Viele Leistungsbezieher machen im Jobcenter Diskriminierungserfahrungen.

Diskriminierung im Jobcenter – Regierung sieht keinen Handlungsbedarf

“Also mit Kopftuch können Sie ja dann nur unausgelernten Jobs nachgehen” oder “ADHS gibt es gar nicht. Und komischerweise haben gerade hier viele ADHS.” Solche Sätze haben viele Menschen im ALG II-Bezug schon gehört. Dass es dabei nicht um Einzelfälle geht, hat der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezeigt, aus dem diese Sätze stammen – vor zwei Jahren.

Die Linke hat jetzt eine parlamentarische Anfrage gestellt und will wissen, was die Bundesregierung seitdem in Sachen Antidiskriminierung unternommen hat und wo sie noch Handlungsbedarf sieht. Die Antwort der Regierung macht wenig Hoffnung auf konkrete Verbesserungen.

Jobcenter diskriminiert am häufigsten

Viele Leistungsbezieher machen im Jobcenter Diskriminierungserfahrungen, die die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und besonders das eigene Leben zusätzlich belasten. Das ist spätestens seit dem Bericht der bundeseigenen Antidiskriminierungsstelle von 2017 bekannt. Über 18.000 Personen nahmen damals zu ihren Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen an der Befragung teil. Die Teilnehmer gaben an, dass sie auch in Ämtern und Behörden Diskriminierung erfahren – und zwar mit Abstand am häufigsten bei Jobcentern und Arbeitsagenturen.

Die Betroffenen beschwerten sich über Diskriminierung

  • wegen ihrer sozialen Herkunft
  • aber auch wegen Behinderungen,
  • Beeinträchtigungen
  • und chronischen Krankheiten. 

Achtung: Jobcenter verletzten staatliche Vorbildfunktion

Die Autoren der Studie weisen selbst darauf hin: Diskriminierung durch den Staat wirkt besonders schwer, denn einerseits hat der Staat eine Vorbildfunktion, andererseits erwarten Betroffene vom Staat auch mehr in Sachen Diskriminierungsfreiheit als von anderen Stellen.

Einige Verbesserungen gibt es – doch es bleibt noch viel zu tun

Die Linke schreibt selbst in ihrer Anfrage, dass die Regierung schon wichtige Schritte wie die Einrichtung eines Diversity-Managements und Maßnahmen zur Stärkung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt unternommen habe. Doch hier bestand wohl auch besonderer Handlungsbedarf. 

Denn zumindest vor zwei Jahren war es noch so: Jobcenter-Maßnahmen zum Thema Nähen machten nur Frauen, in die Jobcenter-Maßnahmen zum Thema Fahrradreparatur durften nur Männer gehen. In der beruflichen Weiterbildung saßen überproportional viele Deutsche usw. Die Regeln zur Zuweisung zu Maßnahmen hat die Bundesregierung auch heute noch nicht reformiert.

Vorgeschlagene Maßnahmen lehnt die Regierung ab

Als Maßnahmen, um die Situation in Ämtern zu verbessern, schlägt der Bericht die Einrichtung unabhängiger Ombudsstellen und die Einführung eines Verbandsklagerechts vor. Ombudsstellen könnten als Vermittlerinstanz zwischen Leistungsbeziehern und Jobcentern dienen. Ein Verbandsklagerecht würde Musterklagen ermöglichen, damit nicht jeder Leistungsbezieher sich einzeln notfalls bis vor Gericht mit dem Jobcenter streiten muss. 

Die Regierung erklärt in ihrer Antwort, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sieht und auch keinen Beauftragten für Diskriminierungsschutz berufen möchte. Sie verweist auf den bisher schon möglichen Beschwerdeweg. Wer diskriminiert wird, kann per Mail, telefonisch oder schriftlich Beschwerde einlegen. Lässt sich das Problem nicht auf lokaler Ebene klären, geht die Beschwerde über die Regionaldirektion bis zum zentralen Kundenmanagement der Bundesagentur für Arbeit. Soweit die Theorie.

Hinweis: Diskriminierungen werden oft nicht gemeldet

Die Zahlen der Bundesregierung selbst lassen aber daran zweifeln, ob dieser Weg funktioniert. Denn der Regierung sind nur insgesamt 42 Beschwerden bekannt, die dort eingegangen sind – seit 2013. Dass allein unter den 18.000 Studienteilnehmern schon 409 Menschen von Diskriminierung in Jobcentern und Arbeitsagenturen berichten, zeigt, dass es dort Nachbesserungsbedarf gibt.

Kein eigenes Klagerecht gegen diskriminierende Jobcenter-Regeln geplant

Auch den Rechtsschutz gegen Diskriminierungen will die Bundesregierung nicht stärken. Es gebe schon einen Anspruch aus Amtspflichtsverletzung und verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche will man nicht einführen. Das bedeutet, die Rechtslage soll bleiben wie bisher. Derzeit können einzelne Jobcenter-Mitarbeiter belangt werden, wenn sie Menschen diskriminieren, also ihre Amtspflicht verletzen. Es soll aber weiterhin keine Möglichkeit geben, zu klagen weil die Regeln im Jobcenter diskriminierend sind und bestimmte Gruppen systematisch schlechter behandeln als andere.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „Diskriminierung im Jobcenter – Regierung sieht keinen Handlungsbedarf“

  1. Hallo es würde mich interessieren wo genau man eine Beschwerde zur Diskriminierung abgeben kann. Ich habe im Internet nichts konkretes gefunden. Beim Vorgesetzten der Bearbeiterin vom Jobcenter habe ich mich bereits telefonisch beschwert. Aber bei allen Beschwerden wurde immer alles einfach abgetan. Ich müsse verstehen es wäre ja so und so…, im Normalfall wäre es so und so. Ich habe also immer nur gehört, das die Bearbeiterin alles schon richtig gemacht hat und ich sie ja einfach verstehen solle, es wären ja die Schmarotzer schuld. so im Prinzip war die Kernaussage, oder kam zumindest bei mir so an. Voll frech… Am Schluss wurde ich auch noch belehrt, weil ich meinte, dass ich am besten das Gespräch mit der Bearbeiterin das nächste mal aufnehme, damit man versteht was ich meine. Dann kam nur noch ich sollte mir bewusst sein, dass das eine Straftat sei und das zur Anzeige gebracht werden würde. Und dass das kein gutes Licht auf mich werfe und meine Glaubwürdigkeit jetzt beeinträchtige. So als wolle man mich quasi jetzt noch mal zurechtweisen und warnen.
    Und da ich selbst auch Beamtin sei, wäre das echt fraglich. Ich sollte das doch wissen.
    Das fand ich echt befremdlich. Und nun recherchiere ich darüber, wo man sich beschweren könnte, falls das Auswirkungen hätte. Meine Mutter, um die es hier eigentlich ging, wird ja auch noch länger mit dem Jobcenter zu tun haben und wir wollen keinen Ärger. Ich möchte aber wissen wo ich mich im Ernstfall hinwenden kann.

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