Rentnerin hält eine Spardose in den Händen

Bürgergeld: Zwangsverrentung vorläufig ausgesetzt

Die Zwangsrente wurde mit der Einführung des Bürgergeldes vorerst auf Eis gelegt – Leistungsbeziehende ab 63 Jahren können damit aufatmen. Immerhin haben sie nun keine finanziellen Einbußen aufgrund einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter zu befürchten. Wir erläutern Ihnen, was mit Hartz 4 galt und was künftig für den Leistungsbezug im „höheren Alter“ gilt.

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Zwangsverrentung: Das galt bisher

Noch bis vor wenigen Wochen lief es folgendermaßen ab: Jobcenter konnten Hartz 4-Epfänger:innen, ab einem Alter von 63 Jahren dazu auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Kamen sie der Aufforderung nicht nach, so konnte das Jobcenter auch gegen ihren Willen, einen Rentenantrag stellen. Die Bezeichnung „Zwangsrente“ war also wortwörtlich zu verstehen.

Nicht zwangsverrentet werden durften indes Personen, die Hartz 4 aufstockend oder Arbeitslosengeld I bezogen. Und auch bestehende Jobaussichten sowie die zeitnahe Erreichung einer abschlagsfreien Rente bewahrten vor der Zwangsrente. Weiterhin galt: Führte eine Zwangsverrentung dazu, dass der bzw. die Betroffene hätte Grundsicherung im Alter beantragen müssen, wurde ebenso von davon abgesehen.

Hinweis: Regelaltersrente

Für alle Versicherten, die ab 1964 geboren sind, gilt das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Für Versicherte, die davor geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise von 65 bis auf 67 Jahre angehoben (§ 235 Sozialgesetzbuch VI).

Gründe für den vorgezogenen Ruhestand

Hintergrund der Zwangsrente war, dass Leistungsbeziehende nach Möglichkeit andere Einkommensquellen nutzen müssen, um bestehende Hilfebedürftigkeit zu beenden. Darunter fiel eben auch die Altersrente, sofern der oder die Betroffene mindestens 35 Versicherungsjahre vorzuweisen hatte.

Einbußen: Zwangsverrentete erhielten bis zu 14,4 % weniger Rente

Der unfreiwillige Vorruhestand kam für Leistungsbeziehende unter Umständen mit enormen finanziellen Einbußen einher. Abzüge von bis zu 14,4 % waren möglich. Denn: Für jeden Monat, den Betroffene vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, werden 0,3 % der Rentenzahlungen einbehalten. Hochgerechnet auf vier Jahre ergibt das ein Minus von 14,4 %. 

Bedenklich ist das in der heutigen Zeit vor allem aufgrund der dramatisch angestiegenen Lebenshaltungskosten. Zum anderen sind Millionen Menschen hierzulande von Altersarmut betroffen oder mindestens bedroht. Laut Statistischem Bundesamt ist die Altersarmut binnen drei Jahren stark gestiegen. Daneben haben mehr als ein Viertel der Rentner:innen ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 EUR.

Ohne Abschaffung der Zwangsrente wäre hier mit einer zusätzlichen Verschärfung der ohnehin schon abgespannten Situation zu rechnen gewesen. Baldigen Renter:innen bleibt nunmehr noch Zeit, für den Zeitraum bis zum Renteneintritt eine Beschäftigung aufzunehmen – und so ggf. ihre Rente noch etwas zu unterfüttern.

Keine Zwangsverrentung mehr bis Ende 2026

Nun hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, die Zwangsrente abzuschaffen: Mit der Einführung des Bürgergeldes ist diese seit Anfang des Jahres Geschichte – zumindest bis Ende 2026. Denn eine Hintertür will sich die Regierung allem Anschein nach noch offen lassen. Ob ab 2027 eine Zwangsverrentung also wieder möglich ist, bleibt vorerst fraglich.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.