Zuverdienst bei Bürgergeld-Bezug: Wie viel Nebenverdienst ist erlaubt?

Einkommen schließt den Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz 4) nicht aus. Ganz im Gegenteil: Ein Zuverdienst ist gern gesehen und wird mit Freibeträgen gefördert. Ab einer gewissen Einkommenshöhe wirkt sich ein Zuverdienst allerdings auch mindernd auf Ihren Regelsatz aus. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie parat.

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Bürgergeld: Ist ein Zuverdienst erlaubt?

Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz IV) soll hilfebedürftigen Menschen vorübergehend den Lebensunterhalt sichern. Dabei kann auch hilfebedürftig sein, wer in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Einkommen und Bürgergeld-Bezug schließen sich also nicht aus.

Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Zahlreiche Erwerbstätige sind auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen, da sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Diese Menschen werden auch als Aufstocker bezeichnet. Viele von ihnen sind dabei zu Niedriglöhnen angestellt und in Minijobs tätig.

Hinweis: Zuverdienst wirkt sich auf Leistungsbezug aus

Ein Zuverdienst wirkt sich ab einem gewissen Betrag auf Ihren Regelsatz aus. Dabei berücksichtigen die Jobcenter nicht nur Erwerbseinkommen. Jegliches Geld, das Sie während des Bezugs von Bürgergeld erhalten, kann Einkommen darstellen.

Was zählt bei Bürgergeld als anrechnungsfähiges Einkommen?

Einkommen stellen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) grundsätzlich alle finanziellen Mittel dar, die einem Leistungsberechtigten während des Bürgergeld-Bezugs zufließen. Dabei handelt es sich nicht zwingend um Erwerbseinkommen.

Folgende Einnahmen stellen beispielsweise ebenso Einkommen dar:

  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Elterngeld
  • Betreuungsgeld

Jedes dieser Einkommen ist anrechnungsfähig und wird dementsprechend bei der Berechnung Ihres Bürgergeld-Satzes berücksichtigt.

Einkommen oder Vermögen – was macht den Unterschied?

Bei Vermögen gelten grundsätzlich weitaus großzügigere Freibeträge als bei Einkommen. Doch wann stellen finanzielle Mittel Vermögen dar? Hier gilt die Faustregel: Alles, was Sie bereits vor dem Bürgergeld-Bezug besaßen, ist als Vermögen anzusehen. Einnahmen während des Bezugs von Bürgergeld (ehemals ALG II) stellt Einkommen dar, das ggf. auf Ihren Bedarf anzurechnen ist.

Nähere Informationen rund um das Thema Vermögen hält unser Ratgeber für Sie bereit.

Einkommen bei Bürgergeld-Bezug: Welcher Freibetrag gilt?

Bei Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit wird Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 100 EUR eingeräumt. Heißt: 100 EUR können Sie bei einem Zuverdienst immer behalten. Sobald Ihr Nettoeinkommen 100 EUR übersteigt, wird es auf Ihren Bürgergeld-Satz angerechnet.

Darüber hinaus ergibt sich folgende Staffelung für anrechnungsfreie Beträge – je nach Höhe des Zuverdienstes:

  • zwischen 100,01 EUR und 520,00 EUR bleiben 20 % anrechnungsfrei
  • zwischen 520,01 EUR und 1.000 EUR sind zusätzlich 30 % anrechnungsfrei
  • zwischen 1.000,01 EUR und 1.200 EUR bleiben weitere 10 % unberücksichtigt

Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind, erhöht sich Ihre Einkommensgrenze auf 1.500 EUR. Übersteigt Ihr Bruttogehalt 1.200 bzw. 1.500 EUR, kommt es zu einer kompletten Anrechnung auf Ihren Leistungsbezug.

Dabei ist der Freibetrag immer vom Bruttoeinkommen zu berechnen und vom Nettoeinkommen abzuziehen. Anhand einer Beispielrechnung möchten wir Ihnen das einmal möglichst nachvollziehbar darstellen:

Beispielrechnung: Wie viel bleibt vom Gehalt?

Einkommen/Freibetrag Beträge

Bruttogehalt: 1.100 EUR

Grundfreibetrag: – 100 EUR

Freibetrag Stufe I, 20 % von 520 EUR: – 104,00 EUR

Freibetrag Stufe II, 30 % von 480 EUR: – 144,00 EUR

Freibetrag Stufe III, 10 % von 100 EUR: – 10,00 EUR

Freibetrag gesamt: 338,00 EUR


Nettogehalt: 800 EUR

Freibetrag gesamt: – 338,00 EUR

anrechenbares Einkommen 462,00 EUR

Zugegeben: Nachzuvollziehen, wie hoch Freibeträge ausfallen, ist kein Leichtes. Und nicht selten unterlaufen auch dem Jobcenter dabei Fehler. Eine genaue Überprüfung von Bescheiden ist also ratsam.

