Agentur für Arbeit

BA-Chef fordert neues Gesetz für Hartz 4-Sanktionen

Ende 2019 kam das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem Entschluss: Harte Sanktionen verstoßen gegen das Grundgesetz. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit fordert nun die möglichst baldige Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes zum zukünftigen Umgang mit Sanktionen.

Harte Sanktionen nicht mit Grundgesetz vereinbar

Es war wahrscheinlich eine der wichtigsten Hartz 4-Entscheidungen des vergangenen Jahres: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die sogenannten „harten“ Sanktionen für verfassungswidrig. Ab sofort sollen monatelange Minderungen um 60 % und höher damit der Vergangenheit angehören. Der Grund: Derartige Kürzungen der Leistungen von Hartz 4-Empfängern seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Arbeitsminister kündigt entsprechendes Urteil für dieses Jahr an

Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, fordert nun die schnelle Verabschiedung eines Gesetzes, das den zukünftigen Umgang mit Sanktionen festlegt. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gab er an, dass er sich zudem eine möglichst rechtssichere Auslegung des Urteils wünsche. Der Arbeitsminister, Hubertus Heil, kündigte bereits ein entsprechendes Gesetz für dieses Jahr an. Ferner sei es eine Gelegenheit, das gesamte System bürgerfreundlicher zu gestalten und zu reformieren, so Heil im Dezember 2019.

Jobcenter dürfen nicht mehr pauschal sanktionieren

BA-Chef Scheele kündigte an, dass seine Behörde mit Beispielkatalogen arbeiten wolle. In diesen sollen anfallende Fragen beantwortet werden. Zum Beispiel was genau die Mitwirkungspflicht ist oder ab wann es sich um einen Härtefall handelt. Die Mitarbeiter in den Jobcentern hätten nach seinen Angaben Interesse daran, so etwas zu haben und damit zu arbeiten.

In einem Gespräch mit den Leistungsempfängern müssten die Mitarbeiter dann erläutern können, warum etwa kein Härtefall vorliege. Zudem dürfen die Jobcenter Leistungsempfänger nicht mehr pauschal sanktionieren. Stattdessen müssen sich nun jeden Fall einzeln anschauen, wenn nötig auch bei einer persönlichen Anhörung.

DGB fordert Hartz 4-Reform

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangt eine weitgehende Hartz 4-Reform. Der DGB-Chef, Reiner Hoffmann, fordert unter anderem

  • ein Recht auf Weiterbildung
  • und bessere finanzielle Rahmenbedingungen während Leistungsempfänger an einer solchen teilnehmen.

Zudem kritisiert er Fehlanreize, wie beispielsweise Ein-Euro-Jobs. Diese lohnen sich für Hartz 4-Empfänger oft eher als die Teilnahme an einer Weiterbildung. Folglich benötigen die Hartz 4-Empfänger so etwas wie Brücken in den Arbeitsmarkt. 

Stattdessen führe Hartz 4 jedoch viel zu oft in Armut und massive Verunsicherung, so Hoffmann. Hinzu käme, dass Sanktionen immer wieder auch zu prekären Beschäftigungen führen, da jedes Angebot angenommen werden müsse. Schon jetzt scheint deutlich zu werden, dass es auch im neuen Jahr genügend Diskussionsbedarf rund um das Thema Hartz 4 geben wird.

Quelle:

  •       FOCUS Online
  •       Stern

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „BA-Chef fordert neues Gesetz für Hartz 4-Sanktionen“

  1. Wacht endlich auf und lasst euch nicht mehr spalten. Nur Zusammenhalt macht stark. Denkt mal, das es euch auch treffen kann, Dauerkrankheit durch Unfall und Schicksalsschläge, damit Arbeitslos.

  2. Ich weiß nicht ob es hier her gehört. Aber darf das Harz 4 Amt den Überschuß bei der Betriebskostenabrechnung des Vermieters als Einnahme anrechnen?
    Wei ich gehe sehr sparsam mit allem um und nehme das “so Gesparte ” für mein Kind Über das Jahr auch mal was bieten zu können.

  3. Ernsthaft: Das ist doch ein Scherz vom Chef der BA, oder?
    Seit wann muss ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu herhalten, neue Unterlagen für die Mitarbeiter der Jobcenter zu kreieren? Gehts noch?
    Im Urteil ist doch genau ge- und beschrieben, um was es geht und wen das alles betrifft.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mit einem Schreibblock und Stift kann sich jeder alles wichtige aus dem Urteil rausschreiben. Wenn ich das kann, mit Mittlerer Reife als höchstem Bildungsabschluß – erwarte ich dies auch von Herrn Scheele – der einen höheren Abschluss wie ich hat.

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