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Bürgergeld: Zahl der Sanktionen auf Rekordtief

Sanktionen sind und bleiben ein umstrittenes Thema beim Bürgergeld. 2022 lagen sie auf einem Rekordtief. Mit der Einführung des Bürgergeldes dürfte sich das aber ändern.

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Sanktionen 2022 erneut gesunken

2022 wurden so wenige Sanktionen ausgesprochen, wie schon lange nicht mehr. Insgesamt verhängten Jobcenter 148.488 Sanktionen gegen Leistungsempfänger:innen – 2021 lag die Zahl noch bei über 193.000. Das berichtet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung. Der Abwärtstrend der vergangenen Jahre setzte sich somit auch 2022 fort.

Die BA nannte drei Hauptgründe für die sinkenden Zahlen:

  • das Sanktionsmoratorium, das bis Ende des vergangenen Jahres galt und Sanktionen erschwerte
  • die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019, welches die damaligen Sanktionen für teilweise verfassungswidrig erklärte
  • die allgemeinen Folgen der Corona-Pandemie

Hinweis: Sanktionen betreffen nur 2,7 % aller Bürgergeld-Empfänger:innen

Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt 99.571 Leistungsbezieher:innen einen oder mehrere Sanktionsbescheide. Das sind rund 2,7 % aller Bürgergeld-Empfänger:innen. 2021 lag die Quote der Sanktionierten noch bei 3,1 %.

Sanktionsmoratorium vorbei

Doch der Abwärtstrend dürfte nicht mehr lange anhalten. Das Sanktionsmoratorium – einer der Hauptgründe für den Rückgang der Sanktionen – war ursprünglich bis Mitte dieses Jahres geplant, ist mit der Einführung des Bürgergeldes zum neuen Jahr jedoch schon vorzeitig entfallen. Das bedeutet für Sie: Sanktionen sind jetzt wieder möglich und werden von den Jobcentern auch entsprechend eingeleitet!

Achtung: KdU dürfen nicht gekürzt werden!

Kosten der Unterkunft (KdU), also insbesondere die Miete und Heizkosten, dürfen niemals in Folge einer Sanktion gekürzt werden!

Kürzungen von bis zu 30 % möglich

Begehen Sie eine Pflichtverletzung, so müssen Sie mit einer Kürzung Ihres Regelsatzes rechnen. Sowohl die Höhe als auch die Dauer der Kürzung hängt davon ab, wie oft Sie bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind:

  • Beim ersten Verstoß erhalten Sie einen Monat lang 10 % weniger Geld.
  • Eine zweite Pflichtverletzung führt zu einer Kürzung von 20 % über zwei Monate.
  • Ab dem dritten Verstoß darf das Jobcenter drei Monate lang 30 % des Regelsatzes einbehalten.

Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie eine zumutbare Arbeits- oder Ausbildungsstelle nicht antreten oder unentschuldigt bei Meldeterminen im Jobcenter fehlen.

Sie haben einen Sanktionsbescheid erhalten? Lassen Sie ihn kostenlos von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen. Wenn nötig, legen sie auch Widerspruch für Sie ein. Weitere Informationen zu Sanktionen finden Sie in unserem Ratgeber.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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