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Baufällige Wohnungen: So schlimm müssen Bürgergeld-Empfänger:innen leben

Das Bürgergeld soll denjenigen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, die sich nicht selbst versorgen können. Dazu gehört auch ein vernünftiges Dach über dem Kopf. Doch der Fall einer alleinerziehenden Mutter zeigt: Jobcenter lassen Leistungsempfänger:innen auch mal in einer völlig demolierten Wohnung leben.

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Bettwanzenbefall verwüstete Wohnung

Bürgergeld-Empfänger:innen sind angehalten, eine “angemessene” Wohnung zu beziehen. Zwar ist immer wieder umstritten, was genau „angemessen“ bedeutet. Wenn aber das Jobcenter eine Familie in einer völlig verwüsteten Wohnung zurücklässt, dürfte der Fall klar sein – oder etwa nicht?

Zusammen mit ihren insgesamt drei Kindern bewohnte eine Bürgergeld-Empfängerin eine kleine, aber völlig akzeptable Wohnung. Dann wurde ihr jedoch ein gebraucht gekauftes Möbelstück zum Verhängnis. Denn darin befanden sich Bettwanzen, die schon bald die gesamte Wohnung bevölkerten. Zunächst schien alles gut: Das Jobcenter hat ohne zu murren die Kosten für die Beseitigung der Schädlinge bezahlt. Danach endete die Hilfsbereitschaft abrupt.

Hinweis: Auch Schädlingsbekämpfung Teil der KdU

Das Sozialgericht Reutlingen entschied 2020, dass auch die Kosten für die Beseitigung von Bettwanzen als Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) anzusehen sind.

Keine Kostenübernahme für Renovierung

Die Bettwanzen waren zwar weg, im Gegenzug war die Wohnung dafür baufällig. Böden, Tapeten und Matratzen – all das musste raus. Insgesamt beliefen sich die Renovierungskosten auf 1250 EUR. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme ab. Nicht einmal ein Darlehen kam für die Behörde infrage.

Dabei können diese Kosten nicht einmal ansatzweise vom Regelsatz gedeckt werden. Aktuell sind im Regelsatz 42,55 EUR für „Wohnungsmieten, Energie und Wohninstandhaltung“ vorgesehen. Ein Großteil davon, nämlich 40,74 EUR, soll und muss bereits die Stromkosten decken. Somit bleiben der Frau sage und schreibe 1,81 EUR im Monat, um die Renovierung anzugehen. 

Im besten Fall hat die Bürgergeld-Empfängerin also nach rund 691 Monaten genug Geld für die Renovierung angespart. Bis dahin sind es zum Glück „nur“ 58 Jahre und wer weiß: Vielleicht kann ihr ja eines ihrer Kinder schon früher unter die Arme greifen, sobald es volljährig ist und ein eigenes Einkommen hat?

Renovierungskosten sind Teil der KdU

Spaß beiseite: Da Renovierungskosten Teil der KdU sind, muss das Jobcenter in solchen Fällen zahlen – und zwar in tatsächlicher Höhe. Aber auch hier kommt wieder einmal die „Angemessenheit“ ins Spiel. Solange die Renovierungskosten nicht den gesetzlichen Rahmen sprengen, besteht ein Rechtsanspruch darauf. Doch bis wohin reicht dieser Rahmen? 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.