Mietshaus Berlin

Berliner Mietendeckel soll Millionen Mietern helfen

Mieter setzen große Hoffnungen in ihn, die Wohnungswirtschaft sieht schon Wohnungen verfallen: Die Rede ist vom Berliner Mietendeckel. Heute hat das Abgeordnetenhaus in Berlin das neue Gesetz verabschiedet.

1,5 Millionen Mietwohnungen betroffen

Rund 1,5 Millionen Mietwohnungen fallen unter den Mietendeckel, darunter viele Wohnungen von Menschen im Hartz 4-Bezug. Gerade für sie könnte der Mietendeckel große Erleichterung bringen. Denn gerade sie haben besonders unter der Mietspirale gelitten, die sich in Berlin immer schneller nach oben drehte.

12,7 % der Bedarfsgemeinschaften bekamen 2018 nicht ihre volle Miete vom Jobcenter bezahlt, die betroffenen BGs mussten im Schnitt 135 EUR von ihrer Miete monatlich aus ihren Regelleistungen bezahlen. Das “Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung” soll ihnen und vielen anderen Mietern nun eine Atempause verschaffen.

Miete darf fünf Jahre nicht steigen

Bei schon bestehenden Mietverhältnissen soll die Miete für fünf Jahre auf dem Stand vom 18.06.2019 eingefroren werden, auch bei Neuvermietungen darf keine Miete verlangt werden, die über der Miete vom 18.06.2019 liegt.

Zuerst tritt, voraussichtlich Mitte Februar, der Mietenstopp in Kraft. Mieter, die seit dem 18. Juni eine Mieterhöhung bekommen haben, können damit ihre Miete wieder auf den alten Stand zurücksetzen lassen.

Neue Mietobergrenzen ab Mitte November 2020

Der zweite Schritt soll Mitte November folgen. Dann gelten neue Mietobergrenzen, die sich nach Alter und Ausstattung der Wohnung richten. Mieten dürfen dann nur noch zwischen 3,92 EUR und 9,80 EUR pro Quadratmeter liegen. In guten Lagen und bei moderner Ausstattung dürfen Vermieter aber Zuschläge verlangen.

Achtung: Ausnahmen vom Mietendeckel

Der Mietendeckel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Berlin. Für den sozialen Wohnungsbau gelten andere Regeln, ebenso für Neubauten, die vor 2014 zum ersten Mal bezogen wurden.

Deckel gilt für fünf Jahre

Mieter können dann die Absenkung ihrer Miete verlangen – allerdings nur, wenn sie mindestens 20 % über der Mietobergrenze liegt. Bei Neuvermietungen allerdings dürfen Vermieter höchstens die Mietobergrenze verlangen.

Der Mietendeckel soll für fünf Jahre gelten. Mindestens eine Klage gegen den Mietendeckel steht aber schon in den Startlöchern. Die Berliner FDP und CDU halten das Gesetz für verfassungswidrig. Kritiker befürchten, dass nun notwendige Modernisierungen nicht mehr stattfinden und der Berliner Wohnungsbestand verfällt.

Mieter sollten sich deswegen klar machen, dass das Risiko besteht, dass der Mietendeckel vor Gericht keinen Bestand hat. Es kann sein, dass sie die “gesparte” Miete dann nachzahlen müssen. Es ist also eine gute Idee, Geld für diesen Fall zurückzulegen. 

 

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

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