Ab August 2019: Das ist neu im Bildungs- und Teilhabepaket

Heute treten die Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. Das Gesetzespaket gibt es seit 2011. Die damalige CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte das Paket geschnürt und gleich in den ersten Jahren nach der Einführung hagelte es Kritik von Betroffenen- und Sozialverbänden. Das Paket sei unnötig bürokratisch, diskriminierend, insgesamt komme kaum Geld bei den hilfebedürftigen Kindern an. Gute acht Jahre später tritt nun eine Reform in Kraft, die einiges verbessern soll. Wir haben die zentralen Veränderungen hier zusammengefasst. 

150 EUR im Jahr für Schulmaterialien

Die wohl wichtigste Veränderung betrifft das Schulstarterpaket. Das Geld, das vom Jobcenter immer zu August und zu Februar an die Eltern schulpflichtiger Kinder auszahlt, soll die nötige Ausstattung mit Materialien zum Schuljahresstart sicherstellen. Der Zuschuss erhöht sich von 100 EUR jährlich auf 150 EUR pro Jahr. Zum 01.08. bekommen Sie jetzt 100 EUR (vorher 70 EUR) und zum 01.02. noch einmal 50 EUR (vorher 30 EUR). Die Pauschalen sollen sich in Zukunft regelmäßig erhöhen.

Weniger Anträge

Bisher mussten Sie für alle anderen BuT-Leistungen einen einzelnen Antrag aufs Bildungspaket stellen. Viele Eltern verzichteten lieber auf die paar Euro zusätzlich, statt die umfangreichen Formulare auszufüllen. Nun entfallen die Anträge, außer bei Nachhilfe. Die Familien müssen nur noch Nachweise einreichen und können auch nachträglich Geld bekommen. Die Kommunen können jetzt alle BuT-Leistungen auch als Geldzahlungen statt als Gutscheine gewähren.

Mittagessen und Schulbus werden kostenlos

Mittagessen in Schule, Hort und KiTa werden kostenlos. Bisher mussten die Eltern eine Eigenbeteiligung von 1 EUR pro Mahlzeit zahlen. Bei der Einführung der BuT-Leistungen 2011 gab es besonders viel Unmut über diese Selbstbeteiligung. Denn einige Kommunen boten vorher kostenfreie Mittagessen für bedürftige Kinder an, so dass das BuT statt einem Vorteil einen Nachteil für die Betroffenen bedeutete. Auch Schülerbeförderung wird nun kostenlos. Bisher war für den Schulbus eine Selbstbeteiligung von 5 EUR pro Monat fällig.

Nachhilfe gibt es jetzt leichter

Nachhilfeunterricht übernahm das Jobcenter früher nur, wenn die Versetzung konkret gefährdet war. Weder konnte vorher eingegriffen werden, noch langfristige Verbesserungen erzielt werden. Denn besserten sich die Noten dann dank Nachhilfe ein wenig, strich das Jobcenter die Nachhilfe wieder. Jetzt soll Nachhilfe auf Antrag auch übernommen werden, wenn kein akutes Risiko fürs Sitzenbleiben besteht.

Für Teilhabe jetzt 15 EUR statt wie bisher 10 EUR

Die Mitgliedschaft bei Sportvereinen und kulturellen Einrichtungen wurde früher mit 10 EUR monatlich gefördert. Der Satz wurde nun auf 15 EUR erhöht. Außerdem müssen die Betroffenen in Zukunft nur noch nachweisen, dass sie tatsächlich Geld für solche Aktivitäten zahlen. Auch höhere einmalige Kosten soll das Jobcenter jetzt übernehmen.

 

Quellen:

  • Harald Thomé: Zusammenfassung zu Änderungen beim Bildungspaket

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Ab August 2019: Das ist neu im Bildungs- und Teilhabepaket“

  1. Hallo,
    Ich gehe Teilzeit arbeiten und bekomme aufstockung vom Jobcenter. Mein Sohn kommt jetzt in die Schule und ist bei der Übermittagsbetreuung bis 14 Uhr angemeldet. Meine Frage, bekomme ich Zuschüsse für die Übermittagsbetreuung?
    Lg

  2. Verzehrgutscheine, naja wers brauch, sowas von überflüssig, bei Obdachlose wäre das eine Lösung fürs erste, den auch wenn Hartz4 nicht zum Leben reicht, kann man zwar nicht oft aber ab und zu sich was für 3,50euro z. B. beim Dönerladen oder McDonalds holen, Familien habens schwerer und wenn welche mit mehreren mitkommen und das bezahlen wollen, das geht mit Hartz4 nicht. In Südhessen ist es ohne neu anordnung noch so das die Schulbusse kostenlos sind, nur Linienbusse nicht, wenn sie damit in einer anderen Schule fahren müssen z. B. Berufschule. Die Schulen könnten ja selbst was stellen z. B. ihre Lehrbücher, alles andere müssten die Eltern doch auch so besorgen können, Stifte und Co. kosten doch nicht so viel außer man hat mehrere Kinder dann geht das auch schlechter.

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