Im Folgenden haben wir Ihnen zur groben Orientierung außerdem eine Übersicht erstellt, der Sie entnehmen können, welchem Bruttoeinkommen welcher Freibetrag gegenübersteht.

BruttoeinkommenSo viel bleibt Ihnen zusätzlich zum Bürgergeld-Regelsatz
100 EUR100 EUR
200 EUR120 EUR
300 EUR140 EUR
400 EUR160 EUR
500 EUR180 EUR
520 EUR184 EUR
600 EUR208 EUR
700 EUR238 EUR
800 EUR168 EUR
900 EUR298 EUR
1.000 EUR328 EUR
1.100 EUR338 EUR
1.200 EUR348 EUR

Hinweis: Einkommensgrenze beim Bürgergeld

Eine pauschale Einkommensgrenze, die zum Bürgergeld-Bezug berechtigt, lässt sich nicht benennen. Zu sehr kommt es auf die individuellen Lebensumstände an, die unter Umständen auch Mehrbedarfe rechtfertigen.

Ob Ihnen das Jobcenter einen Freibetrag gewährt hat, erkennen Sie an den Worten „abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen“. Schauen Sie bei Ihrem Bewilligungsbescheid deshalb einmal genauer hin. Hegen Sie Zweifel an der korrekten Berechnung Ihres Freibetrags, lassen Sie Ihren Bescheid von uns prüfen.

Absetzbeträge bei Bürgergeld-Einkommen

Absetzbeträge werden nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet. Bei Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sind mögliche Absetzbeträge allerdings oftmals schon mit dem Freibetrag von 100 EUR abgegolten. Dazu zählen in der Regel auch Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.

Hinweis: Fahrtkosten

Bei besonders hohen Fahrtkosten können unter Umständen auch höhere Kosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist dabei, dass die Mehrkosten unvermeidbar sind. Dementsprechend müssen diese auch nachgewiesen werden.

Bei sonstigem Einkommen wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld oder Betreuungsgeld gibt es in Sonderfällen einen Freibetrag in Höhe von 30 EUR. Erzielen Sie Erwerbseinkommen, ist dieser Freibetrag allerdings oft schon mit dem 100 EUR-Freibetrag abgegolten.

Dennoch: Es kann sich lohnen, zu prüfen, ob das Jobcenter an die Versicherungspauschale gedacht hat.

Welches Einkommen darf nicht angerechnet werden?

Wie bereits erwähnt, sind finanzielle Mittel, die Ihnen während eines Bewilligungszeitraumes zufließen, Einkommen. Doch darf längst nicht jedes Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Darunter fallen:

  • Mutterschaftsgeld
  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Hinterbliebenenrente oder Entschädigungen für Gewaltopfer
  • Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter bis zu 3.000 EUR jährlich (Freibeträge dieser Art sind zusätzlich zu Grundfreibeträgen bei Einkommen zu gewähren)
  • Einkommen aus sogenannten Ein-Euro-Jobs, wenn die Mehraufwandsentschädigung vom Grundsicherungsträger gezahlt wird

Ab welchem Zuverdienst besteht kein Bürgergeld-Anspruch mehr?

Können Sie mit Ihrem Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten, erlischt damit Ihr Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4). Dabei ist aber nicht nur der Regelbedarf von Bedeutung. Auch mögliche Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft müssen hierbei berücksichtigt werden. Deshalb können die Bedarfe je nach aktueller Lebenssituation unterschiedlich ausfallen – eine pauschale Einkommensgrenze lässt sich nicht beziffern.

Neuer Job, erstes Einkommen doch kein Bürgergeld – das Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip lässt viele (ehemalige) Leistungsberechtigte verzweifeln: Da ist nach langer Arbeitslosigkeit ein Job gefunden – das erste Gehalt ist auch pünktlich am Monatsende auf dem Konto – und just flattert ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters ins Haus.

Das ist auf das Zuflussprinzip zurückzuführen. Demnach ist Einkommen in dem Monat anzurechnen, in dem es Ihnen als Leistungsempfänger zugeflossen ist. In der Regel zieht das einen finanziellen Engpass nach sich.

