Die neue Grundsicherung beinhaltet vor allem Verschärfungen für Bürgergeld-Beziehende.

Die neue Grundsicherung: Geleakter Gesetzentwurf zeigt erste Pläne

Union und SPD wollen noch in diesem Jahr die Weichen für eine neue Grundsicherung stellen, die das Bürgergeld ab 2026 ersetzen soll. Obwohl sich die schwarz-rote Koalition diesbezüglich noch mitten in der Abstimmung befindet, wurde bereits jetzt schon ein erster Gesetzentwurf über den Bürgergeldnachfolger geleakt. Was genau da drin steht, erfahren Sie hier.

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Erste Ideen für die neue Grundsicherung im Umlauf

Lange wurde geredet und verhandelt, jetzt scheint sich die schwarz-rote Bundesregierung auf einen groben Fahrplan für die neue Grundsicherung geeinigt zu haben. Das geht zumindest aus einem frisch veröffentlichten Gesetzentwurf hervor, der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit geraten ist.

Schenkt man den aktuellen Leaks Glauben, müssen sich Bürgergeld-Empfänger:innen auf deutliche Verschärfungen und Einschränkungen einstellen. Geplant sind unter anderem:

  • 100%-Sanktionen für sogenannte Totalverweigerer, die zumutbare Jobs konsequent und mehrmals ablehnen,
  • eine Reduzierung des Schonvermögens von 40.000 auf 15.000 EUR,
  • Kürzungen in Höhe von 30 % des Regelsatzes für maximal drei Monate bei Pflichtverletzungen und
  • die Abschaffung der Karenzzeit bei unangemessen hohen Mieten.

Anzahl der Totalverweigerer gering

Dass die neue Grundsicherung in erster Linie Totalverweigerer ins Visier nimmt, ist angesichts der bisherigen Äußerungen aus Unionskreisen wenig überraschend. Immerhin betonten Friedrich Merz und seine Parteikolleginnen und -kollegen in der Vergangenheit immer wieder, härter gegen genau diese Personengruppe vorgehen zu wollen.

Dabei machen Totalverweigerer laut einer neuen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nur einen extrem kleinen Bruchteil aller Bürgergeld-Beziehenden aus: Ihre Anzahl bewegt sich bundesweit in einem niedrigen zweistelligen Bereich.

Etwas häufiger kommen dagegen Pflichtverletzungen wie Meldeversäumnisse vor, weshalb sich ein genauerer Blick auf den überarbeiteten Sanktionsmechanismus lohnt. Bisher finden Kürzungen nach einem Stufenmodell statt, das sich nach der Anzahl der Pflichtverletzungen richtet:

Anzahl der PflichtverstößeHöhe der Kürzung des RegelsatzesDauer der Kürzung
110 % 1 Monat
220 % 2 Monate
330 % 3 Monate

Geht es nach den Plänen von CDU und SPD, darf das Jobcenter in der neuen Grundsicherung schon ab dem zweiten Verstoß 30 % des Regelsatzes einbehalten. Unverändert bleiben soll die maximal zulässige Dauer der Sanktionen von drei Monaten.

Wann die neue Grundsicherung kommt, ist unklar

Noch handelt es sich bei den vorgestellten Änderungen bloß um einen ersten Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen und Monaten mehrmals angepasst und überarbeitet wird. Union und SPD wollen die neue Grundsicherung schon im kommenden Jahr einführen. Als realistisch gilt ein Start in der Jahresmitte.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.