Dank des Gerichtsentscheides (BVerfG) kam es in der letzten Woche zu einer grundlegenden Änderung. Die Kosten der Unterkunft (KdU) werden im Eilverfahren übernommen, wenn dem Hartz 4-Empfänger andernfalls relevante Nachteile drohen.
Verfassungsbeschwerde: was hat sich geändert?
Bisher war es so, dass Mietschulden erst in einem Eilverfahren übernommen wurden. Zusätzliche Bedingung: eine Räumungsklage des Vermieters musste vorliegen. Dies war das einzige Argument, durch das sich die Gerichte im Eilverfahren dazu bewegen ließen, das Jobcenter zu vorläufigen Leistungen zu verdonnern. Doch soweit muss es jetzt nicht mehr kommen – endlich. Es wurde erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingereicht, so dass vorläufige Leistungen für die Kosten der Unterkunft nicht mehr abgelehnt werden dürfen und der Hartz 4-Empfänger auf der Straße landet.
Voraussetzung: es drohen relevante Nachteile. Dazu zählt jetzt nicht nur allein die Räumungsklage, sondern auch der Fakt, möglichst in der gewählten Wohnung bleiben zu können. Ist dies nicht der Fall, können erhebliche finanzielle oder gar gesundheitliche Nachteile für Hartz 4-Empfänger entstehen. Dies muss ab sofort abgewogen werden.
Was sind “negative Folgen”?
Hierzu zählen zum Beispiel:
› Kosten durch die (fristlose) Kündigung der Wohnung
› Anwaltskosten
› eine fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
› Ab- und Anschaltskosten die gegenüber des Energieversorgers entstehen
Was kann ich machen?
Du kannst dir professionelle und sogar kostenlose Hilfe holen. Bist du dir unsicher, ob du alle Hartz 4-Leistungen erhältst, die dir zustehen? Prüfe deinen Bescheid und lege Widerspruch ein. Fehler in deinen Kosten der Unterkunft ist einer der häufigsten, die das Jobcenter macht – er zählt sogar zu den Top 5.
Auf das Menschenrecht und die Kosten der Unterkunft.
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes schützt Hartz 4-Empfänger zusätzlich gegenüber dem Jobcenter und dessen Willkür. Es muss zukünftig nicht einmal mehr zur Abschaltung des Stroms oder einer Räumungsklage kommen. Das war zuvor quasi die Bedingung von einer Kostenübernahme und weit weg vom Menschenrecht. Endlich gibt es eine zwingendere Miet- und Energieschuldenübernahme, bevor der Hartz 4-Empfänger auf der Straße sitzt.
Somit sind nicht vertratbare Rechtssprechungen hoffentlich bald eine Seltenheit und das Jobcenter in Sachen Sanktionen nicht mehr so großzügig unterwegs.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes geht es hier.
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Wir hatten gelesen, dass für Schueler ein Computer vom Jobcenter bezahlt wird!Haben einen Antrag gestellt dieser wurde abgelehnt!???War da nicht ein Gerichtsurteil…?
Das ist hoffentlich mal eine gute Entscheidung des BVG. Hoffentlich deshalb, weil es ggf. wieder zu Einzelfall- oder Ermessens-Entscheidungen kommt,
Was ist, wenn die 6-monatige Kostenübernahme ausläuft, und ein Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wird, weil die Wohnungsgröße als nicht
angemessen angesehen wird und man ohne Hilfe die Miete nicht nicht zahlen kann. Was geschieht dann?