Junge Menschen

BA: Vorläufiger Sanktions-Stopp für alle Hartz 4-Empfänger

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und vorerst alle Sanktionen gekippt – auch für unter 25-Jährige. Neue Sanktionen werden zunächst gar nicht verhängt, bestehende Sanktionen teilweise abgemildert. Am 05. November hatten die Richter entschieden, dass die Hartz 4-Sanktionen in ihrer bisherigen Form teilweise verfassungswidrig waren.

Vorerst keine neuen Sanktionen 

“Wir verschicken derzeit keine Sanktionsbescheide”, sagte Detlef Scheele, der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Funke Mediengruppe in einem Interview. Das gilt auch für Leistungsempfänger unter 25 Jahren. Dieses Zugeständnis der Bundesarbeitsagentur ist eine kleine Sensation, denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bezieht sich ausdrücklich nur auf ältere Leistungsempfänger. Die Bundesagentur macht also ein wenig mehr als sie muss.

Achtung: Bestehende Sanktionen werden auf höchstens 30 % reduziert

Gute Neuigkeiten gibt es auch für ALG II-Bezieher, die im Moment schon von harten Sanktionen von über 30 % betroffen sind. Sie dürften bald wieder mehr Geld im Portemonnaie haben. Scheele erklärte: “Arbeitslose, die aktuell mit Abzügen von 60 oder 100 % sanktioniert werden, bekommen ihre Sanktionen auf 30 % reduziert.”

Urteil bezog sich nur auf ältere Leistungsempfänger

Geurteilt hatte das BVerfG am 05.11. nur über Sanktionen für Leistungsempfänger über 25 Jahren. Das allerdings nur, weil es in dem konkreten Fall, den das Gericht zugelassen hatte, eben um ältere Leistungsempfänger ging. In dem Urteil hatten die Richter die komplette Streichung von Leistungen dem Grunde nach verworfen.

Hinweis: BA weitet Urteil auf alle Hartz 4-Bezieher aus

Aus dem Urteil hat die Bundesagentur nun wohl abgeleitet, dass das BVerfG in einer Verhandlung über Sanktionen gegen Leistungsempfänger unter 25 Jahren ähnlich entscheiden würde und ist dem zuvorgekommen. Weiter hatte das Gericht verlangt, dass Sachbearbeiter künftig bei der Verhängung von Sanktionen mehr Ermessen ausüben müssen.

Sanktions-Stopp ist nur temporär

Die plötzliche Milde der Jobcenter sollte für Leistungsempfänger aber noch kein Grund sein, jetzt alle Einladungen vom Jobcenter im Altpapier zu versenken. Denn die vollständige Aussetzung der Sanktionen ist nur temporär. Hintergrund ist vermutlich vor allem, dass die Jobcenter zunächst intern regeln müssen, wie sie das Urteil umsetzen wollen und keine unzulässigen Sanktionen verhängen und damit Gerichtsverfahren riskieren wollen.

Neues Sanktionsgesetz soll 2020 kommen

Bis Ende November soll eine rechtlich verbindliche Übergangslösung geschaffen werden. Diese Übergangslösung soll gelten, bis es kommendes Jahr eine gesetzliche Neuregelung zu den Sanktionen gibt.

Es ist also durchaus denkbar, dass auch für Verstöße, die Leistungsempfänger während des Sanktions-Stopps begehen, in der Zukunft noch Sanktionen verhängt werden. Auch werden Sanktionen insgesamt wohl kaum der Vergangenheit angehören. Nur ist eben noch nicht genau abzusehen, wie Sanktionen in Zukunft aussehen werden.

BA-Chef regt Verbesserungen bei Hartz 4 an

Scheele schlug in dem Interview noch weitere Korrekturen an der Hartz-Gesetzgebung vor:

  • Er schlägt vor, dass Menschen eine zweijährige Schonfrist bekommen, wenn Sie Hartz 4 beziehen. In dieser Zeit müssten sie dann noch nicht ihr Vermögen für ihren Lebensunterhalt aufwenden und müssten auch nicht umziehen, auch wenn ihre Wohnung zu nach den Jobcenter-Richtlinien zu groß oder zu teuer ist.
  • Außerdem regt er an, bei Überzahlungen kleine Beträge nicht mehr von Leistungsempfängern zurückzufordern. “Das kostet mehr Geld als wir einnehmen,” gibt Scheele zu. Auch die Förderungsmöglichkeiten für Ausbildungen will er verbessern und Angebote für Hartz 4-Familien verbessern.

    Die Hartz 4-Sätze für Kinder will er aber nicht einfach anheben: „Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden.“

 

Quelle:

Berliner Morgenpost

 

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Eine Antwort auf „BA: Vorläufiger Sanktions-Stopp für alle Hartz 4-Empfänger“

  1. Sanktionen sollten abgeschafft werden. Ich und meine Frau wurden im Juni Juli und auch im August sanktioniert teilweise bis zu 100% weil wir aufgrund von Ortsabwesenheit nicht verfügbar waren aber meine Schwiegermutter hat den Briefkasten geleert und da wir beide erwerbsgemindert waren, hatten wir ja eigentlich nix zu befürchten.

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert