Haushalt 2025: Rückschritt beim Bürgergeld hin zu Hartz 4.

Wird Bürgergeld schlimmer als Hartz 4? – die Pläne der Regierung

Mit dem Anfang Januar 2023 eingeführten Bürgergeld sollte alles besser werden: Bei Karenzzeiten und Co. zeigte sich die Regierung großzügig, bei Sanktionen sanftmütig. Anreize, sich um eine Aus- oder Weiterbildung zu bemühen, standen im Vordergrund – aber nur kurz. Jetzt will die Regierung alles wieder umschmeißen und winkt mit massiven Verschärfungen zur Entlastung des Bundeshaushalts 2025. Mit Durchsetzung erreicht das Bürgergeld Hartz 4-Niveau – oder rutscht es noch tiefer?

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Bürgergeld: Ein kurzes Märchen?

Es klang nach echter Unterstützung, was die Ampel-Regierung mit der Einführung des Bürgergeldes versprochen und zumindest auch kurz eingeführt hat:

  • verlängerte Karenzzeiten bei Vermögen und Wohnraum,
  • höhere Vermögensfreibeträge sowie Einkommensfreibeträge,
  • Coachings,
  • finanzielle Anreize, eine Aus- oder Weiterbildung in Angriff zu nehmen,
  • stufenweise Sanktionen nur bei Terminverstößen.

Nur 1,5 Jahre später zeichnet sich ein ganz anderes Bild. Während die Anreize für Aus- und Weiterbildungen bereits im April 2024 nach gerade mal einem guten halben Jahr – die Boni wurden erst mit der zweiten Phase der Änderungen beim Bürgergeld Mitte Juli 2023 eingeführt – umgeschmissen wurden, sollen jetzt eine Reihe an Verschärfungen in verschiedenen Bereichen folgen. Es gilt, 4,7 Milliarden Euro einzusparen. Wird das umgesetzt, schwinden die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Hartz 4.

Wichtig: Keine Regelsatzkürzungen

Die Regierung setzt den Rotstift nicht bei den Regelsätzen an. In erster Linie wird bei Leistungen eingespart, die die Integration in den Arbeitsmarkt ursprünglich erleichtern sollten. Dennoch rechnet die Regierung damit, dass mehr Langzeitarbeitslose den Weg in die Beschäftigung finden.

Haushalt 2025: Bürgergeld nähert sich Hartz 4

Seit der Einführung des Bürgergeldes reißen die Diskussionen nicht ab. Während die einen sich lautstark über die „verwöhnten und noch dazu faulen“ Bürgergeld-Beziehenden aufregen, warnen Sozialverbände permanent vor der zunehmenden Verarmung der ohnehin schon am Abgrund lebenden Gesellschaftsschicht. Und die Regierung? Die sieht einmal mehr reichlich Einsparpotenzial, setzt den Rotstift an und wandelt das Bürgergeld wieder zu Hartz 4 um – zumindest sinnbildlich, beim Namen „Bürgergeld“ bleibt es.

Die Bundesregierung plant:

  • Die zumutbaren Pendelzeiten bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden sollen auf 2,5 Stunden hochgeschraubt werden. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sollen drei Stunden Fahrzeit hingenommen werden müssen.
  • Jobcenter sollen in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern nach einem Arbeitsplatz suchen.
  • Die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund soll eine 30-prozentige Kürzung der Regelleistung über drei Monate nach sich ziehen.
  • Für ein Meldeversäumnis ist eine 30 %-Sanktion über einen Monat vorgesehen.
  • Die Einführung einer monatlichen Meldepflicht beim Jobcenter.
  • Die Ahndung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit einer Sanktion von 30 % über drei Monate.
  • Eine Verkürzung der Karenzzeit für Vermögen von zwölf auf sechs Monate.
  • Den verstärkten Einsatz von Ein-Euro-Jobs.

Vor allem die Zumutbarkeit des Arbeitsweges und die Sanktionen bei einem Meldeversäumnis rutschen damit beim Bürgergeld unters einstige Hartz 4-Niveau.

Regierungsvisionen vs. „Drehtüreffekt“

Die Regierung verspricht sich von den Maßnahmen – insbesondere von den Sanktionen – dass wieder mehr Menschen eine Arbeit aufnehmen. Das wiederum soll die Wirtschaft ankurbeln. Ob das Einstampfen von Hilfen, die ursprünglich bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen sollten, der richtige Weg ist, darf hinterfragt werden.

Was sich angesichts Regierungsvorhaben nicht ändert, ist: Sozialverbände schlagen weiterhin Alarm. Sie befürchten einen sogenannten Drehtüreffekt. Wer unter Androhung von Sanktionen einen Job annimmt, der nicht zu einem passt, wird kurze Zeit später wieder auf das Jobcenter angewiesen sein, lautet die konkrete Kritik.

Das Bundeskabinett hat die Maßnahmen für den Haushalt 2025 beschlossen. Im November wird die Entscheidung des Bundestags erwartet. Weil es noch Streitpunkte gibt, ist hier mit erneuten Diskussionen zu rechnen. Inwiefern das Bürgergeld davon betroffen sein wird, bleibt abzuwarten. Für viele scheint jedoch festzustehen: Der Haushalt 2025 bedeutet einen Rückschritt beim Bürgergeld zu Hartz 4.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.