Müssen Bürgergeld-Beziehende eine Haftstrafe absitzen, erlischt damit ihr Anspruch auf Bürgergeld und gegebenenfalls damit einhergehende Leistungen wie die Übernahmen der Miete etc. Wie aber verhält es sich, wenn Jugendliche in den Jugendarrest müssen? Ist das mit einer Haftstrafe gleichzusetzen oder gelten andere Regeln?
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Sind Jugendarrest und Haftstrafe gleichzusetzen?
Ob Jugendarrest oder Haftstrafe – in beiden Fällen liegt ein Freiheitsentzug vor, in beiden Fällen stehen Bürgergeld-Beziehende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Deshalb müsse gleich verfahren werden, was bedeutet: Für die Dauer der Haft bzw. des Arrestes besteht kein Anspruch auf Bürgergeld. Das entscheid jüngst das Landessozialgesicht (LSG) Niedersachsen-Bremen.
Hinweis: Bürgergeld-Anspruch bei Haft
Inhaftierten werden mit dem ersten Tag im Gefängnis radikal alle Leistungen gestrichen. Während der Regelbedarf komplett wegfällt, können Mietzahlungen weiterlaufen. Die werden dann allerdings ggf. vom Sozialamt übernommen und nicht vom Jobcenter.
400 Euro Rückzahlung wegen Arrest
Das Urteil ist auf die Klage eines jungen Mannes aus Peine zurückzuführen, der zwei Wochen lang in den Jugendarrest musste. Das Jobcenter erfuhr erst im Nachhinein vom Aufenthalt in der Arrestanstalt, weshalb es zu einer Rückforderung über 400 EUR für diesen Zeitraum kam.
Der junge Mann wollte das jedoch nicht hinnehmen. Er bemängelte, dass ein Jugendarrest nicht mit einer Haft im Gefängnis gleichgesetzt werden könne. Es handele sich nicht um eine Haftstrafe, weshalb es nicht zum Leistungsausschluss hätte kommen dürfen.
Das sah das LSG anders, beziehungsweise argumentierten die Richter:innen, dass ein Bürgergeld-Anspruch auszuschließen sei, wenn jemand „in einer stationären Einrichtung untergebracht“ ist. Eine „Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung“ entspreche dabei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.
Unterschiedliche Lösungsansätze führen zur Zulassung einer Revision
Weil es unter den Gerichten durchaus unterschiedliche Ansichten gibt, wie ein Jugendarrest rechtlich zu bewerten ist, ließ das LSG Niedersachsen-Bremen eine Revision zu. Die Entscheidung kann noch gekippt werden, sofern der junge Mann seine Ansicht weiterhin durchsetzen will.
Ob das Bürgergeld infolge von Jugendarrest zu Recht gestrichen wurde, bleibt vor dem Hintergrund einer Weiterführung des Streits also offen. Und auch wenn diese Thematik nicht viele Bürgergeld-Beziehende betrifft: Eine Bescheid-Prüfung ist in jedem Fall anzuraten – egal, um welche Bescheid-Art es sich dabei handelt.
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Bildnachweis: AdobeStock/ Jan H. Andersen
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