Respekt und Kommunikation auf Augenhöhe sollen das Fundament sein, auf dem das Bürgergeld aufbaut. Dazu gehört auch, auf die speziellen Bedürfnisse von Leistungsempfänger:innen einzugehen. Barrierefreiheit scheint für Jobcenter aber mitunter ein Fremdwort zu sein, wie der Fall eines blinden Bürgergeld-Empfängers zeigt.
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Kein Bescheid in Blindenschrift
Ein Großteil der Kommunikation zwischen Jobcenter und Bürgergeld-Empfänger:innen findet über Briefwechsel statt. Das setzt natürlich voraus, dass alle Beteiligten den Inhalt der Bescheide und Anträge erfassen können. Oft nimmt das Jobcenter aber keine Rücksicht auf Sehschwächen oder -behinderungen.
Diese Erfahrung musste vor kurzem auch ein blinder Bürgergeld-Empfänger machen. Weil das Jobcenter ihm nicht-barrierefreie Mitteilungen über anstehende Meldetermine per Post zusandte, er sie aber nicht lesen konnte, verpasste er mehrere Meldetermine. Nun drohen ihm Sanktionen.
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Pflicht zu barrierefreien Bescheiden
Auf die Nachfrage, warum man einem blinden Bürgergeld-Empfänger einen Standardbescheid schickt, entgegnete das Jobcenter nur, dass es noch nicht möglich sei, ihm das Dokument in Blindenschrift zukommen zu lassen.
Dabei ist das Jobcenter – wie jede andere Behörde auch – dazu verpflichtet, Bescheide und Rechtsfolgenbelehrungen den jeweiligen Adressat:innen zugänglich zu machen. In § 10 des Behindertengleichstellungsgesetzes heißt es dazu: „Blinde und sehbehinderte Menschen können zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren (…) verlangen, dass ihnen Bescheide (…) ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.”
Passiert das nicht, dürften auch die Sanktionen nicht rechtens sein, da die Wirksamkeit von Sanktionen davon abhängt, ob der bzw. die Betroffene ausreichend über die Rechtsfolgen aufgeklärt wurde.
Mündliche Belehrung bei Leseschwäche erforderlich
Doch nicht nur blinde Menschen haben es mit dem Jobcenter schwer. Auch Analphabet:innen, also Menschen, die weder lesen noch schreiben können, stehen oft vor Problemen, wenn es um die Kommunikation mit dem Jobcenter geht.
Das Sozialgericht Lüneburg hat bereits 2007 entschieden, dass Analphabet:innen gegenüber die Rechtsbelehrung immer mündlich zu erfolgen hat. Geschieht das nicht, darf das Jobcenter auch keine Leistungen kürzen.
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Jobcenter in gelsen Kirchen streicht pflegebedürftigen die leistung nur weil diese um überbrügung ihrer Rente beantrag da die rententen kasse prüfen muss ob sie jetzt durchgehend Rente bekommt oder weiter nur immer für 3 Jahre. Und die arge hat sogar die Leistung des Ehemannes auch ein und werden als Betrüger abgestempelt mußten 3 Monate warten und pflegegeld zwegentfremden um miete zu zahlen statt es für Medikamente aus zu geben arge angeschrieben wegen Schadens ersatz bis heute keine Antwort und dann sind sie noch hingegangen haben bei der rentenkasse Auszahlung beantragt und der kasse verboten uns Geld auszuzahlen aber hatten kein Geld an uns überwiesen und haben bei der renten kasse gelogen das sie an uns Geld ausgezahlt hätten so tickt die leistungsabteilung in gelsenkirchen vattmannstr Team 530 so werden kranke und behinderte schikaniert