Mutter hat Sorgen

Erfolgsgeschichte: Alleinerziehende vor Wohnungslosigkeit bewahrt

Viele Sanktionen des Jobcenters sind nicht rechtens. Im vorliegenden Erfolgsfall halfen unsere Partneranwält*innen einer Frau dabei, einen Ablehnungsbescheid des Jobcenters aus der Welt zu schaffen und das Jobcenter zur Zahlung der Miete zu verpflichten.

Jobcenter stellte Zahlungen vorschnell ein

Nachdem das Jobcenter einen anonymen Hinweis erhielt, dass die Frau noch immer mit ihrem Ex-Mann zusammenlebe, strich es kurzerhand die Leistungen, die ihr zustanden. Das war aber grob rechtswidrig, da eine so harte Maßnahme nicht auf einen anonymen Hinweis allein gestützt werden kann.

Die Behörde hätte diesen Verdacht weiter untersuchen müssen, bevor sie der Frau ihre Hartz IV-Leistungen vorenthält. Das ist aber nicht geschehen. In Folge dessen war es der Mutter nicht möglich, ihre Miete zu zahlen. Die Wohnungskündigung drohte.

Jobcenter räumt Fehler im Eilverfahren ein

Die Frau wandte sich mit ihren Problemen an unsere Partneranwält*innen von hartz4widerspruch.de in der Hoffnung, diese lösen zu können. Sofort wurde Widerspruch eingelegt und aufgrund der prekären Situation der Mutter ein Eilverfahren beantragt. Zudem setzten sich unsere Partneranwält*innen mit der Vermieterin der Frau in Verbindung, um sie darum zu bitten, die Kündigung aufzuschieben.

Im Eilverfahren selbst erkannte das Jobcenter dann seinen Fehler und beide Seiten konnten sich ohne großen Prozess einigen. Die Mietrückstände wurden ausgeglichen und die Mandantin erhielt wieder ihre Leistungen; zumindest vorerst.

Hinweis: Eilverfahren bietet schnellen aber nur vorübergehenden Schutz

Beim sogenannten “Eilverfahren” wird der Rechtsstreit, der sich normalerweise über Monate hinzieht, schnell und einfach vorerst entschieden. Allerdings braucht es, wie im vorliegenden Fall, einen guten Grund, damit dieses schnellere Verfahren genehmigt wird. Außerdem kann sich die Rechtslage im Hauptverfahren noch ändern.

Partneranwält*innen gewinnen das Hauptverfahren

Nachdem die Klägerin das Eilverfahren gewonnen hatte, ging auch das Hauptverfahren zu ihren Gunsten aus. Unsere Partneranwält*innen erhoben eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter, weil es auch nach dem Eilverfahren nicht über den Widerspruch entscheiden hat. Auch hier gab das Jobcenter nach, sodass die Mandantin jetzt dauerhaft die Leistungen erhält, die ihr zustehen.

Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass es sich lohnt, gegen das Jobcenter vorzugehen, auch wenn man sich in einer schwierigen und vielleicht sogar auf den ersten Blick aussichtslosen Situation befindet. Mit der Hilfe engagierter Anwält*innen kann jede*r seine Rechte durchsetzen.

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Erfolgsgeschichte: Alleinerziehende vor Wohnungslosigkeit bewahrt“

  1. Immer wieder das gleich…ich bin geschieden wohne im Haus unten ..exmann oben..Kontrolle jobcenter ..kommentar ihr exmann geht durch den Flur und hat immer Kontakt dadurch..schwupps alleinerziehend gestriche ..unterhalt abgelehnt weil beide selbe Adresse haben..somit arschkarte ..sowas sollten die mal ändern..den jobcenter zahlt seine Miete und meine dann sowas..will meine kinder nicht hier raus holen aus dem haus ..und mein ex wohnt zur untermiete somit können wir hier wohnen bleiben..werden verurteilt für nichts beziehung no go ..

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