Der Regelsatz ist beim Bürgergeld knapp bemessen. Empfänger:innen haben da kaum die Möglichkeit, sich einen Notgroschen für Unvorhersehbares zur Seite zu legen. So ging es auch einem Mann aus Kiel. Er konnte sich mit seinem Bürgergeld keine neue Waschmaschine leisten. Während das Jobcenter ihm jeglichen Anspruch absprach, verdonnerte das Kieler Sozialgericht (SG) die Behörde zum Zahlen.
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Waschmaschine im Bürgergeld-Bezug kaufen – 21 Jahre sparen
Dass mit dem Bürgergeld keine großen finanziellen Sprünge drin sind, ist allgemein bekannt. Und auch wenn im Regelsatz ein Betrag vorgesehen ist, der dazu dient, defekte Haushaltsgeräte wie Trockner, Geschirrspüler oder eine Waschmaschine zu ersetzen, müssen Leistungsempfänger lange sparen – im Falle des Mannes stolze 21 Jahre. Der Regelsatz sieht lediglich 1,60 EUR vor.
Vor dem Hintergrund ist beim Bezug von Bürgergeld eine neue Waschmaschine nicht leistbar. Deshalb beantragte der Leistungsbezieher einen Mehrbedarf für die Anschaffungskosten in Höhe von 389 EUR zuzüglich knapp 30 EUR Versandkosten.
Hinweis: Mehrbedarf
Als Mehrbedarf gelten beim Bürgergeld in der Regel Ausgaben, die nicht im Regelsatz berücksichtigt werden. Dazu zählen auch immer wieder unabweisbare, besondere Bedarfe, die nicht aufgeschoben werden können.
Fakt am Rande: Bei durchschnittlichen Preisen zwischen 4 und 9 EUR für einen Waschgang im Waschsalon, ist Bürgergeld-Empfängern und -Empfängerinnen noch nicht einmal mit der Nutzung einer kurzzeitig „gemieteten“ Waschmaschine geholfen. Der im Regelbedarf vorgesehene Betrag deckt nicht einmal die Hälfte der Kosten für das günstigste Programm.
SG Kiel hält gegen Jobcenter-Argumente
21 Jahre Wartezeit auf eine Waschmaschine bei Bürgergeld-Bezug erschien zwar den Jobcenter-Mitarbeitern offenbar als zumutbar. Nicht aber so den Richter:innen am SG Kiel. Sie hielten vielmehr die Anschaffungskosten für angemessen und gestanden dem Mann den Mehrbedarf zu.
Knauserigkeit führt immer wieder zu Bescheid-Korrekturen
Dass Jobcenter eigentlich unabweisbare Bedarfe falsch bewerten, kommt immer wieder vor. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ablehnungsbescheide anwaltlich prüfen lassen, um nicht benachteiligt zu werden. Wir unterstützen Sie dabei und legen Widerspruch ein, sofern das Jobcenter bei Ihnen einen Fehler gemacht hat.
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