Wichtig: Denken Sie bei Antritt einer Stelle ans Zuflussprinzip

Sind Sie eine Stelle angetreten und erhalten bereits am Monatsende Ihr erstes Gehalt, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer Anpassung des Auszahlungszeitpunktes. So können Sie finanzielle Einbußen möglicherweise umgehen.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Fragen & Antworten

Was zählt nicht als Einkommen?
Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Entschädigungen (sofern kein Vermögensschaden), Pflegegeld, Blindengeld und besondere Zuwendungen (bspw. Soforthilfen nach Katastrophen) werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Was bekommt ein Bürgergeld-Empfänger alles bezahlt?
Neben dem Regelsatz, der 2023 bei 502 EUR für alleinstehende und alleinerziehende liegt, können Leistungsempfängern auch Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) sowie gegebenenfalls Mehr- und Sonderbedarfe zustehen. Leben Kinder im Haushalt, kann zudem ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

64 Antworten auf „Einkommen“

  1. Hallo ich hätte eine Frage, mein Verdienst liegt zwischen 1100-1200€ im Monat netto, unterschiedlich da ich Provisionsberechtigt bin. Lebe alleine und habe eine Miete von 514€ warm plus Strom 55€ der jetzt wahrscheinlich erhöht wird plus eine autozahlung im Monat von 145€. Eine Lebensversicherung ist vorhanden die noch 9 Jahre läuft aber kein großer Endbetrag ist. Kfz Versicherung und kfz Steuer so das gerade mal 80€ im Monat zum Lebensunterhalt bleibt. Bin ich berechtigt Bürgergeld zu beantragen? Danke für die Info

    1. Hallo Michaela,
      beantragen Sie Bürgergeld und schauen Sie, wie der Bescheid ausfällt. Pauschal können wir so etwas leider nicht eindeutig beantworten.
      Viele Grüße

  2. Hallo Zusammen,

    ich habe bis 01.2023 Krankengeld bezogen von meinem Arbeitgeber wurde ich im Oktober 2022 aus betrieblichen Gründen gekündigt, im selben Monat also 01.2023 habe ich Alg1 beantragt und trotz 42 Jahren in Arbeit, reichte mein Alg1 nicht für den Lebensunterhalt.
    So blieb mir nur noch die Aufstockung mit Alg2, beantragt 02.2023.
    Mein letzter Arbeitgeber, Kündigung 10.2022, hat mir meinen Anspruch auf Resturlaub die letzte Rate erst im Monat 02.2023 ausgezahlt, jetzt zieht mir das jobcenter diesen Betrag ab.
    Ist das so korrekt? 4 Monat verspätete Zahlung vom Arbeitgeber, der mir gekündigt hat , anzurechnen auf meine Bedürftigkeit?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    MfG Claudia

    1. Hallo Claudia,
      leider ja. Entscheidend ist hier, wann Ihnen das Geld zugeflossen ist. Sofern Sie sich zum Auszahlungszeitpunkt im Leistungsbezug befinden, kommt es zu Anrechnung.
      Viele Grüße

  3. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte sagen Sie mir, ob unsere Familie Anspruch auf zusätzliche Beihilfe hat. Zwei Erwachsene und ein Kind, 16 Jahre alt, aus der Ukraine. Mein Mann und ich beziehen Sozialhilfe und bekommen jetzt einen Job mit der Bedingung von 16 Stunden pro Woche, das heißt, ein Gehalt von etwa 950-1000 Euro pro Monat für mich und meinen Mann. Kindergeld 250 Euro. Brauche Wohnungswarmmiete 750 Euro. Beim Arbeitsamt wurde uns gesagt, dass wir auf jeden Fall mehr als Sozialleistungen bekommen würden. 100+ 180 (20 % von 900). Gilt diese Regel, wenn zwei in einer Familie auf diese Weise arbeiten? Danke fürs Helfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lena

    1. Hallo Lena,
      auch wenn zwei Personen arbeiten, kann weiterhin Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Das hängt natürlich am Ende vom Einkommen ab, das dann insgesamt erzielt wird. Wichtig ist auch, dass sich Ihnen keine Alternativen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag bieten. Am besten, Sie besprechen das einmal mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter. Pauschal lässt sich dazu leider keine konkrete Aussage treffen.
      Viele Grüße

  4. Hallo, mal eine Frage.
    Was ist, wenn der Nebenverdienst monatlich keine einheitliche Summe aufweist. D.h. wenn beim Nebenverdienst unterschiedliche Beträge monatlich ausgezahlt werden? Gilt dann das Prinzip des Durchschnitts?

