoch sein

Bei einer monatlichen Tilgung dürfen die Raten für die Rückzahlung von Darlehen nicht mehr als 10% des Regelsatzes betragen. Das gilt auch, wenn mehrere Darlehen gleichzeitig zurückgezahlt werden müssen.

Widerspruch einlegen lohnt sich

Ohne den Widerspruch hätte der Hartz 4-Empfänger in dem vorliegenden Fall den gesamten Betrag in Höhe von 4172 EUR zurückzahlen müssen. Durch den Widerspruch unserer Partneranwälte hat er jedoch über 3.500 EUR gespart.

Hinweis: Sie benötigen ein Darlehen?

Sofern Sie ein Darlehen bei Ihrem Jobcenter beantragt haben oder diesen bereits zurückzahlen, sollten Sie den entsprechenden Bescheid prüfen lassen. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de übernehmen das für Sie kostenlos. Seien Sie sicher, dass sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

4 Antworten auf „Erfolgsgeschichte: Hartz 4-Empfänger erhält 3.500 EUR Beihilfe“

  1. Ich habe ein Dahrlen beim Jobcenter auf eine Einmalige Sonderleistung für meine Autosteuern beantragt, ich kann diese nicht auf einmal zahlen und leider lässt das Zoll Amt sich nicht auf eine Ratenzahlung ein….für uns als Familie ist das Auto lebensnotwendig, wir haben so viele Termine die man alleine so ohne Auto nicht stämmen könnte…ich habe drei kranke Kinder zu Hause, wo wir andauernd Termine weiter weg haben…dies habe ich auch so begründet doch mein Dahrlen wurde ab gelegt, habe ich eine Chancse wenn ich ein Widerspruch schreiben würde

  2. Meine Tochter ( wird diesen Monat 19) ist jetzt bei meinem Verlobten und mir eingezogen.
    Vorher hat sie in einer Wohngruppe gelebt.
    Da wir jetzt ihr Zimmer einrichten müssen ist meine Frage.
    Bekommen wir vom Jobcenter Geld für Möbel?
    Mein Verlobter hat ALG 2 und ich Witwenrente.

  3. ich frage an – ob sie auch Grundsicherung im Alter – bearbeiten können
    es geht um einen von mir (77) beantragten Umzug zu Kindern und Enkeln die ich seit vielen Jahren nicht sehen kann weil mehr als 500km entfernt
    und ich körperlich und gesundheitlich das Treppensteigen schwer fällt und ich nach NRW ziehen will wofür mir ein WBS voeliegt
    weitere Anträge auf Haushaltshile
    Erhöhung der Regelsätze seltene Kleider größe 73 und Schuhe 53
    Zuschuß oder Darlehen für defektes Kühlgerät
    und für eine degekte Waschmaschine

    allein und ohne Geld schaffe ich es nicht

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