Berlin erhöht angemessene Mieten für Hartz 4-Empfänger

Berlin erhöht angemessene Mieten für Hartz 4-Empfänger 2019 erneut

Der Berliner Senat hat die angemessenen Mieten für Hartz 4-Empfänger schon 2018 erhöht. Auch die angemessene Wohnungsgröße wurde angepasst. Die Stadt reagierte damit auf die steigenden Mietpreise. Noch 2019 soll eine weitere Erhöhung folgen. Tausende Leistungsempfänger sind betroffen.

31.000 Haushalte profitierten schon 2018

Berlin passte 2018 die Richtwerte für die angemessenen Mieten von Hartz 4-Empfängern an. Von der längst überfälligen Erhöhung profitierten im vergangenen Jahr 31.000 Bedarfsgemeinschaften. In Einzelfällen erhielten Menschen bis zu 17 % mehr Geld für ihre Wohnungen. Doch trotzdem liegen nur die Mieten von 64,7 % aller Bedarfsgemeinschaften mit ihren Mieten innerhalb der Richtwerte. Das stellte der Berliner Sozialsenat in seiner Bilanz der Erhöhung fest.

Achtung: Überschreitung der KdU für Langzeitmieter erlaubt

Personen, die länger als 10 Jahre in ihren Wohnungen leben, dürfen seit 2018 den KdU-Richtwert um 10 % überschreiten. Bis 2018 war das erst ab 15 Jahren Mietdauer erlaubt. Neben der Wohndauer sind weitere akzeptable Gründe zur Überschreitung der Richtwerte Pflegebedürftigkeit des Leistungsbeziehers oder Mietanpassungen durch teure Modernisierungen in deiner Wohnung.

Wohnfläche wurde ebenfalls angepasst

Auch die angemessene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche wurde 2018 angepasst. Besonders die Sätze für Alleinerziehende mit einem Kind und für Bedarfsgemeinschaften ab drei Personen wurden erhöht. Doch die Erhöhung hat anscheinend nicht ausgereicht, um die Mieterhöhungen abzufedern. Im Mai 2019 waren die Bestandsmieten von 11.700 Alleinerziehenden in Berlin von den Richtwerten abgedeckt. 2018 waren es trotz geringerer Richtwerte noch 13.500 Alleinerziehende. 

Hinweis: Berliner Mieten steigen schneller als die Richtwerte

Die Senatsverwaltung stellt es selbst fest: Die Mieten steigen so stark, dass die positiven Auswirkungen der KdU-Erhöhung stark abgeschwächt werden. Besonders hart sind Paare betroffen. Nur 45 % der Mieten von Paaren liegen innerhalb der Richtwerte. Viele von ihnen müssen bei ihren Mieten zuzahlen. Die Richtwerte werden wohl noch 2019 erneut angepasst werden. Im Mai 2019 wurde ein neuer Mietspiegel erhoben. Daran soll sich die Erhöhung orientieren.

Für Neuvermietungen gilt noch immer der Richtwert von 5,94 EUR bis 6,46 EUR pro Quatdratmeter. Auch Mieten, die den Richtwert um bis zu 20 % überschreiten, werden derzeit akzeptiert, also bis zu 7,75 EUR. Die tatsächlichen Neuvertragsmieten liegen aber je nach Bezirk bei zwischen 7,09 EUR und 15,36 EUR. Die Berline Sozialsenatorin Elke Breitenbach sagt dazu: Die Mieten sind der AV-Wohnen “längst weggaloppiert.”

Seit 2018 gelten diese Mietobergrenzen:

Personen pro Bedarfsgemeinschaft

Angemessene Wohnungsgröße in m²

Bruttokaltmiete monatlich in Euro/m²

Richtwert bruttokalt monatlich in Euro

1 Person

50

8,08 EUR

404,00 EUR

2 Personen

60

7,87 EUR

472,00 EUR

2 Personen (Alleinerziehend mit Kind)

65

7,56 EUR

491,40 EUR

3 Personen

80

7,56 EUR

604,80 EUR

4 Personen

90

7,56 EUR

680,40 EUR

5 Personen

102

7,80 EUR

795,60 EUR

Jede weitere Person

12

7,80 EUR

93,60 EUR

Wie kann ich von der Erhöhung der angemessenen Mieten profitieren?

Die Mietpreise in Berlin explodieren seit Jahren. Auch wenn die Erhöhung vor diesem Hintergrund eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirkt, sollten Sie trotzdem überprüfen, ob Sie von dieser neuen Regelung profitieren können. Wenn Sie sich unsicher sind, schicken Sie uns Ihren Hartz 4-Bescheid zu. Unsere Partneranwälte überprüfen ihn und legen für Sie Widerspruch ein. Der Service ist für Sie als Hartz 4-Empfänger komplett kostenfrei.

 

Quellen:

Berliner Morgenpost 

Berliner Senatsverwaltung für Soziales

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

4 Antworten auf „Berlin erhöht angemessene Mieten für Hartz 4-Empfänger 2019 erneut“

  1. Hallo,

    wenn ich als ALG-2 -Bezieher nach Berlin umziehe, welcher Richtwert für die Brutto-Kaltmiete gelten?
    Wir wollen für unsere Töchter bessere Ausbildungen ermöglichen, bzw. ihnen eine bessere Basis schaffen.
    Meine Frau und ich sind im Antragsverfahren für die Erwerbsminderungsrente.
    Gibt es Unterschiede für die verschiedenen Berliner Bezirke?

  2. Ich lebe in Berlin, meine Wohnung ist ca 57qm groß und kostet 521,46€ warm.
    Bekomme ab Februar 2021 Hartz 4 und habe Angst, dass meine Wohnung zu teuer jst. Was günstigeres zu finden schwer.
    Liebe Grüße

  3. Es macht für mich auch keinen sinn
    472 kaltmiete sind ca 600-650 warmmiete und das zahlt für uns kein amt da bin ich mir ziemlich sicher …. meine Wohnung wurde mit absicht unbewohnbar gemacht damit man mich schneller raus bekommt…aber dann sollte der verwalter oder das amt doch eine Wohnung bereit stellen für solche zwecke aber sind wohl keine wohnungen vorhanden so wie der Bund und die Politik behaupten und seid jahren versprechen

  4. Bringt leider überhaupt nichts.
    Weil die Bruttokaltmiete = Kaltmiete plus NK sind.
    Es gibt fast gar keine Wohnungen in gesamt Berlin, wo ich eine Bruttokaltmiete von nicht mehr als 500€ habe bei einer 60qm Wohnung.

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