    1. Hallo Anne,
      in dem Fall erhalten Sie einen vorläufigen Bescheid, um einen Durchschnitt Ihres Einkommens zu ermitteln. Ihr Anspruch wird dann später festgesetzt.
      Viele Grüße

  5. Hallo wir beziehen Bürgergeld und würden gerne wissen ob pro Kopf man die 100 Euro verdienen darf oder pro Haushalt. Und darf man an online umfragen teilnehmen mit Vergütung ?

    Mfg

    1. Hallo Elster,
      die 100 EUR Freibetrag gelten pro Person. An Online-Umfragen dürfen Sie teilnehmen, sollten das Jobcenter aber in jedem Fall über die Einnahmen informieren, um Probleme zu vermeiden.
      Viele Grüße

  6. Hallo, Ich wollte nachfragen, als aufstocker, ob folgende Leistungen vom Arbeitgeber, “Produktivitätsbonus” und “Erholungsbeihilfe” beim Bürgergeld angerechnet werden als Einkünfte oder anrechnungsfrei bleiben ☺️

    1. Hallo,
      beides stellt Einkommen dar und wird dementsprechend bei der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt.
      Viele Grüße

  7. Hallo,
    das Jobcenter hat mir einen Änderungsbescheid geschickt und das Geld gekürzt da ich einen Minijob angenommen habe. Es berechnet mir Einnahmen von 500€ die ich gar nicht bekomme. Der Minijob wurde ordentlich gemeldet mit Arbeitsvertrag. Ich bekam 124€ Dezember für November ausgezahlt und 165€ für Dezember im Januar. Die Berechnung für die Änderung wirkt vom 03/23 bis 04/23 sich aus. Reicht es wenn ich die Lohnbescheinigungen und Kontoauszüge wegen dem Zuflusssystem beim Widerspruch mit einreiche?
    Gruß Philipp

  8. Hallo,
    ich habe einen Minijob und eine ehrenamtliche Tätigkeit. Wie hoch sind die Freibeträge dann? 100, — beim Minijob und wie hoch zusätzlich beim Ehrenamt?
    Danke

    1. Hallo Gerhard,
      aktuell gilt ein Sonderfreibetrag in Höhe von maximal 150 EUR für ehrenamtliche Tätigkeiten. Macht insgesamt also einen Freibetrag von bis zu 250 EUR. Ab Juli dieses Jahres ändert sich hier die Regelung bei der Anrechnung jedoch: Dann werden Einkommen aus Ehrenämtern jährlich betrachtet, nicht monatlich.
      Viele Grüße

    1. Hallo Margit,
      ja, Sie müssen dem Jobcenter sämtliche Einnahmen melden, die Ihnen zufließen.
      Viele Grüße

  9. Ich hab mal eine Frage ich Ich verdiene 800 Euro monatlich wie viel Geld bleibt mir dann vom Bürger Geld übrig das würd mich mal interessieren ob mir mal da einer helfen könnte das wäre sehr nett

    1. Hallo Alexander,
      mithilfe unseres Bürgergeld-Rechners erhalten Sie eine ungefähre Vorstellung von Ihrem Anspruch.
      Viele Grüße

  10. Guten Tag! so eine Frage – ich bekam ALGII Geld, dann habe ich einen kleinen Honorarvertrag abgeschlossen, und die Zahlungen wurden für nächste sechs Monate berechnet (schon als Selbständigkeit). Mein Honorarvertrag war für drei Monate, aber es gibt eine Möglichkeit, ihn zu verlängern. Und das Honorar wird am Ende aller Arbeiten angenommen. Wenn ich alles auf einmal bezahlt bekomme (ca. 700 Euro), wird dann berücksichtigt (beim JC), dass die Arbeit mehrere Monate dauerte (das steht im Vertrag), oder wird es als Einmalzahlung betrachtet? vielen Dank im Voraus

    1. Hallo Steffi,
      bei Ihnen wird eine Durchschnittsberechnung vorgenommen, wobei Ihre Einnahmen auf den Bewilligungszeitraum angerechnet werden. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.
      Viele Grüße

