Ab dem 31.12.2019 bekommen Hartz 4-Empfänger mehr Geld. Trotzdem gibt es rund um den Jahreswechsel viele Fragen. Wann werden die neuen Leistungen ausgezahlt? Werden jetzt auch die Kosten der Unterkunft angehoben? Was müssen Sie zu den neuen Sanktionsregeln wissen? Wir haben die wichtigsten Infos zum Jahreswechsel zusammengestellt.
Änderungen bei den Regelsätzen
Das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz schreibt vor, dass die Hartz 4-Leistungen regelmäßig angehoben werden müssen – und zwar immer zum ersten Januar eines Jahres. Die Anpassung des Regelsatzes wirkt sich also auf Ihre nächste Hartz 4-Zahlung aus. Im kommenden Jahr bekommen Leistungsbezieher knapp 2 % mehr Geld. Pro Person sind das zwischen 5 EUR und 8 EUR zusätzlich im Monat.
Zum ersten Mal bekommen Sie Ende Dezember die höheren Leistungen. Spätestens am 31.12.2019 sollte das Geld auf Ihrem Konto angekommen sein. Alleinstehende bekommen dann 432 EUR, Partner 382 EUR, BG-Mitglieder zwischen 18 und 24 Jahren 346 EUR. Jugendliche von 14 bis 17 bekommen 328 EUR, bei Kindern von sechs bis 13 sind es 308 EUR und die Kleinsten bekommen 250 EUR pro Monat.
Neue Regeln zu Sanktionen
Die neuen Sanktionsregeln der Bundesagentur für Arbeit sind veröffentlicht und können auf der Seite des Erwerbslosenvereins Tacheles eingesehen werden. Die wichtigsten Punkte:
- Sanktionen über 30 % des Regelsatzes gibt es nicht mehr.
- Die neuen Regeln gelten auch für unter 25-Jährige.
- Das Jobcenter muss bei bei Sanktionen (auch wegen Meldeversäumnissen) prüfen, ob eine Sanktion eine außergewöhnliche Härte für die Betroffenen bedeuten würde und ob eine Sanktion verkürzt werden kann.
Kosten der Unterkunft
Die Regeln für die Kosten der Unterkunft werden auf kommunaler Ebene festgelegt. Wann die Mietobergrenzen jeweils angehoben werden, ist ebenfalls Sache der Kommune. Einige Kommunen wie beispielsweise der Kreis Kleve oder Neustadt an der Aisch stellen zum 01.01.2020 mehr Geld zum Wohnen zur Verfügung, andere nicht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem zuständigen Jobcenter nach.
Quellen:
- RBEG
- Tacheles e.V.
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Guten Abend, wir hatten zum 31.12.2019 keine Erhöhung unseren Regelbedarf und haben auch keinen neuen Bescheid bekommen. Da das Jobcenter Dillingen Donau nicht das schnellste ist. Wie sollen wir uns jetzt verhalten, und ab wann ist das mit dem neuen Mietspiegel da wir da auch keine Erhöhung hatten.
8 Euro ist ein Witz, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich bin Schwerbehinderte und nach allen Abzuegen bleiben mir noch 120 bis 130 Euro