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Bürgergeld: Das sind die Regelsätze ab 2023

Das Bürgergeld verspricht „angemessene“ Regelsätze. Was das genau heißen soll, blieb lange unklar. Jetzt aber hat das Bundessozialministerium einen Gesetzentwurf zum Bürgergeld veröffentlicht, der u. a. die Höhe der neuen Grundsicherung verrät.

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Das Wichtigste einmal vorweg: Die Bundesregierung hat jüngst den Gesetzentwurf für das Bürgergeld, das ab Januar 2023 eingeführt werden soll, beschlossen. In einigen Bereichen wird es Änderungen und damit auch Erleichterungen für Leistungsbeziehende geben. Welche das sind, erfahren Sie auf mehrbuergergeld.de.

Regelsätze ab 2023: durchschnittlich 50 EUR mehr

Alleinstehende Hartz IV-Empfänger:innen erhalten aktuell 449 EUR im Monat. Zum Leben reicht das kaum noch aus. Deswegen hat sich die Ampel-Koalition vorgenommen, die Bedarfssätze beim Bürgergeld zu erhöhen. Ein aktueller Gesetzentwurf des Sozialministeriums sieht folgende Regelsätze ab 2023 vor:

BedarfsstufeHöhe des monatlichen Regelsatzes
Alleinstehende Erwachsene502 EUR
Volljährige Partner:innen451 EUR
Jugendliche (ab 14 Jahren)420 EUR
Kinder (6-13 Jahre)348 EUR
Kinder bis fünf Jahre318 EUR

Im kommenden Jahr können Hartz IV-Empfänger:innen also im Durchschnitt 50 EUR mehr verbuchen. Ob das allerdings ausreicht, um mit der Inflation mithalten zu können, muss sich erst noch zeigen.

Neue Berechnungsmethode für den Regelsatz

Neben der Höhe soll auch die Berechnungsgrundlage reformiert werden. Momentan ergibt sich die jährliche Anpassung des Hartz IV-Regelsatzes aus einem Mischindex: Die Preisentwicklung bei Lebensmitteln, Kleidung und weiteren sog. Bedarfsgütern wird mit der Lohnentwicklung verrechnet. Der so zustande gekommene Wert bildet im Anschluss die Grundlage für die Neuberechnung.

Diese Methode berücksichtigt jedoch nicht die kommende Inflation. Und genau da will man im Ministerium ansetzen. Der Mischindex bleibt zwar erhalten, wird aber im zweiten Schritt durch einen Inflationszuschlag ergänzt. So soll das Existenzminimum auch in Zeiten hoher Inflation sichergestellt werden.

Bürgergeld: Verhandlungen laufen

Das Sozialministerium hat den Gesetzentwurf bereits an die anderen Ministerien versandt. Nun muss dieser innerhalb der Koalition eine Mehrheit finden. Besonders skeptisch zeigt sich nach wie vor die FDP. Die Liberalen haben bereits häufiger anklingen lassen, dass sie einige Details am Bürgergeld ändern wollen.

Dennoch dürfte ein Großteil der jetzigen Fassung erhalten bleiben. Immerhin sind es weniger als vier Monate, bis Grundsicherungsempfänger:innen das Bürgergeld in den Händen halten sollen. Raum für viele Änderungswünsche bleibt da nicht.

Sie haben noch Fragen zum Thema Bürgergeld. Weitere Informationen finden Sie auf mehrbuergergeld.de

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Bürgergeld: Das sind die Regelsätze ab 2023“

  1. Ich war nach der Realschule 10 Jahre angestellt und habe mich mit eigener Agentur
    selbständig gemacht. Hatte ein gutes Einkommen und für eine private Rente gespart.
    Leider wurde ich mit 56 Jahren so krank, dass ich nicht mehr arbeiten konnte. Mein
    ganzes gespartes wurde mir genommen, bis auf einen kleinen Betrag, den ich behalten durfte. Ich habe mich gedemütigt gefühlt beim Jobcenter um Geld zu betteln. Ich bekam meine Rente mit Grundsicherung
    Als es mir mit 65 etwas besser ging, habe ich kleine Jobs angenommen. Ich durfte
    € 200,– ehrenamtlich dazu verdienen oder in freien Berufen monatlich € 100,–.
    Wie sieht das ab dem Jahr 23 mit dem Zusatzverdienst aus und wer kann mir
    Antwort geben, vielen Dank

    1. Hallo Waltraud,
      Änderungen in Zusammenhang mit Zuverdiensten beim Bürgergeld-Bezug treten ab Mitte 2023 in Kraft. Dabei ändert sich allerdings lediglich die prozentuale Anrechnung von Verdiensten zwischen 520 EUR und 1.000 EUR. Werden bislang noch 80 % angerechnet, sind es ab Juli nur noch 70 %. Ihnen bleibt also mehr von einem Verdienst zwischen 520 und 1.100 EUR zur freien Verfügung.
      Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten verhält es sich folgendermaßen: Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
      Viele Grüße