  11. Hallo, hätte eine Frage für Aufstocker. Bin selbständig und kann gesundheitsbedingt nicht voll arbeiten, muss also aufstocken. Kann nicht länger als allerhöchstens 4 Std in Zwangshaltung sitzen, fahre daher täglich 10 km. Ist es richtig daß dafür keine Kosten übernommen werden, sonder alles wie Kfz Versicherung, Steuern, Abnutzung, Benzin, Reparaturen, Pflege im Freibetrag von 100 Euro drin sind? Wäre ja ungerecht denen gegenüber die eine Arbeitsstelle 2 Straßen weiter haben u laufen können, also keine Ausgaben für ein Kfz haben. Hat man da einfach nur Pech gehabt? Desweiteren würden mich die Telefonkosten interessieren, es gibt im Geschäft keinen Festnetzanschluss, nur Handy, da ich ja nicht so viele Std vor Ort bin und das dann mitnehmen kann. Privat gibts einen Festnetzanschluss plus Internet. Beides wird gemischt genutzt, Handy jedoch weitaus mehr geschäftlich als 50 Prozent, die jetzt nur noch übernommen werden. Vorher mit anderem Sachbearbeiter zu 100 Prozent, da ja Privatanschluss besteht und man nicht beides aufteilen wollte. Gibt es da gesetzlich Vorgaben Urteile etc? Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort, liebe Grüße….

    1. Hallo Heidi,
      das muss unterschieden werden. Kosten, die aufgrund von Abnutzung entstehen oder zur Pflege aufgewendet werden, werden nicht übernommen. Kosten für den Arbeitsweg zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte sind als Werbungskosten in den 100 EUR enthalten. Sind Sie berufsbedingt viel unterwegs, können Fahrkosten nur erstattet werden, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen. Bezüglich der Telefonkosten ist ebenfalls zu unterscheiden: Bei einer rein geschäftlichen Nutzung, können die Kosten zu 100 % als Betriebsausgabe verbucht werden. Nutzen Sie den Anschluss auch privat, gilt 50/50. Dass die geschäftliche Nutzung überwiegt, spielt dabei in der Regel keine Rolle.
      Viele Grüße

  12. Hallo, bekomme Bürgergeld.
    Meine Tochter ist noch Schülerin und 18jahre, kann sie einen minijob nachgehen? Und wieviel wird angerechnet

    1. Hallo Yasi,
      natürlich kann Sie einer Tätigkeit nachgehen. Ab Juli gelten in dem Zusammenhang auch höhere Freibeträge für Schülerinnen und Schüler. Bis zu 520 EUR bleiben dann anrechnungsfrei, bis dahin gilt noch ein Freibetrag in Höhe von 100 EUR. Ferienjobs bleiben ab Mitte dieses Jahres indes gänzlich unberücksichtigt.
      Viele Grüße

  13. Liebe Frau Höfer, ich bin alleinerziehende Mutter und habe zwei Minderjährige Kinder. Zurzeit bekommen wir Bürgergeld. Mitunter wird ja auch die Miete übernommen. Meine Frage wäre , wenn ich einen Minijob ausübe , wird dann trotzdem noch die Miete vom Jobcenter übernommen ? Und wie wäre es bei einem Teilzeitjob von ca 16std ? Übernimmt das Jobcenter dann auch noch die Miete ?
    Lg Marie

    1. Hallo Marie,
      da weder ein Minijob noch eine Teilzeitstelle ausreichen dürfte, um Ihren Unterhalt und den Ihrer Kinder zu decken, stehen Ihnen weiterhin Leistungen zu. Dementsprechend werden Ihre Kosten der Unterkunft weiterhin übernommen. Ihr Einkommen wirkt sich lediglich auf Ihren Regelsatz aus.
      Viele Grüße

  14. Hallo ich bin Aufstocker und habe im November eine einmal Zahlung zu meinem Lohn mit Sozialabgaben bekommen,muss ich das abgeben?Oder wegen Inflation nicht?LG

    1. Hallo Marion,
      auch Einmalzahlungen vom Arbeitgeber werden auf den ALG II-Bezug leider angerechnet.
      Viele Grüße

  15. Guten Tag, wir bekommen ALG 2
    Meine Frau ist Aufstocker als Hauswirtschafterin und hat im April 2022 eine Sonderprämie
    erhalten. Meine Frage wäre ist diese Prämie nun zum Einkommen Anzurechnen oder nicht.
    Vom Amt wurde es Angerechnet und ist nun zurückzuzahlen.
    Danke für eine Antwort

    1. Hallo Chris,
      hier kommt es auf die Art der Prämie an. Haben Sie einen aktuellen Rückforderungsbescheid dazu vorliegen, der nicht älter als einen Monat ist, prüfen unsere Partneranwälte gerne, ob die Rückforderung rechtens ist. Wenn nicht, erfolgt ein Widerspruch.
      Viele Grüße

  16. Hallo meine Okt Hartz4 Leistungen wurden einbehalten ich habe aufgrund Einkommensfestlegung einen abschließenden Bescheid bekommen. Laut diesem Bescheid, hätte ich 663€ bekommen sollen, was aber auf die zurückzuzahlenden Leistungen angerechnet wurde, aber nirgends aufgeführt ist.
    Zumal die Leitungen wegen einer fehlenden Bestätigung zur Weiterführung des Mietverhältnisses einbehalten wurden und die Bestätigung vor den gewünschten Lohnabrechnungen eingereicht wurden.

    1. Hallo Jasmin,
      pauschal können wir Ihnen dazu leider keine Einschätzung abgeben. Sofern der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Unstimmigkeiten wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  17. Hallo und zwar ist meine Frage (Entschuldigung falls es nicht hier hingehört)… ich hab mir ende August 21,15€ und ende September 47€ auf mein Konto überweisen lassen weil ich Geld für essen und trinken brauchte und dieses Geld hab ich auch zurück überwiesen an meiner Kollegin. Jetzt frag ich mich wird dieses angerechnet? Im Internet steht es gebe ein monatlichen Freibetrag von 50€ und ich mir kein Kopf machen müsste. Ist das richtig?

    Liebe Grüße
    René

    1. Hallo René,
      der Freibetrag von 100 EUR deckt Einkommen jeglicher Form (ausgenommen Ehrenamt) ab. Sobald dieser überschritten wird, kommt es zur Anrechnung. Nun kann zwar eine sogenannte Bagatellgrenze für geringfügige Einkommen zum Tragen kommen – das ist aber kein Muss. Das Jobcenter kann Ihnen das Geld als Einkommen anrechnen. Grundsätzlich sind Sie auch dazu verpflichtet, die Zahlungen Ihrer Kollegin beim Jobcenter anzugeben.
      Viele Grüße

  18. Hallo, ich bekomme erwerbsunfähigkeitsrente und aufstockend grundsicherung Punkt ich habe ehrenamtlich für den Zensus Befragung gemacht und dort 850 € bekommen. Durch das zufluss-prinzip wird dieser Betrag in einem Monat angerechnet. Ich bekomme monatlich ungefähr 350 €, grundsicherung. Jetzt werden mir aber über den Zeitraum von 6 Monaten jeweils 100 € abgezogen wegen meinem Einkommen. Ich bin aber der Meinung dass ich in dem Monat wo ich das Geld bekomme dann eben keinen Anspruch auf grundsicherung habe was dann nur 350 € wären die zurückgefordert werden können, nicht insgesamt 650 € verteilt auf 6 Monate. Mein Berater meint aber dass das Einkommen auf 6 Monate aufgeteilt werden muss, da es meine grundsicherung übersteigt. Ich finde das unlogisch, hat er recht?

    1. Hallo Heike,
      ja, das ist korrekt. Sobald Sie aufgrund eines einmaligen Einkommens aus der Hilfebedürftigkeit fallen, wird der Betrag auf sechs Monate umverteilt.
      Viele Grüße

  19. Guten Tag, ich bin Alleinerziehende und ich habe früher gearbeitet, jetzt bin ich unterstützt von Job Center. Meine Frage ist wieviel kann mann extra Verdienen ohne abgerechnet zu sein? Danke

    1. Hallo Byby,
      komplett anrechnungsfrei ist Einkommen nur bis zu 100 EUR. Einkommen zwischen 100,01 und 1.000,01 EUR, wird zu 80 % angerechnet, 20 % bleiben anrechnungsfrei.
      Viele Grüße

  20. Guten Abend,ich bin alleinerziehend und beziehe momentan alg 2.
    Zum 15. Okt beginnen ich eine Beschäftigung mit ca630 Euro Lohn im Monat. Ich habe nicht gehsu verstanden, wieviel ich davon letztendlich behalten kann. ^^ Danke für Hilfe und Aufklärung

    1. Hallo Masouda,
      bei einem Verdienst von ca. 630 EUR bleiben 206 EUR anrechnungsfrei (100 EUR Freibetrag plus 106 EUR Freibetrag Stufe 1 in Höhe von 20 %). Das dürfen Sie letztlich behalten.
      Viele Grüße

  21. Hallo,
    Ich habe auf einem Festival gearbeitet um den Ticketpreis erstattet zu bekommen. Es sind dann mehr Stunden geworden, da die Personalmangel hatten. Insgesamt würde ich 344€ bekommen. Könnte ich es auf das Konto meiner Mutter überweisen lassen oder ist das Betrug und wird herauskommen? Ich muss meine Steuer ID angeben und es wurde ein Vertrag für Kurzfristige Beschäftigung aufgesetzt.

