Bundesrat in Metallbuchstaben an Steinsäule

Einigung erzielt: Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Der Streit ums Bürgergeld ist beigelegt, Ampel und Union sind zu einer Übereinkunft gekommen. Die aber schmeichelt nicht unbedingt (zukünftigen) Leistungsbeziehenden. Welche Kompromisse die Ampel eingeht, um die Einführung zum Jahresbeginn zu realisieren – wir haben alle Informationen.

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Machtspielchen kommen zum Ende

Zu großzügig, zu schlaff und vor allem antiautoritär – was der Union am ursprünglichen Gesetzentwurf zum Bürgergeld nicht gefiel, haben die Politiker:innen zur Genüge dargelegt. Mit der Blockade bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat (wir berichteten) demonstrierte die Union letztlich ihre ganze Macht. Die Einführung des Bürgergeldes zum Jahresbeginn stand sprichwörtlich auf der Kippe – die Realisierung schien in weiter Ferne.

Hinweis Verabschiedung von Gesetzen

Um ein Gesetz zu verabschieden und es damit rechtskräftig zu machen, durchläuft der entsprechende Gesetzentwurf mehrere Abstimmungsphasen. Letztlich braucht dieser im Bundesrat eine zustimmende Mehrheit von mindestens 35 von 69 Stimmen. Wird diese erzielt, erhält das neue Gesetz Gültigkeit.

Umso überraschender kam die Nachricht, dass Ampel und Union kurzfristig zu einer Einigung gelangten. Das bestätigte jetzt auch der Vermittlungsausschuss. Die finale Abstimmung in Bundestag und Bundesrat über das geänderte Gesetz folgt am morgigen Freitag – das ist allerdings reine Formsache.

Die Machtspielchen haben ein Ende gefunden. Die Ampel musste dafür allerdings zurückstecken und der Union Zugeständnisse machen. Und das wiederum bedeutet: Bei den ohnehin überschaubaren Verbesserungen, die mit dem Bürgergeld für Leistungsbeziehende einhergehen sollten, wurde der Rotstift angesetzt.

Abstriche bei Vertrauenszeit, Schonvermögen und Karenzzeit

Die Vertrauenszeit, die für das erste halbe Jahr im Leistungsbezug vorgesehen war, ist gestrichen. Damit hat die Union ihren Willen nach Sanktionen (bis. max. 30 % vom Regelsatz) ab Tag 1 des Erhaltes von Bürgergeld durchgesetzt. Wer sich verweigert, soll Konsequenzen spüren, so die Auffassung der Unions-Politiker:innen.

Und auch das Schonvermögen wurde herunter korrigiert: Statt ein Vermögen von bis zu 60.000 EUR sollen Empfänger:innen von Bürgergeld nur 40.000 EUR besitzen dürfen. Betreffen dürfte diese Regelung wohl nur eine sehr geringe Anzahl an Leistungsbeziehenden. Immerhin rutschen sie in die staatliche Abhängigkeit, eben weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um sich selbst auszuhelfen.

Doch selbst wenn ein gewisses Schonvermögen vorhanden ist: Unangetastet bleibt das nunmehr lediglich für ein Jahr. Denn auch bei der Karenzzeit, die ursprünglich mit zwei Jahren angesetzt war, macht die Ampel Abstriche, um Einigung zu erzielen. Immerhin bleibt nach Ablauf des einen Jahres ein dauerhaftes Schonvermögen in Höhe von 15.000 EUR pro Person.

Was bleibt vom ursprünglichen Bürgergeld?

Die große Hartz 4-Reform war das Bürgergeld zu keinem Zeitpunkt. Dennoch waren an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen zu erkennen – ein Schritt in die richtige Richtung stellte der ursprüngliche Gesetzentwurf allemal dar. Was nach den Zugeständnissen der Ampel immerhin noch bleibt, sind eine einjährige Karenzzeit, die Anhebung der Zuverdienstgrenzen und der Vorrang von Fort- und Weiterbildung.

Was sich aber wohl kaum ändern wird, ist die Fehlerquote der Jobcenter bei Leistungsbescheiden. Und deshalb ändert sich eines nicht: Unser Service für Sie. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte nehmen sich weiterhin der Prüfung Ihrer Bescheide an und legen Widerspruch ein, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „Einigung erzielt: Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023“

  1. Ein Witz. Hat sich kaum was verbessert für uns. Das bisschen mehr Geld deckt kaum die Inflationskosten. Bin ich verpflichtet, persönlich zu einem Gespräch beim Jobcenter zu erscheinen? Oder kann ich als Ungeimpfte während der Pandemie bitten, dass das Gespräch telefonisch stattfindet? Wäre dankbar für eine Antwort. Herzliche Grüße.

    1. Hallo Sina,
      das müssen Sie bitte beim Jobcenter erfragen. Wenn das Jobcenter Sie aber zu einem persönlichen Gespräch bittet, sollten Sie dem auch nachkommen.
      Viele Grüße

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