Glühbirnen

Das Hartz 4-Sanktionsurteil: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war für Leistungsempfänger wohl die wichtigste Gerichtsentscheidung des Jahres. Nur was das Urteil jetzt konkret bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Wir haben die wichtigsten Fragen rund ums Urteil zusammengetragen – und wir geben Antworten.

Worum ging es beim Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt?

Ganz kurz zusammengefasst: Das Bundesverfassungsgericht hat verhandelt, ob die Regeln zu Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Leistungsempfänger über 25 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Das Urteil: Die alten Regeln waren teilweise nicht verfassungskonform.

Hinweis: Der aktuelle Stand der Dinge

Die Bundesagentur für Arbeit und das Arbeitsministerium erarbeiten gerade neue Regeln zu Sanktionen. Wie genau diese aussehen werden, ist noch nicht bekannt. Bis auf Weiteres verschickt die Bundesagentur für Arbeit keine Sanktionsbescheide.

Betrifft das Urteil auch Sanktionen bei Meldeversäumnissen?

Jein. Sanktionen bei Meldeversäumnissen sind die 10 %-Sanktionen, die das Jobcenter verhängt, wenn Sie einen Termin verpassen. Über diese Sanktionen hat das Bundesverfassungsgericht nicht verhandelt – dabei werden 80 % aller Sanktionen wegen Meldeversäumnissen verhängt.

Das Urteil ist aber trotzdem auch für diesen Bereich wichtig.

  • Erstens werden im Moment insgesamt neue Regeln zu Sanktionen erarbeitet, die dann auch den Bereich Meldeversäumnisse betreffen werden.
  • Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil verlangt, dass Sanktionierte die Möglichkeit bekommen müssen, durch eigenes Handeln Sanktionen zu beenden.

Entwürfe für die Weisungen sind schon bekannt geworden. Sie lassen vermuten, dass es möglich sein wird, die Sanktion bei einem Meldeversäumnis zu verkürzen, indem man beim Jobcenter vorstellig wird und die Meldung nachholt. Sicher ist aber noch nichts.

Muss ich jetzt keine Konsequenzen mehr für Pflichtverletzungen befürchten?

Ja, Sanktionen sind trotzdem möglich. Eine Sanktion wegen einer wiederholten Pflichtverletzung darf aber nicht 30 % des Regelbedarfs überschreiten. Wie genau die Neuregelungen aussehen werden, ist aber noch nicht klar.

Achtung: Jobcenter hat sechs Monate Zeit für Sanktionen

Das Jobcenter hat einen Spielraum beim Sanktionszeitraum – zumindest indirekt. Denn nach der Pflichtverletzung hat das Jobcenter sechs Monate Zeit, um einen Sanktionsbescheid zu erlassen. Die dreimonatige Sanktion beginnt spätestens im Monat nach dem Sanktionsbescheid. Dadurch können wiederholte Sanktionen möglicherweise einen weiteren Sanktionszeitraum nach sich ziehen.

Gibt es jetzt doch weiter Sanktionen über 30 %?

Wohl nicht. Die Bundesagentur für Arbeit wollte hohe Sanktionen anscheinend durch die Hintertür fortführen. Die Entwürfe für die Neuregelung zeigten, dass in Zukunft mehrere Sanktionen gleichzeitig möglich sein sollten, auch wenn dadurch die Leistung um mehr als 30 % des Regelbedarfs gekürzt würde. Arbeitsminister Hubertus Heil ist aber zurückgerudert und spricht jetzt von “Missverständnissen.”

Muss das Jobcenter jetzt auch rückwirkend Sanktionen zurücknehmen?

Nein. In diesem Punkt herrschte kurz nach dem Urteil Unsicherheit, inzwischen ist aber klar: Es lohnt sich nicht, mit einem Überprüfungsantrag gegen bereits vergangene Sanktionen vorzugehen. Das Urteil gilt nur für neue oder aktuell laufende hohe Sanktionen.

Achtung: Alte EGV sind nicht automatisch ungültig

Eingliederungsvereinbarungen, die vor dem Urteil des BVerfG erstellt wurden, enthalten noch Passagen über die alten Sanktionsregelungen. Die Eingliederungsvereinbarungen gelten aber wohl trotzdem.

Bekommen Menschen unter 25 jetzt trotzdem noch Sanktionen über 30 %?

Wohl nicht. Das Urteil bezieht sich zwar nur auf Leistungsempfänger über 25, die Richter ließen aber durchblicken, dass sie auch für unter 25-Jährige ähnlich entscheiden würden. 

Noch ist nicht klar, wie die neuen Regeln aussehen werden, aber die Entwürfe zeigen, dass wohl auch junge Menschen keine Sanktionen über 30 % mehr bekommen werden.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Partneranwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Das Hartz 4-Sanktionsurteil: Antworten auf die wichtigsten Fragen“

  1. Betreff : Führerscheinkosten
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Stelle als Fahrer und Küchenmonteur gefunden und dann einen Brief am 09.10. 2019 an der Bestätigung des Fahrerlaubnis von meinem Arbeitgeber bekommen . Nachdem zeigte den das Jobcenter ein Ablehnungsbescheid bekommen und den steht Sie haben ein Monat Gelegenheit Wiederspruch einlegen .
    Was mache ich tun , um meine Arbeit nicht
    Verloren werden ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Reza

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