Viele Bürgergeld-Empfänger haben im Dezember ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 erhalten. Angesichts der deutlich gestiegenen Energiepreise dürfte in den meisten Haushalten trotz sparsamen Verbrauchs eine Nachzahlung anstehen. Ob und wann das Jobcenter die Betriebskostenabrechnung zahlen muss, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Betriebskosten sind Teil der KdU
Grundsätzlich gilt: Anfallende Nebenkostennachzahlungen sind erstattungsfähige Kosten der Unterkunft (KdU). Deshalb muss das Jobcenter sie übernehmen, wenn und solange sie angemessen hoch sind. Wo genau die Angemessenheitsgrenze liegt, bestimmen die Gemeinden und Kommunen selbst. Meistens orientieren sie sich dabei am bundesweiten Heizspiegel.
Hinweis: Übernahme auch ohne Leistungsbezug möglich!
Der Bezug von Bürgergeld ist keine zwingende Voraussetzung für die Übernahme von Nebenkosten durch das Jobcenter. Entscheidend ist lediglich, ob Sie durch die Nachzahlung hilfebedürftig werden. Das ist der Fall, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können – auch wenn es nur für diesen einen Monat ist.
Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob sich die Betriebskostenabrechnung auf einen Zeitraum bezieht, in dem Sie noch kein Bürgergeld erhalten haben. Wichtig ist nur, dass Sie bei Erhalt der Betriebskostenabrechnung bzw. bei Fälligkeit der Nachzahlung im Leistungsbezug stehen.
Kostensenkungsverfahren bei zu hoher Betriebskostenabrechnung
Sollte Ihre Nachzahlung tatsächlich unangemessen hoch sein, kann das Jobcenter nicht einfach so die Zahlung verweigern. Stattdessen muss das Amt zunächst einmal ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren einleiten.
Sie haben dann insgesamt sechs Monate Zeit, um Ihren Verbrauch anzupassen und Ihre Nebenkosten dadurch zu senken. Innerhalb dieses Zeitraums kommt das Jobcenter weiterhin für Ihre KdU auf. Nach Ablauf der Halbjahresfrist zahlt die Behörde allerdings nur noch bis zur Angemessenheitsgrenze. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst aufbringen.
Achtung: Heizkosten sind von der Karenzzeit ausgeschlossen!
Innerhalb der ersten zwölf Monate Ihres Bürgergeldbezugs übernimmt das Jobcenter Ihre KdU ohne eingehende Prüfung. Diese sogenannte Karenzzeit gilt allerdings nicht für Heizkosten! Hier prüft das Amt ab Tag eins, ob sich Ihr Verbrauch im Rahmen hält.
Mit Bürgergeld Betriebskostenabrechnung stemmen: Widerspruch hilft
Weigert sich das Jobcenter trotz seiner Zahlungspflicht, die Heizkosten zu tragen, oder leitet es fälschlicherweise ein Kostensenkungsverfahren ein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Gerade bei den KdU schleichen sich im behördlichen Verfahren schnell Fehler ein, die Sie rechtlich angreifen können. Wir unterstützen Sie kostenlos dabei!
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