  2. Hallo zusammen. Nun will/muss ich auch mal was dazu sagen.
    Ich bin fast 61 und leider wieder Hartz4-Empfängerin.
    Ich habe nach meiner Ausbildung damals gearbeitet, dann mein erstes Kind bekommen und wieder gearbeitet. Als ich dann mein 2. Kind bekam, wurde meine Mutter durch einen Schlaganfall pflegebedürftig. Während der Kindererziehungszeit war die Pflege ja noch soweit ok. Doch dann ging mein Kind zur Schule und ich hätte wieder arbeiten gehen können. Durch die Pflegestufe hätte ich aber nur 19 Stunden arbeiten dürfen. Dafür hat sich aber kein Arbietgeber gefunden. Somit blieb auch damals nur Sozialhilfe bzw. Harzt4. Ich habe (fast am laufenden Band) 1,50-er Jobs gemacht. Doch auch dadurch bekam ich keinen Job angeboten. Das Ganze ging dann gute 15 Jahre. Nachdem meine Mutter verstorben war, bewarb ich mich wieder für einen Vollzeit-Job. Doch Fehlanzeige. Anfang 2019 setzte ich mich dann nochmal auf die Schulbank um den IHK-Abschluss zu machen. Glücklicher Weise bekam ich direkt im Anschluss einen Job. Doch ob das wirklich “Glück” war, sollte ich Mitte 2020 erfahren. Da nämlich forderte ich, nach einem halben Jahr “OHNE” Lohn, die Kündigung. Nach den paar Wochen ALG I ging es wieder in Hartz4. Doch nicht sehr lange. Mitte Nov. 2020 hatte ich wieder einen Job. Diesen hatte ich dann bis September 2021. Im Juli hatte ich (Bildungs-)Urlaub genommen und war dann den gesamten August leider mit Corona erkrankt. Ende August (noch während der Krankschreibung) bekamich die fristlose Kündigung. Obendrein hat der AG den Lohn für Juli, August und September nicht gezahlt. Ich musste damit zum Anwalt –> Gericht, was ein ganzes Jahr dauerte. Das Geld hab ich immernoch nicht.
    Doch zurück zum Bürgergeld. Ich habe kein Auto mehr. Leiste mir aber Internet, Handy und ja, auch Netflix. Ich bin soweit auch immer relativ gut mit dem Regelsatz ausgekommen. Allerdings sieht das jetzt immer schlechter aus. Die Preise steigen und steigen, egal wo man hinsieht. Ich kaufe mittlerweile seit Monaten schon in einem Laden ein, der “abgelaufene” (MHD) Lebensmittel verkauft. Bis auf Milch und hin und wieder Eier und Fleisch hole ich alles dort.
    Was mich im Zusammenhang mit Bürgergeld / Hartz4 am meisten aufregt ist, dass die Herren und Damen der Ministerien sich ihre Diäten um mehrere tausend Euro pro Monat erhöhen und wir Bürger sollen sparen und müssen uns noch sagen lassen, dass wir “zu viel” bekommen!?! Sie sollten vielleicht selbst mal einen Monat mit dem leben, was sie von uns verlangen. Wäre mal gespannt, was sie danach sagen.

  3. Ich, w, 47, lebe wegen temporärer Arbeitsunfähigkeit seit einiger Zeit von Hartz4. Ich habe gelernt, mit dem Regelsatz auszukommen. Statt mich über zu niedrige Sätze zu beklagen, freue ich mich, dass mein Land mich in schwierigen Lebenslagen nicht verhungern läßt. Wenn der Regelsatz nächstes Jahr durch das Bürgergeld um 50 Euro steigt, sage ich einfach nur danke. Ich rauche nicht, brauche nicht jedes Jahr ein neues Handy und gehe auch nicht mit der Mode. Ich fahre einen billigen Kleinwagen und leiste mir sogar eine Gefriertruhe. Es ist möglich! Man kann mit dem Geld auskommen. Sozialhilfe wurde nicht erfunden, um Arbeitslose “gut leben” zu lassen, sondern damit keiner verhungert. Dafür sollte man einfach dankbar sein.

    1. Wow das ist mal eine Antwort. Tut mir leid das du in der jetzigen Lage bist und wünsche dir das du bald wieder arbeiten kannst.
      Ich finde das es einfach viel zu leicht gemacht wird und sich sehr viele Menschen aus dem Bürgergeld ausruhen und immer mehr haben wollen. Es kann doch echt nicht sein das sich Arbeit nicht mehr lohnt wenn man doch Bürgergeld bekommen kann.
      Jeder kann mal in eine schwierige Lage kommen und ich finde es gut dass da dann geholfen wird aber darauf ausruhen darf nicht sein.
      Wir sollen arbeiten und arbeiten bis wir umfallen. Am besten keine Rente mehr beziehen und immer fleißig Steuern zahlen zum Beispiel für das Bürgergeld. Da stimmt die Rechnung nicht.

  4. Ich bin 61, wir wohnen auf der Insel Rügen, mein Mann ist Rentner, ich erst ab Mai 2024. Bekomme zur Zeit Hartz4 107,60€, werde seit Monaten unter Druck gesetzt eine Arbeit anzunehmen, die es hier auf der Insel für mich nicht gibt, dem Leistungsdruck der hier vorherrscht bin ich nicht mehr gewachsen, aus dem Handel bin ich über 20 Jahre raus, Arbeitskräfte sollen hier perfekt sein ,Einarbeitungszeit gibt es nicht, und die Jüngeren Leute sind zu Hause, gehen nicht arbeiten, aber wir Alten sollen arbeiten gehen.

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