Mit der Einführung des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 schwindet nicht nur die alte Bezeichnung Hartz 4: Auch Sonderregelungen, die als Übergangslösungen bis zum Bürgergeld in Kraft getreten sind, laufen zum Ende dieses Jahres aus – allem voran das Sanktionsmoratorium. Wir fassen zusammen, was jetzt wichtig ist.
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Höhere Regelsätze: Wie viel mehr Geld gibt es?
Zum Jahreswechsel gibt es mehr Geld für Bürgergeld-Empfänger:innen. Gerade die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation sollen dadurch abgefedert werden. Wenn auch die Erhöhung dem bei Weitem nicht gerecht wird – die Regelsätze ändern sich wie folgt:
Bedarfsstufe | Höhe des monatlichen Regelsatzes |
---|---|
Alleinstehende Erwachsene | 502 EUR |
Volljährige Partner:innen | 451 EUR |
Jugendliche (ab 14 Jahren) | 420 EUR |
Kinder (6-13 Jahre) | 348 EUR |
Kinder bis fünf Jahre | 318 EUR |
Bürgergeld wird automatisch ausgezahlt
Um die erhöhten Regelsätze zu erhalten, ist kein neuer Antrag notwendig. Wenn Sie über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters beziehen, bekommen Sie das Geld automatisch ausgezahlt. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert, und die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen.
Hinweis: Jobcenter sollen keine Kleinstbeträge mehr zurückfordern
Haben Sie Leistungen erhalten, die Ihnen eigentlich gar nicht zustehen? Wenn es sich um maximal 50 EUR handelt, können Sie sich freuen. Denn: Jobcenter sind künftig angehalten, auf die Rückforderung von Kleckerbeträgen zu verzichten. Es greift eine Bagatellgrenze bis zu 50 EUR.
Bürgergeld: Der Auszahlungszeitpunkt
Die Bundesagentur für Arbeit sichert eine pünktliche Auszahlung zum Jahreswechsel zu. So wird das Bürgergeld für Januar 2023 voraussichtlich am 30.12.2022 ausgezahlt und die Monate danach, wie üblich, am Ende eines Monats. Am Rechtsanspruch auf pünktliche Zahlung ändert sich auch beim Bürgergeld nichts.
Die Bundeagentur für Arbeit hat folgende Auszahlungstermine bzw. Stichtage für 2023 festgesetzt:
Monat | Tag/Datum |
---|---|
Januar | Freitag, 30.12.2022 |
Februar | Dienstag, 31.01.2023 |
März | Dienstag, 28.02.2023 |
April | Freitag, 31.03.2023 |
Mai | Freitag, 28.04.2023 |
Juni | Mittwoch, 31.05.2023 |
Juli | Freitag, 30.06.2023 |
August | Freitag, 28.07.2023 |
September | Donnerstag, 31.08.2023 |
Oktober | Freitag, 29.09.2023 |
November | Dienstag, 31.10.2023 |
Dezember | Donnerstag, 30.11.2023 |
Januar 2024 | Freitag, 29.12.2023 |
Sanktionen wieder möglich
Von Sanktionen sieht die Bundesregierung seit Mitte dieses Jahres ab – vorübergehend. Zum Ende dieses Jahres fällt das Sanktionsmoratorium weg. Bedeutet: Ab Januar sind Sanktionen wieder leichter möglich. Und weil die Union die von der Ampel-Koalition geplante Vertrauenszeit gekippt hat, sind Kürzungen auch ab dem ersten Tag des Leistungsbezuges möglich – Pflichtverletzungen vorausgesetzt.
Die Minderung liegt bei einem Meldeversäumnis bei 10 %, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt: 10 % für einen Monat beim ersten Verstoß, 20 % für zwei Monate bei wiederholtem Verstoß sowie 30 % für drei Monate bei einem weiteren Verstoß.
Ob bei der Festsetzung Ihres Regelsatzes oder bei der Verhängung von Sanktionen gegen Sie: Vermuten Sie, dass das Jobcenter in Ihrem Bescheid einen Fehler gemacht hat, können Sie auf unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte zählen. Sie sind und bleiben auch beim Bürgergeld an Ihrer Seite und setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden durch.
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Es würde mich freuen, wenn noch ein Beitrag zum Selbstbehalt bei Aufstockern kommen würde. Wieviel Geld darf man denn behalten vom Verdienst beim neuen Bürgergeld ?
Hallo Kerstin,
weiterführende Informationen dazu finden Sie auf mehrbuergergeld.de. Bei einem Verdienst zwischen 520 EUR und 1.000 EUR bleiben beim Bürgergeld 30 % anrechnungsfrei. Bei den anderen Einkommensgrenzen (100-520 EUR und 1.000 – 1.200 EUR) änder sich nichts.
Viele Grüße