    1. Hallo Laura,
      das Geld einfach auf das Konto Ihrer Mutter überweisen zu lassen, ist in keinem Fall ratsam. Wir empfehlen Ihnen ganz klar, davon abzusehen.
      Viele Grüße

  22. Hallo, meine Tochter ist 22 Jahre alt und wohnt bei mir. Sie hat Einkommen 450 EUR , darf das Jobcenter das einkommen meiner Tochter anrechnen.

    1. Hallo Abdul,
      nein, das Jobcenter darf das Einkommen Ihrer Tochter nicht auf Ihren Bedarf, sprich den der Eltern, anrechnen. Wohl aber kann es auf den Bedarf Ihrer Tochter angerechnet werden. Hier müssen Sie unterscheiden.
      Viele Grüße

    2. Wenn ich kein Unterhalt mehrbekomme von der Vorschusskasse meine Tochter ist 15 Jahre ich verdiene zu harz4 dazu mein Einkommen ist 679€ bekomme ich dann mehr Leistungen vom Jobcenter

    3. Hallo Martina,
      fällt der Unterhalt weg, sollten Sie höhere Leistungen erhalten.
      Viele Grüße

  23. Gilt folgendes aus § 155 SGB III nur für Empfänger von ALG1 oder auch für mich als ALG2 Empfänger?

    (3) Leistungen, die eine Bezieherin oder ein Bezieher von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

    1. vom Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildung wegen der Teilnahme oder
    2. auf Grund eines früheren oder bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme

    erhält, werden nach Abzug der Steuern, des auf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer entfallenden Anteils der Sozialversicherungsbeiträge und eines Freibetrags von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

    Konkret: Was geschieht mit Einkünften aus einem sechsmonatigen Praktikum wärend einer Umschulung, falls der Betrieb etwas zahlt? Wird es wie ein gewöhnlicher Hinzuverdienst gewertet, oder habe ich da einen Freibetrag in Höhe von 400 Euro monatlich?

    1. Hallo Marc,
      befinden Sie sich im Hartz 4-Bezug, wird es als Einkommen berücksichtigt. Der Freibetrag von 400 EUR spielt dabei keine Rolle.
      Viele Grüße

  24. Dürfen Fahrtkosten die ich von meinem Arbeitgeber erstattet
    bekomme bei Hartz 4 als sonstiges Einkommen angerechnet
    werden?

    1. Hallo Katja,
      leider ja. Zuschüsse zu bzw. die Erstattung von Fahrtkosten stellen Einkommen dar.
      Viele Grüße

    1. Hallo Rüdiger,
      ja, Witwenrente stellt Einkommen dar, das auf den Anspruch angerechnet wird.
      Viele Grüße

  25. Ich bin gerade im Rechtsstreit mit dem Jobcenter. Die behaupten sie würde meine gesamte Miete bezahlen diese findet aber nur rechnerisch Beachtung um die restliche Leistung zu berechnen so haben mir das zwei Mitarbeiter gesagt. Da das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss meines Sohnes ja angerechnet wird. Nun will man mir das Guthaben von meiner Betriebskostenabrechnung 2019 wegnehmen wo ich auch noch elterngeld in Höhe von 300 Euro erhalten habe. Das Sozialgericht meint das ist rechtens. Aber wenn das Jobcenter die Miete an meinen Vermieter direkt zahlen würde dann wären es auch nur 356 Euro. Meine volle Miete beträgt aber 456 Euro also muss ich gut 100 Euro selbst zahlen aber das glaubt weder das Jobcenter noch das Sozialgericht obwohl ich es anhand eines Kontoauszuges nachweisen kann. Was kann ich noch tun. Ich bin wirklich verzweifelt weil mir niemand helfen möchte.

  26. Hallo ich habe als Hauswart vom Vermieter 28€ monatlich zu meinem Harz 4 erhalten musste ich die beim Jobcenter angeben für Mülltonnen nach vorne stellen und das Objekt ein wenig sauber halten?

