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Bürgergeld: Das passiert mit der Bedarfsgemeinschaft bei Trennung

Paare oder Eheleute bilden laut Bürgergeld-Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Im Falle einer Trennung löst sich die Bedarfsgemeinschaft jedoch auf. Zurück bleiben Bürgergeld-Empfänger:innen mit vielen Fragen. Wir liefern Antworten und erklären Ihnen, was wichtig ist.

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Das ist eine Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) zeichnet aus, dass die Mitglieder füreinander Verantwortung und Sorge tragen wollen. Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch von einer Einstehensgemeinschaft gesprochen. Und so sind Paare und Eheleute in der Regel als BG anzusehen.  Wichtig in dem Zusammenhang: Das Einkommen aller BG-Mitglieder wird bei der Berechnung des Bürgergeld-Anspruches berücksichtigt. 

Was aber, wenn bei Paaren oder Eheleuten die Harmonie ausgezogen ist und eine Trennung bevorsteht? Oftmals ist es dann auch mit dem Willen des gegenseitigen füreinander Einstehens vorbei. 

Bei Ende der Bedarfsgemeinschaft: Separate Anträge stellen

Bei Trennung und/oder Scheidung endet auch die Bedarfsgemeinschaft. Der erste Schritt ist dann, das Jobcenter über die Trennung in Kenntnis zu setzen. Da nun auch nicht mehr Ihre Leistungen miteinander verrechnet werden (dürfen), ist es wichtig, dass jede:r einen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellt.

Hinweis: Beweise für Trennung

Mitunter wird das Jobcenter einen Beweis für Ihre Trennung verlangen. Während das bei Verheirateten aufgrund der gerichtlichen Scheidung noch relativ einfach ist, gestaltet sich das für Unverheiratete deutlich schwieriger.

Ein wesentliches Indiz für das Ende einer Beziehung ist die räumliche Trennung. Notwendig ist die zwar nicht, allerdings empfehlenswert, um unnötige Komplikationen mit dem Jobcenter zu vermeiden.

Anspruch auf Erstausstattung kann bestehen

Im Fall einer Trennung haben Sie in der Regel nicht nur Anspruch auf Übernahme der Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten, sondern können mitunter auch eine Erstausstattung beantragen. Wichtig in dem Zusammenhang ist, welche Möbel Sie ggf. aus der ehemals gemeinsamen Wohnung mitnehmen können. Haben Sie die Möglichkeit, das eine oder andere mitzunehmen, sollten Sie das auch tun.  Immerhin kann auch der Antrag auf Erstausstattung zusätzlichen Stress bedeuten.

Angemessenheit der Wohnung bei Auszug

Zieht hingegen Ihr Ex-Partner bzw. Ihre Ex-Partnerin aus und Sie bleiben allein in der Wohnung, steht die Angemessenheit Ihrer vier Wände auf der Kippe.  Das Jobcenter wird Ihren Bedarf neu berechnen und ggf. ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Dann haben Sie sechs Monate Zeit, um ebenfalls nach einer neuen Wohnung zu suchen oder einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. Scheitert das Kostensenkungsverfahren, müssen Sie die Differenz zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter übernommenen Kosten mithilfe des Regelsatzes begleichen.

Sieht das Jobcenter Sie trotz Trennung noch als BG an oder lehnt es Ihren Antrag auf Erstausstattung ab? Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen Ihre Bescheide und legen Widerspruch ein. 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.