Dienstleitung entpuppt sich als Abzocke beim Bürgergeld-Antrag.

Abzocke bei Bürgergeld-Antrag: Jobcenter warnen

Der Antrag auf Bürgergeld ist für viele Menschen ein Graus. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Vermeintliche Dienstleister sehen darin eine Einnahmequelle – auch bei Leistungsbeziehenden. Das Ausfüllen eines entsprechenden Antrags lassen sie sich teuer bezahlen. Jobcenter warnen deshalb vor einer derartigen Abzocke beim Bürgergeld-Antrag.

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Bürgergeld-Antrag ausfüllen: typische Probleme

Bürgergeld-Beziehende haben es nicht leicht. Das wird ihnen auch bei der Antragstellung regelmäßig vor Augen geführt. Auch wenn der Antrag erst einmal einfach erscheint – es genügt in einem ersten Schritt ein formloser Antrag, ob schriftlich oder mündlich – der Teufel lauert oft im Detail. Und so treten regelmäßig Probleme auf. Um Beispiele zu nennen:

  • Jobcenter fordern in einer Tour Unterlagen nach.
  • Lange Wartezeiten verschärfen die finanzielle Not.
  • Unüberlegte Angaben führen zu einem fehlerhaften Bescheid.

Findige Unternehmer sehen darin ihre Chance und bieten entsprechende Dienstleistungen an.

Kostenpflichtiger Antrags-Service beim Bürgergeld

„Ohne Bürokratie“ und „ohne Verzögerungen“: So lauten die Versprechen der vermeintlichen Dienstleister, die damit in erster Linie diejenigen locken wollen, die zum ersten Mal einen Bürgergeld-Antrag stellen. Wer diesem Versprechen folgt, läuft geradewegs in eine Abzocke. Laut Medienberichten wird eine Gebühr in Höhe von rund 30 EUR für die Dienstleistung erhoben. Für Menschen am Existenzminimum ist das viel Geld. Auf Erstattung der Kosten können die Bürgergeld-Beziehenden dabei nicht hoffen. Jobcenter übernehmen den Betrag nicht.

Keine Kooperation mit Jobcentern

Auch wenn die Jobcenter Bürgergeld-Beziehenden oft das Leben schwer machen – mit den Angeboten der Dienstleister haben sie nichts zu tun. Dementsprechend trifft die Behörden keinerlei Schuld, wenn beispielsweise Anträge entgegen der Dienstleistungs-Versprechen nicht rechtzeitig eingereicht werden. Auch beim Thema Datenschutz scheinen Zweifel zu bestehen. Das lässt zumindest ein Statement der Jobcenter vermuten: „Wir haben keinen Einfluss darauf, ob persönliche Daten geschützt werden und wer Zugriff darauf hat.“

Nur oberflächliche Angaben werden abgefragt

Dass es sich um eine Abzocke beim Bürgergeld-Antrag handelt, lässt auch die Tatsache vermuten, dass lediglich grundlegende Angaben von den Anbietern abgefragt werden. Name, Wohnort und Geburtsdatum – mehr wird kaum von den Dienstleistern benötigt. Tatsächlich aber braucht es weit mehr als das. Jobcenter benötigen Infos zu verschiedenen Umständen mit entsprechenden Nachweisen, z.B.:

  • mögliches Einkommen,
  • Wohnsituation,
  • gegebenenfalls vorhandene Erkrankungen.

Antrag über offizielle Internetseiten

Die Lage scheint klar: Die Angebote der Dienstleister stellen eine dreiste Abzocke beim Bürgergeld-Antrag dar – und eine gewissenlose obendrein. Einmal mehr trifft es die Menschen, die ohnehin bereits gefährdeter denn je sind, den letzten Halt in der Gesellschaft zu verlieren: die Leistungsbeziehenden.

Die Jobcenter raten eindeutig dazu, für die Antragstellung die offiziellen Internetseiten der Behörden zu nutzen. Die seien nicht nur sicher, sondern auch kostenlos, heißt es vonseiten der Behörden. Zudem lassen sich dort alle Unterlagen hochladen, die es neben dem Antrag auf Bürgergeld braucht. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.