Ein Bürgergeld-Zuschuss für Möbel darf nicht nach veralteten Preisen festgesetzt werden.

Bürgergeld-Zuschuss: Jobcenter jenseits der Realität

Jobcenter knausern bei Bescheiden mitunter, was das Zeug hält. Beim Kleinrechnen blüht die Kreativität der Behörden oft erst so richtig auf. So setzte ein Hamburger Jobcenter z. B. auf völlig veraltete Daten, um den Antrag einer vierköpfigen Familie auf einen Bürgergeld-Zuschuss für ein neues Sofa kleinzuhalten. Das Landessozialgericht Hamburg (LSG) bemängelte diese Taktik. Zumal die Ermittlung von realistischen Zuschüssen ein leichtes ist.

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115 EUR für eine Couchgarnitur

115 EUR – diesen Betrag hielt ein Jobcenter als Bürgergeld-Zuschuss für die Anschaffung einer Vier-Personen-Couch als ausreichend. Wie die Behörde auf diesen Betrag kam? Ganz einfach: Sie bediente sich vorliegenden Daten aus dem Jahr 2015. Ziemlich hinterwäldlerisch, angesichts der Preisentwicklungen der vergangenen Jahre.

Hinweis Zuschuss zu Möbeln

Beim Bürgergeld wird in der Regel lediglich eine Erstausstattung bei Neugründung eines Haushalts bezuschusst, jedoch keine Ersatzbeschaffung. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht allerdings die Anschaffung des Sofas als Erstausstattung an, weil außergewöhnliche Umstände – hier Schädlingsbefall – vorlagen.

Und auch wenn für Leistungsbeziehende beim Kauf von Ausstattungsgegenständen grundsätzlich keine großen Sprünge möglich sind – selbst in Sozialkaufhäusern dürften die Angestellten angesichts dieses Betrags die Nase rümpfen. Das dürfte auch den Jobcenter-Mitarbeitenden klar sein.

Gericht stellt eigene Recherchen an

Um den Realitätsunterschied bei der Preisspanne darzustellen, führten die Richter:innen des LSG Hamburg kurzerhand eigene Internetrecherchen bei günstigen Möbelhändlern durch. Das Ergebnis war eindeutig: Eine vierköpfige Familie kann sich für 115 Euro kein neues Sofa kaufen. Das Gericht stockte den Betrag auf 200 EUR auf.

Ist Hamburger Jobcenter ein Einzelfall?

Unter Berücksichtigung der Preissteigerungen der vergangenen Jahre muss davon ausgegangen werden, dass sich nicht nur das Hamburger Jobcenter an veralteten Preisen orientiert. Dabei setzen die Behörden oft darauf, dass manch ein:e Empfänger:in von Bürgergeld einen geringen Zuschuss akzeptiert, ohne sich zu wehren. Viele befürchten weitere Benachteiligungen nach einem Widerspruch.

Wir bewahren Sie davor, indem wir:

  1. Jeden Jobcenter-Bescheid auf Fehler überprüfen.
  2. Bei Unstimmigkeiten Widerspruch dagegen einlegen.
  3. Sie im Falle einer Klage vor Gericht vertreten.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.