Für Beziehende von Bürgergeld bedeutet der Haushalt 2024 Einbußen bzw. schärfere Sanktionen.

Bürgergeld: Rotstift für Haushalt 2024 angesetzt

Ausgaben reduzieren, Einnahmen hochschrauben – mit den jüngst beschlossenen Änderungen zum Haushalt 2024 tut die Bundesregierung genau das. Dabei sehen die Politiker einmal mehr Einsparpotenzial bei denen, die ohnehin schon am Existenzminimum kratzen. So wird auch am Bürgergeld für den Haushalt 2024 herumgebastelt. Kurzum: Der Bürgergeld-Bonus ist abgeschafft, Arbeitsverweigerer müssen mit 100-prozentigen Sanktionen rechnen.

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Bürgergeld-Bonus mit Haushalt 2024 schon wieder futsch

Die Freude über den Bürgergeld-Bonus währte nicht lange. Erst im Juli 2023 eingeführt, wurde der finanzielle Anreiz, der zu einer beruflichen Weiterbildung motivieren sollte, schon wieder gekippt. Seit dem 28. März ist der Zuschuss passé. Die Bundesregierung setzt damit den Rotstift beim Bürgergeld an. Der Haushalt 2024 soll so im Bereich der Ausgaben entlastet werden.

Hinweis: Dann bleibt Anspruch bestehen

Stecken Sie aktuell in einer Weiterbildung, die zum Bezug des Bonus berechtigt, bleibt Ihr Anspruch auf den Zuschuss bis zum Abschluss bestehen. Das sind insbesondere Maßnahmen, die auf einen Berufsabschluss abzielen und sich über einen Zeitraum von mindestens acht Wochen hinziehen. Gleiches gilt, wenn Ihnen eine derartige Maßnahme bereits durch Ihre Integrationsfachkraft bewilligt wurde.

Das bezieht sich jedoch nicht auf das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Das bleibt hinsichtlich der Einsparungsmaßnahmen im Bürgergeld-Kontext zum Haushalt 2024 unberührt. Der Zuschuss richtet sich an Bürgergeld-Beziehende, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Er wird monatlich ausgezahlt.

Kompletter Leistungsentzug für Totalverweigerer

Damit aber nicht genug! 100-prozentige Sanktionen feiern ihr Comeback – zumindest bis zu einem gewissen Maß und über einen Zeitraum von maximal zwei Monaten. Damit wollen die Politiker diejenigen in die Schranken weisen, die die Aufnahme einer zumutbaren Tätigkeit konsequent verweigern – die sogenannten Totalverweigerer. Der Regelsatz kann in bestimmten Fällen komplett einbehalten werden.

Mietzahlungen bzw. die Kosten der Unterkunft (KdU) bleiben davon jedoch unberührt. Hier muss die Regierung den Rotstift wegstecken, obgleich es einen derartigen Änderungsantrag gab. Der wurde jedoch abgelehnt.

Wichtig: Rechtmäßigkeit darf angezweifelt werden

Im November 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der komplette Entzug des Regelbedarfs nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zwar war das auch der starr festgesetzten Dauer von drei Monaten geschuldet. Ob die Herabsetzung der Sanktionsdauer auf zwei Monate hier aber den entscheidenden Unterschied macht, bleibt abzuwarten.

Tatsächliche Entlastungen verhältnismäßig gering

Dass die errechneten Einsparungen beim Bürgergeld den Haushalt 2024 deutlich entlasten, ist mitnichten der Fall. Der Wegfall des Bonus und die Sanktionen versprechen Einsparungen von gerade einmal 270 Millionen Euro. Davon entfallen rund 100 Millionen Euro auf den Bonus und die übrigen 170 Millionen Euro auf Komplettsanktionen. Dem gegenüber stehen Ausgaben von rund 476,8 Milliarden Euro. Im Verhältnis betrachtet, geht es also um gerade einmal 0,06 %.

Benachteiligungen beim Bürgergeld vermeiden

Für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld bedeutet der Haushalt 2024 Einbußen. Damit Sie jedoch nicht darüber hinaus benachteiligt werden, kann sich eine Bescheidprüfung, unabhängig von der Art des Bescheides, für Sie lohnen. Wir kümmern uns darum und legen bei fehlerhafter Berechnung bzw. Sanktionierung Widerspruch ein – kostenlos.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.