Familie

420 EUR zusätzlich für Familien mit Elterngeld

Elterngeld wird auf Hartz 4 angerechnet, aber nicht komplett. 30 EUR Versicherungspauschale im Monat dürfen Eltern im Hartz 4-Bezug behalten. Mit einem kleinen Trick bei der Antragstellung, können Hartz 4-Familien sich 420 EUR zusätzlich sichern.

Verschiedene Sozialleistungen bedeuten Risiko von Überzahlungen

Für Hartz 4-Bezieher sind andere Sozialleistungen oft vor allem eines: Mehraufwand. Gerade für junge Eltern ist die Beantragung von unterschiedlichen Sozialleistungen oft ein Behördenmarathon. Nach der Geburt eines Babys müssen sie Elterngeld, Kindergeld und nicht selten auch Unterhaltsvorschuss beantragen.

Alle diese Leistungen werden auf Hartz 4 angerechnet. Der Antragswust bedeutet also nicht mehr Geld, sondern vor allem weniger Übersichtlichkeit. Denn verschiedene Stellen zahlen Gelder häufig zu verschiedenen Zeiten im Monat aus. So können leicht Überzahlungen entstehen, die wiederum zu Rückforderungen und noch mehr Papierkrieg führen.

Versicherungspauschale: 30 EUR bleiben anrechnungsfrei

Immerhin einen Vorteil haben Hartz 4-Bezieher allerdings, wenn sie Elterngeld bekommen: Die Versicherungspauschale. Das sind bei Erwachsenen 30 EUR im Monat, die vom Einkommen nicht angerechnet werden. Damit sollen Hartz 4-Bezieher wichtige Versicherungen bezahlen können. Die Pauschale muss aber vom Einkommen abgezogen werden – egal ob tatsächlich eine Versicherung besteht oder nicht.

Wichtig: Keine extra Versicherungspauschale bei Erwerbseinkommen

Die ersten 100 EUR Arbeitseinkommen bleiben bei Hartz 4-Beziehern anrechnungsfrei. Die Versicherungspauschale von 30 EUR ist in diesen 100 EUR aber eingerechnet. Sie wird nicht noch einmal zusätzlich vom anzurechnenden Einkommen abgezogen.

Langer Elterngeldbezug lohnt sich

Von der Versicherungspauschale profitiert also, wer kein Erwerbseinkommen hat. Kindergeld für minderjährige Kinder und Unterhaltsvorschuss gelten beide als Einkommen des Kindes. Kinder bekommen in der Regel keine Versicherungspauschale.

Elterngeld hingegen ist Einkommen des Elternteils. Weil es kein Erwerbseinkommen ist, bekommen Hartz 4-Bezieher nicht den Grundfreibetrag von 100 EUR. Die Versicherungspauschale von 30 EUR bekommen sie aber trotzdem. Diese Pauschale wird jeden Monat vom Einkommen abgezogen. Deswegen lohnt es sich, möglichst lange Elterngeld zu beziehen. Zumindest, solange Elterngeld das einzige Einkommen ist.

Hinweis: Wechsel ist möglich

Auch wenn Sie schon Basiselterngeld bekommen, können Sie noch zu Elterngeld Plus wechseln. Bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle können Sie meistens zumindest für die Zukunft Ihren Antrag ändern.

Bis zu 420 EUR zusätzlich für junge Familien

Das normale Basiselterngeld bekommen Hartz 4-Bezieher bis zu 14 Monate lang. Das bedeutet also, sie bekommen bis zu 14 Mal die Versicherungspauschale von 30 EUR. Das macht 420 EUR zusätzlich im Jahr.

Beantragen sie aber ElterngeldPlus, können sie bis zu 28 Monate lang Elterngeld bekommen. Dann fällt also 28 Mal die Versicherungspauschale an – das bedeutet noch einmal 420 EUR zusätzlich in der Familienkasse. Bekommen die Eltern gleichzeitig Elterngeld, muss bei bei beiden Elternteilen jeweils die Versicherungspauschale vom Einkommen abgezogen werden.

 

Quellen:

 

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 5

Your page rank:

Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert