Hand überreicht Geldscheine

Auch bei Privatdarlehen: Jobcenter muss bei Mietschulden einspringen

Mietschulden belasten schwer. Vor allem dann, wenn die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter bereits angedroht wurde oder das Kündigungsschreiben vorliegt. Das Bundessozialgericht (BSG) stärkt nun Hartz 4-Empfänger:innen den Rücken und stellt klar: Für ein Darlehen bei Mietschulden braucht es keinen förmlichen Antrag. Und: Anspruch kann auch bestehen, wenn sich Betroffene bereits anderweitig beholfen haben.

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Mietschulden durch Pause im Hartz 4-Bezug

Eine Frau aus Bremen hatte geklagt, da das Jobcenter ihr ein Darlehen verweigerte. Der Grund: Durch ein Privatdarlehen sei kein Anspruch gegeben. Was war passiert?

Bis Januar 2015 bezog die Bremerin Hartz 4-Leistungen – die Mietzahlungen durch das Jobcenter wurden immer direkt an den Vermieter überwiesen. Einen erneuten Antrag beim Jobcenter stellte sie erst im Juni 2015, im September wurde dieser bewilligt. In der Zwischenzeit konnte die Frau allerdings ihre Miete nicht zahlen. Von Februar bis Mai häuften sich Mietrückstände in Höhe von 1.420 EUR an.

Im August drohte ihr der Vermieter mit einer Kündigung. Darüber informierte sie das Jobcenter umgehend, stellte jedoch erst im September einen Darlehensantrag. Wenige Tage später erhielt sie die Kündigung von ihrem Vermieter.

Hinweis: Kündigung bei Mietrückständen

Bleibt die Miete zweimal in Folge aus, sind Vermieter berechtigt, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Oftmals kann eine Kündigung allerdings abgewendet werden, wenn Aussicht auf nachträgliche Begleichung der Mietkosten besteht.

Schuldnerin behilft sich mit Privatdarlehen

Vor dem Hintergrund, die Kündigung abzuwenden, bat die Leistungsempfängerin eine Bekannte um finanzielle Unterstützung – und die sprang mit einem Privatdarlehen ein. Zwar zog der Vermieter die Kündigung zurück. Das Jobcenter aber lehnte den Darlehensantrag ab. Immerhin seien die Mietrückstände bereits beglichen und damit die Wohnungslosigkeit abgewendet.

Das aber wollte die Frau nicht auf sich sitzen lassen – sie erhob Klage vor dem Sozialgericht. Das schloss sich zwar der Auffassung des Jobcenters an – ebenso das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Bremen – nicht aber das Bundessozialgericht (BGS).

BSG stärkt Leistungsbeziehenden den Rücken

Die Richter:innen des BSG stellten klar, dass ein Darlehensanspruch trotz Privatdarlehen gegeben sein kann. Entscheidend sei hier die Tatsache, dass das Jobcenter noch vor dem Privatdarlehen die Möglichkeit gehabt hätte, selbst über ein Darlehen zu entscheiden – ein entsprechender Antrag sei vonseiten der Klägerin schließlich eingegangen.

Zudem sei ein förmlicher Antrag nicht vonnöten gewesen. Bereits im August habe die Frau dem Jobcenter mitgeteilt, dass ihr Vermieter mit Kündigung droht. Das müsse genügen. Damit wies das BSG die Klage zurück ans LSG. Das soll den Streit nun erneut prüfen.

Es gibt zahlreiche Notlagen, die ein Darlehen vom Jobcenter rechtfertigen. Dennoch handelt es sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Bedeutet: Das Jobcenter kann selbst entscheiden, welchem Antrag stattgegeben wird und welchem nicht. Umso wichtiger ist es, bei einem Ablehnungsbescheid genauer hinzuschauen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid und legen, wenn nötig, Widerspruch ein.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

5 Antworten auf „Auch bei Privatdarlehen: Jobcenter muss bei Mietschulden einspringen“

  1. Die haben ja alle Unterlagen die wollen bloß noch mehr haben. Die zahlen mir noch nicht mal meine Aufstockung die ich wollte. Da stellen die sich auch Quer warum weiss ich nicht.

    1. Hallo,
      sofern Sie einen aktuellen Ablehnungsbescheid haben, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Bei Unstimmigkeiten wird Widerspruch dagegen eingelegt. Ansonsten können wir Ihnen leider keine andere Auskunft geben, als die, den Forderungen des Jobcenters nachzukommen.
      Viele Grüße

  2. Wegen einer Reha im Januar 2022 konnte ich die Miete nicht begleichen dadurch hab ich im Februar die fristlose Kündigung meiner Vermieterin bekommen. Und habe mir eine andere Wohnung suchen müssen darauf hin hab ich das Jobcenter um hilfe gebeten und ein Darlehn beantragt, zwecks Kaution und erste Miete und es wurde abgelehnt . 51 Quadratmeter ist laut Jobcenter für mich zu gross.
    Wenn ich nicht Bekannte hätte wäre ich jetzt Obdachlos.

  3. Ich heiße Frau Grunwald, ich habe Ärger mit dem Amt. Seit 2 Monaten wollen die nur Unterlagen von mir und ich bekomme kein Geld. Unterlagen sind alle da aber die wollen immer mehr. Die wollen das ich zum Sozi gehe.

    1. Hallo Frau Grundwald,
      den Forderungen des Jobcenters müssen Sie nachkommen, um Leistungen zu erhalten. Sofern dem Amt nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden.
      Viele Grüße

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