Frau nimmt an Weiterbildung teil

Das Weiterbildungsgeld: Ein positiver Anreiz zum Wiedereinstieg ins Berufsleben?

Aktuell haben rund 1,2 Millionen Hartz4-Empfänger:innen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Doch das soll sich bald ändern. Denn mit dem neuen Bürgergeld gehen zwei Maßnahmen einher, die besonders herausstechen: das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus. Welche Chancen eröffnen sich damit für Langzeitarbeitslose?

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Finanzielle Förderung für die berufliche Weiterbildung

Künftig soll es 150 EUR zusätzlich im Monat für ALG II-Empfänger:innen geben, sofern sie sich für die Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung entscheiden. Ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 EUR gibt es hingegen für diejenigen, die an Maßnahmen teilnehmen, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden.

Das Weiterbildungsgeld zielt hier ganz klar darauf ab, motivierende und positive Anreize zu schaffen. Empfänger:innen von Hartz 4, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben durch die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten vorantreiben, werden direkt belohnt und nicht erst nach einer mehrjährigen Berufsausbildung – so die Idee dahinter.

Hinweis: Abnahme der Beschäftigungsaufnahmen

Von Oktober 2021 bis September 2022 meldeten sich durchschnittlich 6,34 % der Arbeitslosen aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme (einschließlich Ausbildung) aus der Arbeitslosigkeit ab. Das sind weniger als in den Jahren zuvor. Aktuell finden also weniger Langzeitarbeitslose den Weg zurück in die Berufswelt. Die Weiterbildungsprämie kann als Chance verstanden werden.

Statt schneller Vermittlung: Langfristige und nachhaltige Beschäftigung

Zeitarbeit und kurzfristige Beschäftigungen sollen schon bald der Vergangenheit angehören. Vielmehr sollen individuelle Fähigkeiten und Talente gefördert werden. Durch mildere Sanktionen soll der Druck vermindert werden. Hartz 4-Empfänger:innen müssen dadurch nicht mehr zwangsläufig jeden Job annehmen. Sie können die bestmögliche berufliche Entwicklung verfolgen, die zu Ihnen passt. Folglich kann auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden, der aktuell in vielen Berufen ein großes Problem ist.

DGB sieht Verbesserungsbedarf

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Weiterbildungsgeld und sieht es positiv, dass das zentrale Ziel nicht mehr die sofortige Vermittlung einer Arbeitsstelle ist. Allerdings hält die Organisation es für sinnvoll, das Weiterbildungsgeld von den geplanten 150 EUR auf den aktuellen Erwerbstätigen-Freibetrag von 330 EUR zu erhöhen. Denn es sollte finanziell attraktiver sein als ein 1-Euro-Job, bei dem es rund 200 EUR monatlich gibt – mindestens so attraktiv wie eine Beschäftigung mit Mindestlohn.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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