Bei vorläufigen Leistungsbewilligungen kommt es oft vor, dass das Jobcenter hinterher Geld nachzahlen muss oder eine bestimmte Summe zurückverlangen darf. Mehrere solcher offenen Beträge einfach so miteinander zu verrechnen, ist aber nicht erlaubt, entschied das Bundessozialgericht (BSG) und stärkt damit die Rechte von Aufstocker:innen.
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Schwankendes Einkommen führt zu vorläufigen Bewilligungen
Trotz Arbeit Bürgergeld beziehen – für rund 820.000 Menschen in Deutschland ist das die harte Realität. Sie sind sogenannte Aufstocker:innen – Arbeitnehmende, deren Einkommen allein nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen und aus diesem Grund Bürgergeld beziehen.
Dabei ist es nicht unüblich, dass das Amt erst einmal vorläufig Hilfe gewährt und im Anschluss das tatsächlich zugeflossene Einkommen anrechnet. Wie genau diese Anrechnung aussehen soll, war der zentrale Streitpunkt im BSG-Fall.
Konkret ging es um eine Familie aus Sachsen-Anhalt, deren Mutter erwerbstätig ist. Wegen ihres schwankenden Einkommens wurde der Frau und ihren Töchtern vorläufig Bürgergeld bewilligt. Nach ein paar Monaten rechnete das Jobcenter dann im wahrsten Sinne des Wortes ab. Zu viel gezahltes Geld für die Monate, in denen die Leistungsempfängerin genug verdiente, wurde mit den Beträgen verrechnet, auf die die Familie in weniger guten Monaten einen Anspruch hatte. Heraus kam eine Nachzahlung.
Saldierung von Rückforderungen intransparent und unfair
Gegen diese Aufrechnung wehrte sich die Mutter mit einer Klage. Sie war der Auffassung, dass schon aus Transparenzgründen jeder Monat einzeln betrachtet und geprüft werden müsse. Der Familie solle es möglich sein, Rückforderungen getrennt rechtlich anzugreifen, ohne die für sie positiven Nachzahlungen vom Jobcenter gleich mit untergehen zu lassen.
Hinweis: Bagatellgrenze für Rückzahlungen
Seit Einführung des Bürgergeldes gibt es für Rückforderungen des Jobcenters eine Bagatellgrenze: Solange der Betrag, der zurückgefordert wird, kleiner als 50 Euro ist, muss das Jobcenter auf eine Rückforderung verzichten.
Genaue Prüfung erforderlich
Das BSG gab der Klägerin recht und wies die Sache an das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt zurück. Das Jobcenter dürfe nicht die Beträge miteinander verrechnen und die entsprechenden Bescheide beliebig ändern. Denn für die Rücknahme bzw. Änderung von Jobcenter-Bescheiden mache es einen Unterschied, ob diese begünstigend oder belastend sind.
Begünstigende Bescheide könnten nicht so einfach zurückgenommen werden wie belastende. Für sie gelten viel strengere Voraussetzungen, die erst einmal vorliegen müssten. Deshalb sei das Jobcenter dazu verpflichtet, zu differenzieren und monatsgenau prüfen, wer an wen und in welcher Höhe zahlen muss.
Bescheide einzeln angreifbar
Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine bloße Formalie wirkt: Die monatsgenaue Überprüfung des Einkommens stärkt die Rechte von Betroffenen ganz ungemein. Sie sorgt nicht nur für mehr Transparenz, sondern ermöglicht auch eine Überprüfung und Anfechtung der einzelnen Bescheide.
So könnte die Familie jetzt beispielsweise die Bescheide angreifen, in denen sie zu einer Rückzahlung aufgefordert wird, ohne die Nachzahlungen ebenfalls anfechten zu müssen. Wir prüfen Ihre Bescheide gerne kostenlos und finden jeden noch so kleinen Fehler.
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Hallo
Seit 2017 bin ich in Arbeit, da mein Mann nicht arbeiten konnte , waren wir eine Bedarfsgemeinschaft ! Ist auch richtig so , mein Festgehalt jeden Monat der gleiche Betrag , keine Weihnachtsvergütung oder Urlaub .
Als mein Mann 2020 ganz plötzlich verstarb , hat das Jobcenter bis zum Übergang der Witwenrente die Mietkosten weiter getragen, wie diese Nachzahlung kam gingen die Beträge die sie übernommen hatten auch an das Jobcenter, was auch richtig so ist , so das ich davon ausgegangen bin , das ich nix mehr mit dem Jobcenter zutun hab
Habe keine Gelder vom Jobcenter mehr erhalten geschweige denn beantragt! Als ich vor einiger Zeit ein etwas größeren Betrag von meiner Bank holen wollte , ging es nicht , es läge eine Pfändung vor die freundliche Dame bei der Bank gab mir von einem Zollamt den Bescheid mit . Am nächsten Tag hab ich dort angerufen und Nachgefragt, diese Dame sagte mir das , dass Jobcenter wegen Zuviel gezahlter Leistung von 2018 an noch Ansprüche stellt insgesamt knapp 1500,00€ . Von Seiten des Jobcenter habe ich nie ein Schreiben erhalten , habe auch dort direkt angerufen und die Sachlage erklärt , damit ich prüfen lassen kann und warte schon mehrere Wochen auf das Schreiben , welches bis heute noch nicht da ist ! Da auf mein Konto ja die Pfändung ist bezahle ich kleine Beträge um an meinen Lohn zukommen!
Schließlich war oder bin ich in Arbeit, das verstehe ich nicht . Hab noch ein 1/2 Jahr bis zur Rente, dann wird es eh sehr eng ! Dürfen die das ????
Der Antrag vom H4 damals lief über meinen Mann , weiß nicht ob es relevant ist , habe auch mit unseren Kindern , das Erbe abgelehnt.
Im Voraus Dankeschön
Hallo Petra,
zu diesem komplexen Problem können wir an dieser Stelle keine rechtssichere Auskunft geben, ohne einen Blick in die Unterlagen zu werfen. Deshalb möchten wir Ihnen empfehlen, sich an eine Sozialberatung vor Ort zu wenden, beziehungsweise Beratungshilfe zu beantragen, um einen Anwalt zu kontaktieren.
Viele Grüße
Auch ich bin Aufstocker. Das jobcenter verlangt jeden Monat das einreichen der verdienstabrechnung. Dieser Forderung komme ich auch nach, jedoch bleiben die verdienstabrechnungen unbeachtet. Es erfolgt keine Korrektur durch das jobcenter obwohl diese mein Gehalt viel zu hoch ansetzen. Diese Differenz fehlt mir jeden Monat zum Leben. Emails und Briefe bleiben unbeantwortet von einer Rückzahlung keine Spur. Ohne Schreiben eines Anwalt passiert nichts. Aktuell haben ich schon 4 Monate wo mir eine Rückzahlung zusteht aber nichts passiert. Lieder ist mein Bescheid laut rightmart nicht mehr Prüfbar, da die Wiederspruch Frist abgelaufen ist. So fehlen mir jeden Monat mehr als 100 Euro. Es wird Zeit das, das jobcenter dazu verpflichtet wird das dies automatisch jeden Monat die eingereichte Verdienstabrechnung geprüft werden muss. Intessant wäre zu wissen was mit Rückforderung vor dem Bürgergeld ist.