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Bund will sich stärker an Kosten der Unterkunft beteiligen

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, sich mehr als zuvor an den Mietkosten für Hartz 4-Bezieher zu beteiligen. Dadurch sollen Kommunen finanziell entlastet werden. Corona-bedingte Sonderregelungen laufen aus.

Bund plant 74 Prozent der Kosten für Unterkunft zu übernehmen

Am 24.06.2020 brachte das Bundeskabinett weitere Teile des Corona-Konjunkturpaketes auf den Weg. Neben dem Vorhaben, den Gemeinden in diesem Jahr die Hälfte der erwarteten Gewerbesteuerausfälle zu ersetzen, plant der Bund sich stärker als bisher, an den Kosten der Unterkunft zu beteiligen. Diese fallen unter anderem für Hartz 4-Bezieher an. Der Bund trägt bereits einen Teil dieser Ausgaben. Künftig sollen es bis zu 74 % sein. Laut des Finanzministeriums bedeutet das Zusatzausgaben von rund 3,4 Milliarden EUR im Jahr.

Kommunen sollen finanziell entlastet werden

Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) seien beide Kabinettsbeschlüsse wirtschaftlich wichtig, da der größte Teil der öffentlichen Investitionen von den Kommunen geleistet werde. Man wolle die Kommunen stärken, indem man diese dauerhaft mit mehr Bundesmitteln finanziell entlaste. Für den Bundesfinanzminister sei das ein großer Fortschritt.

Justizministerin fordert Verlängerung des Corona-Schutzes

Gleichzeitig wurde in den vergangenen Tagen in der Bundesregierung darüber gestritten, ob die Corona-bedingten Sonderregelungen, die ursprünglich bis Ende Juni laufen, verlängert werden sollten. Die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach sich zuvor für eine Verlängerung der erlassenen Erleichterungen für Mieter, Verbraucher und Darlehensnehmer bis Ende September aus.

Seit März diesen Jahres gilt: Geraten Mieter aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten, können sie ihre Miete stunden und das Mietverhältnis darf nicht gekündigt werden. Diese Regelung läuft am heutigen Dienstag aus, sofern sie nicht von der Bundesregierung verlängert wird. Die Union blockierte die Verordnung von Lambrecht bisher.

Erleichterte Bedingungen für Hartz 4-Empfänger

Aufgrund der Corona-Krise gelten auch für Hartz 4-Empfänger derzeit erleichterte Bedingungen. Diese sind in einem Sozialschutzpaket zusammengefasst. So wird beispielsweise das Vermögen temporär nicht geprüft. Auch die Kontrolle der Wohnkosten ist gelockert. Leistungen sollen dadurch nahtlos weiterfließen.

Hinweis: Für Hartz 4-Empfänger gilt Sonderregelung

Auch die Hartz 4-Regelungen sollten ursprünglich Ende Juni auslaufen. Jedoch wurde das Sozialschutzpaket bis zum 30. September 2020 verlängert.

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

5 Antworten auf „Bund will sich stärker an Kosten der Unterkunft beteiligen“

  1. über die meisten Wirt nach gedacht ,und wen die armen hartz4enfenger und allein erziehende Mutter mal verwehend werden hiss es einen einmaligen Bonus von 300 Euro in dieser Corona Krise wie bitte einmalig und auch das aufgeteilt für zwei male und auch das nicht mit momentane Wirkung sondern wahrscheinlich erst in September oder November wahrscheinlich
    ach so lange soll man untergehen hier sind keiner für Kinder und für die armen was nach den Bonus was ist dann werden die alleinerziehende Mutter und Vetter die arm sind hartz4 in der Schublade versteckt oder wie Soll man das sehen was dan was ist dan undwas is danach und was ist noch den wir sind nur am Anfang was Corona Krise beträft,

  2. Hallo an hartz 4,
    ich bin hier komplett neu. Wollte mich anmelden, keine Ahnung nur weiße Seiten. Bevor ich mein Anliegen erkläre, was mache ich falsch bei der An Meldung?

    1. Danke für den Hinweis. Versuchen Sie es gerne nochmal hier.
      Ihr Team von hartz4widerspruch.de

  3. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich möchte gerne mein Bewilligungsbescheid bei ihnen prüfen lassen. Das Datum meines
    Bescheides ist der 16.06.2020. Bin dann auf den Bouten um weiter fortzufahren ging aber nicht,
    mir wird eine leere Seite angezeigt,es ging eigentlich immer ich hatte mein Bescheid immer bei Ihnen prüfen
    lassen. Meine frage ist warum geht es nicht. denn ich bekomme ein Regelsatz von 265 Euro, das finde ich
    sehr wenig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Monika Henkel

    1. Danke für den Hinweis. Versuchen Sie es gerne nochmal hier.
      Ihr Team von hartz4widerspruch.de

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