Einfamilienhaus

Corona-Regeln: Jobcenter muss 400 Euro zu teure Miete zahlen

Eine Familie aus Hannover zieht in ein Haus, das fast 400 EUR über der Mietobergrenze liegt. Das Jobcenter muss trotzdem die volle Miete zahlen. Grund: Die Corona-Sonderregeln legen fest, dass im Moment auch unangemessene Mieten voll gezahlt werden müssen. Heißt das, dass Sie jetzt ohne Rücksicht auf Kosten in jede verfügbare Wohnung ziehen können?

Angemessenheit von Wohnkosten wird im Moment nicht überprüft

Die Prüfungen der Kosten der Unterkunft sind wegen der Krise derzeit ausgesetzt. Das heißt, wer eine zu teure Wohnung hat, kann trotzdem Hartz 4 bekommen, ohne dass er oder sie gleich aufgefordert wird, sich eine günstigere Bleibe zu suchen.

Diese Angemessenheitsprüfung ist im Moment für alle Mietverträge ausgesetzt – nicht nur für Mietverträge, die schon länger laufen, sondern auch für Mietverträge, die jetzt gerade neu geschlossen werden. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem aktuellen Urteil entschieden.

Aktuelles Urteil des LSG Niedersachsen

Geklagt hatte eine achtköpfige Familie aus Hannover, die Anfang September in ein Einfamilienhaus gezogen war, für das die Kaltmiete bei 1300 EUR liegt. Die Mietobergrenze für Hannover für einen Achtpersonenhaushalt liegt aber bei 919 EUR – das Haus ist also fast 400 EUR zu teuer.

Das Jobcenter argumentierte, die Kosten lägen über der Angemessenheitsgrenze, außerdem sei die Familie erst kurz vor der Geburt des jüngsten Kindes in die Vierzimmerwohnung gezogen, die sie vorher bewohnt hatte. Außerdem sei die Wohnfläche für acht Personen auf 125 Quadratmeter begrenzt, die vorherige Wohnung habe 120 Quadratmeter gehabt – und die Familie habe nicht überzeugend darstellen können, dass wirklich keine günstigere Wohnung zu finden war.

Hinweis: Widerspruch bei Miete lohnt sich

Die Mietobergrenzen gelten nicht deutschlandweit. Jede Kommune legt ihre Obergrenzen selbst fest – oft allerdings nicht mit nachvollziehbaren Methoden. Vor Gericht halten diese Grenzen deshalb in sehr vielen Fällen nicht Stand. Wenn das Jobcenter Ihre Miete nicht voll zahlt, haben Sie daher mit einem Widerspruch oft gute Aussichten, weil auch die Jobcenter es oft nicht auf einen Prozess ankommen lassen wollen.

Hartz 4-Empfänger sollen sich nicht auch noch Sorgen wegen ihrer Wohnung machen müssen

Das Jobcenter weigerte sich deswegen, die Kostenübernahme zu erteilen – allerdings zu Unrecht, wie das LSG entschied. Unangemessenheit der Kosten hin oder her – die Prüfung sei derzeit eben ausgesetzt. Es sei egal, ob die Familie wegen der Pandemie Hartz 4-Leistungen beantragen musste oder ob sie schon vorher Hartz 4 bekommen hatte.

Die Richter verwiesen auf die Gesetzesbegründung, mit der zu Beginn der Pandemie § 67 SGB II erlassen worden war, der unter anderem regelt, dass die Prüfung der Kosten der Unterkunft bis Ende des Jahres ausgesetzt ist. Darin heißt es nämlich, Sinn des neuen Gesetzes sei es, dass sich Hartz 4-Bezieher “nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen.” Und weil die Familie schon in dem eigentlich zu teuren Haus wohnt, sei die Wohnung der Familie akut bedroht, wenn das Jobcenter nicht die Kosten zahlt.

Kann jetzt jeder einfach so umziehen?

Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Hartz 4-Familien nun einfach ohne Rücksicht auf die Kosten umziehen sollten. Die Richter haben die Kostenübernahme nämlich bis Ende Januar 2021 begrenzt, denn auch die Ausnahmeregelung gilt nur begrenzt. Für die betreffende Familie ist das nicht so wichtig, denn sie will ohnehin nur vorübergehend in dem teuren Haus wohnen.

Andere Menschen im Hartz 4-Bezug müssen sich aber vermutlich darauf gefasst machen, dass ihnen beim Umzug in eine unangemessen teure Wohnung im kommenden Jahr Kostensenkungsverfahren bevorstehen. Außerdem gilt nach wie vor: Nur wer einen guten Grund zum Umzug hat, darf auch umziehen. Ein Umzug gilt als erforderlich, wenn er für die Eingliederung in Arbeit, aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Wer ohne einen solchen Grund umzieht, dem wird nur die bisherige Miete bezahlt, auch wenn die neue Wohnung teurer ist.

Umzug auf eigene Faust bleibt riskant

Und es ist auch besonders darauf hinzuweisen, dass es im aktuellen Fall um ein Haus geht, in dem die Familie bereits wohnte. Das Urteil heißt also nicht, dass das Jobcenter nun eher Kostenübernahmen ausstellt. Wohl aber dass, wer ohne gültige Kostenübernahme umzieht, jetzt bessere Chancen hat, dass seine Miete im Nachhinein doch übernommen wird. Es ist immer ratsam, eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft zu beantragen. Wenn das Jobcenter nicht reagiert oder die Zusicherung ablehnt, wäre derzeit im Moment zu raten, dennoch umzuziehen.

Quellen:

 

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

5 Antworten auf „Corona-Regeln: Jobcenter muss 400 Euro zu teure Miete zahlen“

  1. Habe einen Sohn Habe eine 2zimmer mit 38qm Wohnung 680warm
    Mein Vermieter hat eine 56qm 770warm frei
    Was kann ich machen das ich dort einziehen kann

  2. Guten Tag.
    Ich habe da mal eine Frage. Mein Vermieter (eine Genossenschaft) hat im Zuge der Modernisierung einen Balkon an meine Wohnung gebaut. Die Mehrkosten hierfür betragen zzgl. 25 Euro im Monat. Ich ahbe dieses dem hiesigem Job Center eingereicht und bekam als Antwort. Ich könne ja ausziehen, da die Miete in dieser Höhe nicht getragen würde. Ich solle also wegen 25 Euro mehr ausziehen oder anteilig selbst zahlen. Was ich aber nicht kann. Ich bin zu einem Schwerbehindert und chronisch krank. Nun habe ich einen Balkon vor meinem Wohnzimmerfenster und kann (darf) ihn nicht betreten.
    Nun werde nich ständig in der Nachbarschaft angefragt, warum ich denn nicht auf dem Balkon ginge? Seitdem bin ich nun “der Hartz IV ler” Das ist mir unangenehm und peinlich! Diese Vorgeschichte als Einleitung zu meiner eigentlichen Frage.
    Habe ich die Chance, dass das Job Center die Mehrkosten für den Balkon übernehmen muss (!)
    Es wäre eine große Erleichterung für mich weil dann die neugierigen Frage in der Nachbarschaft (hoffentlich) verstummen und bedeute auch ein wenig mehr Lebensualität für mich.
    Ich bewohne eine 50qm 2ZKB Wohnung, die inkl. NK 368€ kostet.

    1. Guten Tag.
      Wir wohnen z.Z. in eine 2 Raum W. zu dritt und bekommen bald noch ein Kind, wollen bis zur Entbindung in eine 4 Raum Wohnung umziehen.
      In Berlin gibt es keine 4 Zimmerwohnung die angemessen ist, alles ist nur teurer. Ist es trotzdem möglich ohne Genehmigung umzuziehen und Übernahme der KdU bekommen? Immerhin es ist wohl begründet warum wir umziehen müssen.

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