Das Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen für Hartz 4-Empfänger entscheiden. Das entsprechende Urteil ist am 05.11.2019 zu erwarten. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Schon vorab verhängen die Jobcenter weniger Sanktionen, wie Bild Plus berichtet.
Bild berichtet: Jobcenter verhängen jetzt schon weniger Sanktionen
Bild Plus berichtet: Die Jobcenter haben im ersten Halbjahr 2019 weniger Sanktionen gegen Hartz 4-Empfänger verhängt als noch im ersten Halbjahr 2018 – und zwar 5,6 % weniger. Das liege vielleicht daran, dass die Jobcenter selbst vor dem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Rechtmäßigkeit von Sanktionen zweifeln.
Bei Fehlverhalten droht der Leistungsentzug
Sanktionen werden ausgesprochen, wenn in den Augen des Jobcenters ein Fehlverhalten eines Leistungsempfängers vorliegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Hartz 4-Empfänger ein Jobangebot oder eine Fördermaßnahme ablehnen. Ein weiterer Grund für eine Sanktion liegt vor, wenn Termine beim Jobcenter unentschuldigt nicht wahrgenommen werden.
In solchen Fällen sind die Jobcenter-Mitarbeiter befugt, den Hartz 4-Empfängern schrittweise ihre Leistungen zu kürzen. Wer innerhalb eines Jahres mehrfach negativ auffällt, muss sogar mit Sanktionen bis zu 60 % oder auch einem kompletten Leistungsentzug rechnen.
Urteile fallen häufig unterschiedlich aus
Das aktuelle Verfahren bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Gotha (Az.: 1BvL 7/16). In diesem wird die Rechtmäßigkeit von Sanktionen in Frage gestellt. Der zuständige Richter entschied in dem Fall, dass eine Sanktion in Höhe von 60 % das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletze. Dieses werde nur durch den kompletten Regelbedarf gesichert und dürfe deshalb auch nicht unterschritten werden.
Ein anderes Sozialgericht hielt hingegen eine vom Jobcenter erteilte 100-Prozent-Sanktion für rechtmäßig. Das Bundesverfassungsgericht soll nun über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen entscheiden.
Arbeitsminister Heil will an Sanktionen festhalten
Die unterschiedlich intensiven Sanktionen gegen Hartz 4-Empfänger belegen, dass es an einer generellen Regelung mangelt. Das soll sich mit dem am 05.11.2019 angekündigten Urteil ändern.
Achtung: Was passiert, wenn das Gericht eine Entscheidung gegen Sanktionen trifft?
In dem Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz 4-Sanktionen ganz oder teilweise für rechtswidrig erklären sollte, müsste es eine Neuregelung durch den Gesetzgeber geben.
Auch der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich in seinem kürzlich vorgestellten Reformprogramm zu dem Thema Sanktionen geäußert. Bereits im Januar verteidigte Heil in einer mündlichen Verhandlung den Sanktionskatalog. Damals betonte er, dass das Prinzip der Mitwirkung notwendig sei. In seiner kürzlich veröffentlichten Reform betonte er nun, dass Sanktionen entschärft werden müssen. So dürfen diese beispielsweise nicht dazu führen, dass Hartz 4-Empfänger ihre Wohnungen verlieren. Auch die entsprechenden Sanktionen für unter 25-Jährige sollen laut Heil abgeschafft werden.
Nun ist abzuwarten, wie das das Bundesverfassungsgericht am 05.11.2019 über Sanktionen entscheidet und ob das Urteil auch langfristig ein Zeichen setzt.
Hinweis: Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil über die Zulässigkeit von Sanktionen gefällt.
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