Spielende Kinder in ihrer Freizeit

Kinderfreizeitbonus: Rund 160.000 Kinder erhalten Nachzahlung

Die Zahl der Kinder, die einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben, ist größer als bisher angenommen. Die Bundesregierung hat jetzt bestätigt, dass Kinder auch dann berechtigt sind, wenn sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Rund 160.000 Kinder und Jugendliche bekommen deshalb eine Nachzahlung.

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Was ist der Kinderfreizeitbonus?

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona” hat die Bundesregierung den sogenannten Kinderfreizeitbonus eingeführt. Hinter dem Bonus verbirgt sich eine einmalige Zahlung von 100 EUR an Familien, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ziel der Sonderzahlung war und ist es, Familien in der schweren Zeit der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten.

Hinweis: Freie Verwendung des Kinderfreitbonus

Ein konkreter Verwendungszweck für den Kinderfreizeitbonus wurde vom Staat nicht vorgegeben. Jede Familie kann und soll selbst überlegen, wie sie das Geld nutzen möchte.

Kinder mussten Sozialhilfeempfänger*innen sein

Obwohl die Resonanz auf den Kinderfreizeitbonus größtenteils positiv war, gab es ein großes Problem: Wer den Freizeitbonus geltend machen wollte, musste bisher einen Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe vorweisen. Dadurch wurden viele Kinder von der Hilfe ausgeschlossen. So auch diejenigen, die nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern waren, weil sie beispielsweise Unterhalt oder Kindergeld bekamen. Faktisch war deren Lage dennoch mit denen anspruchsberechtigter Kinder vergleichbar.

Mehr Kinder anspruchsberechtigt

Dieses Problem hat auch das Bundesfamilienministerium erkannt und steuert jetzt gegen. Es stellt klar, dass auch Kinder, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, den Kinderfreizeitbonus erhalten sollen. Eine entsprechende Weisung wurde bereits an die Jobcenter herausgegeben.

Schätzungen zufolge sind rund 160.000 Kinder betroffen. Die Auszahlung an bisher nicht berechtigte Familien soll im Dezember erfolgen. Wer dann immer noch kein Geld erhält, sollte sich an das zuständige Jobcenter wenden und die Nachzahlung so erwirken.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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