BRH rügt massives Fehleraufkommen bei Eingliederungsvereinbarungen

Bundesrechnungshof: Massive Fehler bei Eingliederungsvereinbarungen

Nicht zum ersten Mal gibt es Ärger für die Jobcenter vom Bundesrechnungshof. Der aktuelle Anlass: Die sogenannte Eingliederungsvereinbarung, kurz EGV. Diese soll laut einer aktuellen Stichprobe in über 60 % der Fälle ungültig sein. Schuld sind fehlende Papiere oder schwammige Formulierungen der Jobcenter.

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Bei der Eingliederungsvereinbarung spricht man von einem Vertrag zwischen dem Jobcenter und dem Hartz 4-Empfänger. In diesem soll vereinbart werden, welche Pflichten sowohl für den Leistungsempfänger als auch für das Jobcenter während der Dauer des Leistungsbezuges zu erbringen sind. So könnte sich das Jobcenter zum Beispiel verpflichten Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren. Arbeitslose erklären sich wiederum bereit, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen im Monat zu verfassen.

Jobcenter setzt Eingliederungsvereinbarung nicht wirksam ein

Nach Angaben der obersten staatlichen Rechnungsprüfer klappt das Prinzip “des Förderns und Forderns” jedoch oftmals nicht wie eigentlich gedacht. In einer internen Mitteilung des Bundesrechnungshofs heißt es nun, dass dieser massiven Zweifel daran habe, dass die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen. Demnach fehlen häufig die entsprechenden Papiere komplett oder seien fehlerhaft, beziehungsweis ungenau formuliert. Folglich hätte die Vereinbarung nach Angaben der Prüfer keinen Nutzen für den Integrationsprozess.

Über 60 % der Eingliederungsvereinbarungen sind nicht gültig

Bereits in der Vergangenheit kritisierte der Bundesrechnungshof den Umgang der Jobcenter mit den Vereinbarungen. Die gelobten Verbesserungen blieben jedoch aus. Das ergab eine erneute kürzlich durchgeführte Untersuchung. Die Auswertung beruht sich auf die Stichprobe von 625 Datensätzen von erwerbsfähigen Hartz 4-Empfängern aus 212 Jobcentern.

Das Ergebnis: Keine gültige Eingliederungsvereinbarung bei fast jedem vierten untersuchten Fall. Zusätzlich waren mehr als ein Drittel der Eingliederungsvereinbarungen fehlerhaft formuliert.

Achtung: Millionen falsche Eingliederungsvereinbarungen

Die Rechnungsprüfer gehen davon aus, dass die Jobcenter in über 60 % der Fälle keine gültige, beziehungsweise inhaltlich fehlerhafte Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen haben. Hochgerechnet auf alle rund 3,4 Millionen Leistungsempfänger wären das mehr als 2 Millionen inhaltlich fehlerhaft oder fehlende Vereinbarungen.

Bundesrechnungshof will EGV auf Problemfälle reduzieren

Da Verbesserungsversuche bereits gescheitert sind, schlägt der Bundesrechnungshof nun eine „Kann-Regelung“ vor. Diese hätte zur Folge, dass nicht, wie bisher, alle erwerbsfähigen Hartz 4-Empfänger eine Vereinbarung mit dem Jobcenter schließen müssen.  Stattdessen soll die Eingliederungsvereinbarung nur noch in Problemlagen abgeschlossen werden.

Zusätzlich analysiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) den generellen Nutzen der EGV für die Vermittlung der Hartz 4-Empfänger. Ein positiver Effekt wurde bisher nämlich nur für einen geringen Teil der Arbeitslosen nachgewiesen. Eine Sprecherin der Bundesagentur hält eine gesetzliche Änderung für sehr wahrscheinlich. Schon seit geraumer Zeit beschäftige das Thema sowohl Fachleute des Bundesarbeitsministeriums sowie der Arbeitsagentur.

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Bundesrechnungshof: Massive Fehler bei Eingliederungsvereinbarungen“

  1. Weiblich, 60, stigmatisiert durch “langzeitarbeitslos”/ex Dunkeldeutschland, Jobhopper (weil jede Stelle angenommen). 5 bis 6 Bewerbungen lt. EGV. Man verteilt seine Daten unkontrolliert, diese werden großteils “verhökert”. Keine Stellen da, auf die ich mich bewerben MUSS. Bin nun mal kein CEO. Bewerbungskostenhilfe ist keine. Fordern jede Menge, Fördern gleich NULL. Dieser Druck macht krank! Unsere Generation ist nicht gern abhängig, wird aber, nicht zuletzt durch qotenhaschende, verächtliche TV-Sendungen zum Asi degradiert. Alle “HARTZER” sind Schmarotzer… Man kann nur noch auf LmaA umschalten oder freiwillig verhungern. Sozial ist man ausgegrenzt. Kaum ein Arbeitgeber will uns noch, von den Vermietern ganz zu schweigen. Verdammt, wir sind auch Menschen! Viel können zählt nicht. Besser strunzblöd, aber mit Examen. Langsam verstehe ich die Protestwähler, denn unsere Regierung hat uns abgehängt. Es gibt nicht erniedrigerndes als ALG 2 = Hartz 4. Die EGV ist der ultimative Freispruch für die Vermittler. Sie vermitteln schon lange nicht mehr.

  2. Ich bin Autist und mit mir hat man bei ALG I drei EGVs abgeschlossen, die aber alle keine konkreten Verpflichtungen enthielten. Da stand dann “Alo wird sich um geeignete Arbeit bemühen”, aber nicht, wie viele Bewerbungen erwartet werden. Habe dann auch keine geschrieben, nachdem die SBs (bei jedem Termin übrigends ein neuer SB) auch nicht wussten, was sie mit mir machen sollten.
    Hab mich abgesichert, indem ich meine Betreuerin immer dabei hatte.
    Nun bin ich inzwischen in ALG II und dieses mal hat die SB gar nicht erst eine EGV aufgesetzt, denn auch sie ist total überfordert mit einem Autisten.
    Ich warte nun einfach auf meine Rente, obwohl ich erst 37 bin. Aber die haben mir auch gesagt, dass sie keine Arbeit haben (lebe auf dem Land) und dass sie mich auch lieber in Ruhe lassen wollen und ich ja dank meinem Betreuer und Hobbys einen geregelten Tagesablauf hätte – darauf komme es ja auch nur an.

    Ich tippe aber mal darauf, dass das bei mir nur darum so läuft, weil ich Autist bin, bzw Schwerbehinderter. Aber da es wenig Infos zu Autisten und Jobcentern gibt, dachte ich, ich kommentiere hier mal, wie das bei mir so ist.

    LG

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