Wenige Cent-Münzen in einer Hand

Bundestag gegen Anpassung der Regelsätze von Sozialleistungen

Die Wahlversprechen von SPD und Grüne scheinen verpufft. Höhere Regelsätze? Auf gar keinen Fall! Warum auch – ein Missverhältnis zwischen der Preisentwicklung und der regelmäßigen Erhöhung der Regelbedarfe gebe es schließlich nicht. So zumindest sieht es der Deutsche Bundestag und schmettert den Antrag der Partei Die Linke auf eine kurzfristige Regelsatzerhöhung ab.

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Wahlversprechen hinfällig

Die SPD wollte Hartz 4 hinter sich lassen, die Grünen versprachen eine Regelsatzerhöhung um immerhin 50 EUR. Übrig geblieben ist davon jedoch nichts. Längst steht fest, dass es keine Erhöhung der Sozialleitungen geben wird. Und das untermauerte der Bundestag kürzlich noch einmal deutlich, indem er den Antrag der Linken nach einer „armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Grundsicherungssysteme” abschmetterte.

Begründung gleicht Augenwischerei

In seiner Begründung schiebt die Bundesregierung den starken Kostenanstieg auf die Preissteigerungen bei Kraftstoff, Heizöl und Gas. Diese seien für die Regelbedarfe allerdings nicht relevant. Auch sei es zu keinem Anstieg der Verbraucherpreise im Allgemeinen gekommen. Das ließe sich zwar vermuten, es sei aber das Resultat der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020.

Hinweis Mehrwertsteuersenkung

Mitte 2020 hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuersätze zeitweise gesenkt. Das Ziel war es, den Konsum der Verbraucher zu stärken und der Konjunktur in der Corona-Pandemie neuen Schub zu geben.

Demzufolge sei es in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu einem Sondereffekt gekommen, der darin bestünde, dass die Preise lediglich auf das Hoch vor der Steuersenkung zurückgekehrt seien. Eine zusätzliche Belastung für Leistungsempfänger bedeute das also nicht.

Entscheidung der Bundesregierung an der Realität vorbei?

Wenngleich sich die Preissteigerungen bei Kraftstoff, Heizöl und Gas nicht auf das Budget von Leistungsbezieher*innen auswirken, so gibt aber zumindest die Industrie die erhöhten Energiekosten an die Verbraucher weiter. Dabei erübrigt es sich zu erwähnen, dass das geschieht, indem Verbraucherpreise angehoben werden.

Es ist also Tatsache, dass sich die gesamten Lebenshaltungskosten durch den Anstieg der Energiekosten erhöhen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung auch dem Faktor Stromkosten keine Aufmerksamkeit schenkt. Diese werden vom Hartz 4-Regelsatz bestritten – und ebenfalls ansteigen, wenn nicht schon geschehen. Insgesamt ist eine Erhöhung der Regelleistungen also zwingend erforderlich.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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