  27. Hallo, ich habe einen Youtube Kanal und bin Partner bei Amazon Partner.net. da ich dadurch Einnahmen erziehle, habe ich neulich Gewerbe beantragt. Nun muss ich das noch beim Jobcenter anmelden. Wie hoch ist der Freibetrag bei diesen Einnahme? Wieviel Zieht das Jobcenter ab, wieviel bleibt mir übrig?
    Wäre sehr dankbar, wenn ich eine Antwort diesbezüglich bekomme.. lg

  28. Hallo,
    danke erst einmal für diese sehr hilfreichen Artikel hier!
    ich bin selbstständig, Aufstocker und unterhaltspflichtig. Neben meinen Freibeträgen kann ich auch ca. zusätzlich 1900€ im halben Jahr dazu verdienen die nicht angerechnet werden, weil ich diese als Unterhalt zahle. Wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe und nicht mehr Aufstocker bin, erhöht sich mein Freibetrag dann weiterhin, vorausgesetzt ich zahle nachweislich den Unterhalt?
    Mit freundlichen Grüßen
    M.K.

  29. Hallo, ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente unbefristet, und mein Mann Hartz IV. Meine Rente wird voll angerechnet, so daß mein Mann weniger als Grundbedarf erhält. Ich verstehe nicht das uns die Nebenkosten Rückerstattung angerechnet wird, da ich die Miete bezahle, er steht nicht mal im Mietvertrag. Aber das gilt auch für jede Rentenerhöhung. Warum habe ich dann gearbeitet. Ich habe schon lange keine Lust mehr auf Leben.

  30. Hallo, ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente unbefristet, und mein Mann Hartz IV. Meine Rente wird voll angerechnet, so daß mein Mann weniger als Grundbedarf erhält. Ich verstehe nicht das uns die Nebenkosten Rückerstattung angerechnet wird, da ich die Miete bezahle, er steht nicht mal im Mietvertrag. Aber das gilt auch für jede Rentenerhöhung. Warum habe ich dann gearbeitet. Ich habe schon lange keine Lust mehr auf Leben.

  31. es wird viel zu viel an hartz4 angerechnet ..
    find ich einfach eine frechheit.
    zb. das kindergeld das gehört den kindern
    oder der unterhalt,gehört den personen die dies bekommen.
    auch wenn die kinder feriearbeit machen, das erarbeiten sie sich selber.
    das ist nicht in ordnung.
    finde das einfach frech vom amt.
    ist ja dann kein wunder wenn man mit dem bisschen geld nicht hin kommt.
    deswegen sind alle bescheide falsch gerechnet.
    es müßte ganz dringend vieles geändert werden,kein wunder wenn manche leute austicken.und das mit recht.
    ist mir auch egal ob meine mail adresse veröffentlicht wird oder nicht. denn ihr wißt nicht wie es den armen leuten geht.
    auch ein vorschuß bekommt nur mit ,für was man das geld braucht.geht euch ja gar nix an.oder.
    da lasst ihr uns einfach mittellos stehn.
    das wir dann aber an hunger oder durst leiden interessiert keinem.
    und erst die mahnungen von rechnungen.
    das ma da ins inkasso kommt ist genauso interessiert keine sau.lg anonym

  32. Das ist ja ein super Artikel. Es fehlen aber Informationen zu Einkommen, Bsp. Halbweisenrente, ob da der volle Betrag oder ein Teil oder nichts angerechnet wird? Desweiteren wäre es wichtig zu wissen wieviel von einer kleinen Witwenrente und großen Witwenrente angerechnet werden kann?
    Dann gibt es noch den Sonderfall, Pflegschaft bzw Pflege eines Kindes, mit der Zahlung von Pflegegeld vom Jugendamt für das fremde Kind?

  33. Hallo, kann mir jemand sagen, ob das Pflegegeld meiner 8 jährigen Tochter als Einkommen angerechnet werden kann?

  34. Hallo an das Team,
    habe Nebenjob u.auch als Praktikumstelle
    in Transportunternehmen.
    Habe vorher Selbständigkeit mit Einstiegsgeld beantragt und.hatte Nebenjob.
    Selbständigkeit mit Einstiegsgeld wurde
    abgelehnt.Nebenjob hab ich aufgrund dessen
    aufgeben müssen.
    Alles völlig irrsinnig.Jetzt habe ich Nebenjob u.mache auch Praktikum.Nicht angemeldet
    weil ich nur Stress hatte.Jetzt würde ich bei Weiterbewilligung Hartz4 wieder aufgefordert alles offen zu legen.Habe dann Post von Rechtsabteilung bekommen.Habe angegeben wurde Bar ausgezahlt u.Kosten hat Unternehmen für Minijob übernommen.
    Warte erst Stellungnahme durch. Rechtsabteilung ab.Würde dann bei Bedarf
    Hilfe durch Sie in Anspruch nehmen
    Mit freundlichen Grüssen R.B

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