Jobcenter Weimar
Kontakt
- Jobcenter Weimar
- Adresse: Eduard-Rosenthal-Straße 43, 99427 Weimar
- Telefon: 03643 / 4512 970
- Fax: 03643 / 4512 774
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 und 13:30–15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 und 13:30–17:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Weimar
Die kreisfreie Stadt Weimar mit ihrem zahlreichen Kulturerbe liegt in Thüringen. Von den ca. 64.300 Einwohnern waren 2:032 im August 2017 arbeitslos. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 6,7%. Mit dieser Quote liegt die Kulturstadt über dem Durchschnitt von Thü-ringen mit 5,9%.
Jobcenter als Ursache für Privatinsolvenzen?
Überschuldung von Privatpersonen ist ein großes Problem. Einer der Hauptursachen für die-se Überschuldung ist die Arbeitslosigkeit. Um da wieder herauszukommen werden betroffe-ne Personen oft zum Schuldnerberater geschickt. Diese verhandeln mit den Gläubigern, um dem Schuldner zu helfen, seine Schulden in erschwinglichen Beträgen zurückzubezahlen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet aber, dass die Jobcenter angewiesen sind solchen Anfragen nur in äußersten Notfällen nachzukommen. Da aber im Regelfall alle Gläubiger einer vorgerichtlichen Einigung zustimmen müssen und das Jobcenter oftmals auch ein Gläubiger ist, ist der Gang zum Schuldenberater oft umsonst und eine Insolvenz vorprogrammiert.
Mahnbescheid vom Jobcenter? Ruhe bewahren und den Profi fragen.
Du hast von deinem Jobcenter oder dem Inkasso-Service der Agentur einen Mahnbescheid erhalten. Danach sollst du auch neben der offenen Forderung Mahngebühren bezahlen. Diese darf das Jobcenter aber nur erheben, wenn du auch von der Rückforderung des Betrags wusstest, wie beispielsweise bei einem Darlehen. Bevor du die Mahngebühren bezahlst, solltest du den Bescheid von einem Profi rechtlich prüfen lassen. Diese Möglichkeit erhältst du bei uns.