Der Bundesrat will die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz 4-Empfänger attraktiver gestalten. Eine Anpassung der Einkommensanrechnung soll die Motivation steigern, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Bundesrat plädiert für neue Regeln bei Hinzuverdienst
Nahezu jede Geldeinnahme wird Leistungsempfängern auf ihren Regelsatz angerechnet. Der Freibetrag für Einkommen bei Hartz 4 aus einer unselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit liegt bei gerade einmal 100 EUR. Der Bundesrat plädierte daher in einer am 05.06.2020 gefassten Entschließung dafür, die geltenden Regelungen bezüglich der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz 4-Empfänger anzupassen.
Beschäftigungen sollen sich für Leistungsempfänger mehr lohnen. Damit soll der Anreiz wachsen, aus der Grundsicherung herauszukommen.
Hinweis: Ab 100 EUR wird Einkommen auf Regelsatz angerechnet
Durch die derzeitige Regelung wird der Verdienst oberhalb des Freibetrags von 100 EUR bis zu der Grenze von 1.000 EUR zu 80 % auf die Hartz 4-Leistungen angerechnet. Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 EUR werden 90 % angerechnet.
Länderkammer fordert weniger Einkommensanrechnung
Die Länderkammer fordert konkret, dass die Einkommensanrechnung so geändert wird, dass die Motivation steigt, eine existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen. Das aktuelle System führe dazu, dass die meisten Beschäftigten mit Leistungsbezug derzeit im Niedriglohnsektor verharren. Statt den Niedriglohnsektor zu finanzieren, müsse es nach Ansicht der Länderkammer jedoch darum gehen, Betroffene zu motivieren, ihren Lebensunterhalt unabhängig von Transferleistungen zu bestreiten.
Ifo belegt negativen Einfluss der aktuellen Regelungen
Die Länder halten es zudem für erforderlich, dass erwerbstätige Hartz 4-Empfänger stärker in die aktive Arbeitsmarktpolitik mit einbezogen werden. Gerade in Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung sei davon auszugehen, dass sich die Beschäftigungsperspektive in absehbarer Zeit kaum verbessern werde.
Der Bundesrat begründete sein Vorhaben mit den Zahlen des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung. Diese belegen die bremsende Wirkung der geltenden Regelungen in Bezug auf den Hinzuverdienst. Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit bezogen im vergangenen Jahr über eine Millionen Menschen Hartz 4 und gingen einer Beschäftigung nach.
Hinweis: Bundesregierung muss Entschließung absegnen
Im nächsten Schritt wird die Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese muss darüber entscheiden, ob das Anliegen bereits ausgereift ist.
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Ich Arbeite als catering in der Küche und bekomme 620.00 Euro ca. Mir wird alles angerechnet Kindergeld so wie Halbwaisenrente für mein Kind ohne die könnte ich nicht alles bezahlen. Ich habe 1000.Euro Kosten im Monat und habe für mich und meine Tochter ca. 500 Euro im Monat zur Verfügung es reicht aber leider nicht, weil die fast 450. Euro für mein Kind die 13 Jahre alt geworden ist, um mit zuhalten in der Schule das Sie nicht ausgeschlossen wird, wegen Ihren anzieh Sachen, muss ich Schulden machen, ich weiss nicht ob das alles so richtig ist. Mit freundlichen Grüßen Carmen Köhler
Das wäre nicht schlecht. Zur Zeit arbeite ich früh als Zeitungsverteiler und bekomme dafür um die 250-270 €. Hartz4 bekomme ich 315€. Miete inklusive Betriebskosten werden bezahlt.