Bürgergeld: Das ändert sich ab 2023

Bürgergeld: Das ändert sich zum Jahreswechsel

Mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 schwindet nicht nur die alte Bezeichnung Hartz 4: Auch Sonderregelungen, die als Übergangslösungen bis zum Bürgergeld in Kraft getreten sind, laufen zum Ende dieses Jahres aus – allem voran das Sanktionsmoratorium. Wir fassen zusammen, was jetzt wichtig ist.

Bürgergeld-Bescheid kostenlos prüfen lassen

Höhere Regelsätze: Wie viel mehr Geld gibt es?

Zum Jahreswechsel gibt es mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger:innen. Gerade die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation sollen dadurch abgefedert werden. Wenn auch die Erhöhung dem bei Weitem nicht gerecht wird – die Regelsätze ändern sich wie folgt: 

BedarfsstufeHöhe des monatlichen Regelsatzes
Alleinstehende Erwachsene502 EUR
Volljährige Partner:innen451 EUR
Jugendliche (ab 14 Jahren)420 EUR
Kinder (6-13 Jahre)348 EUR
Kinder bis fünf Jahre318 EUR

Bürgergeld wird automatisch ausgezahlt

Um die erhöhten Regelsätze zu erhalten, ist kein neuer Antrag notwendig. Wenn Sie über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters beziehen, bekommen Sie das Geld automatisch ausgezahlt. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert, und die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen.

Hinweis: Jobcenter sollen keine Kleinstbeträge mehr zurückfordern

Haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich gar nicht zustehen? Wenn es sich um maximal 50 EUR handelt, können Sie sich freuen. Denn: Jobcenter sind künftig angehalten, auf die Rückforderung von Kleckerbeträgen zu verzichten. Es greift eine Bagatellgrenze bis zu 50 EUR.

Bürgergeld: Der Auszahlungszeitpunkt

Die Bundesagentur für Arbeit sichert eine pünktliche Auszahlung zum Jahreswechsel zu. So wird das Bürgergeld für Januar 2023 voraussichtlich am 30.12.2022 ausgezahlt und die Monate danach, wie üblich, am Ende eines Monats. Am Rechtsanspruch auf pünktliche Zahlung ändert sich auch beim Bürgergeld nichts.

Die Bundeagentur für Arbeit hat folgende Auszahlungstermine bzw. Stichtage für 2023 festgesetzt:

MonatTag/Datum
Januar 2024Freitag, 29.12.2023
FebruarMittwoch, 31.01.2024
MärzDonnerstag, 29.02.2024
AprilFreitag, 29.03.2024
MaiDienstag, 30.04.2024
JuniFreitag, 31.05.2024
JuliFreitag, 28.06.2024
AugustMittwoch, 31.07.2024
SeptemberFreitag, 30.08.2024
OktoberMontag, 30.09.2024
NovemberDonnerstag, 31.10.2024
DezemberFreitag, 29.11.2024
Januar 2025Dienstag, 31.12.2024
Auszahlungstermine Bürgergeld 2024

Sanktionen wieder möglich

Von Sanktionen sieht die Bundesregierung seit Mitte dieses Jahres ab – vorübergehend.  Zum Ende dieses Jahres fällt das Sanktionsmoratorium weg. Bedeutet: Ab Januar sind Sanktionen wieder leichter möglich. Und weil die Union die von der Ampel-Koalition geplante Vertrauenszeit gekippt hat, sind Kürzungen auch ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges möglich – Pflichtverletzungen vorausgesetzt.

Die Minderung liegt bei einem Meldeversäumnis bei 10 %, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt: 10 % für einen Monat beim ersten Verstoß, 20 % für zwei Monate bei wiederholtem Verstoß sowie 30 % für drei Monate bei einem weiteren Verstoß.

Ob bei der Festsetzung Ihres Regelsatzes oder bei der Verhängung von Sanktionen gegen Sie: Vermuten Sie, dass das Jobcenter in Ihrem Bescheid einen Fehler gemacht hat, können Sie auf unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte zählen. Sie sind und bleiben auch beim Bürgergeld an Ihrer Seite und setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden durch.

Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen lassen

  • Komplett kostenlos
  • Hohe Erfolgsquote
  • Bis zu 650 Euro mehr im Jahr
Bescheid kostenlos prüfen
Sehen Sie unsere 125 Bewertungen auf

Quelle:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.8

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Bürgergeld: Das ändert sich zum Jahreswechsel“

  1. Es würde mich freuen, wenn noch ein Beitrag zum Selbstbehalt bei Aufstockern kommen würde. Wieviel Geld darf man denn behalten vom Verdienst beim neuen Bürgergeld ?

    1. Hallo Kerstin,
      weiterführende Informationen dazu finden Sie auf mehrbuergergeld.de. Bei einem Verdienst zwischen 520 EUR und 1.000 EUR bleiben beim Bürgergeld 30 % anrechnungsfrei. Bei den anderen Einkommensgrenzen (100-520 EUR und 1.000 – 1.200 EUR) änder sich nichts.
      Viele Grüße

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert