Jobcenter Neumünster

 

Kontakt

  • Jobcenter Neumünster
  • Adresse: Friedrichstraße 7-19, 24534 Neumünster
  • Telefon: 04321 / 558 60
  • Fax: 04321 / 558 6340
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–13:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–13:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–13:00 und 14:00-18:00 Uhr (Nur für Berufstätige und Maßnahmenteilnehmer:innen)
  • Freitag: 08:00–13:00 Uhr
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Über das Jobcenter Neumünster

Neumünster ist die viertgrößte Stadt in Schleswig-Holstein. In den 9 Stadtteilen der kreisfreien Stadt leben 81.988 Einwohner. Mit einer Arbeitslosenquote im Juli 2017 von 4,76 % überzeugt die Stadt im Landesvergleich, dessen Quote für den gleichen Monat bei 5,9% liegt. Dem Jobcenter Neumünster waren zudem 1.097 offene Arbeitsstellen gemeldet.

Eine Personengruppe wird besonders gefördert

Unter dem Motto „Neue Möglichkeiten schaffen“ ist das Jobcenter Ansprechpartner für Leistungen für den Lebensunterhalt und für die Integration der Arbeitslosen in den vorhandenen Arbeitsmarkt. Die Stadt hat seit Februar 2016 eine Jugendberufsagentur eingerichtet. Hier werden junge Erwachsene von 15-25 Jahren von einem Expertenteam des städtischen allgemeinen Dienstes, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Regionalen Bildungszentren betreut. Das Angebot reicht von einer kompletten Beratung für den beruflichen Einstieg sowie für die schulischen Weiterbildungsmöglichkeiten über eine Anlaufstelle die Hilfe für das Überwinden von schwierigen sozialen Situationen. Aber besonders als junger Mensch ist man sich im Falle der Arbeitslosigkeit über seine Rechte, aber auch seiner Pflichten gegen-über dem Amt unsicher.

Welche Pflichten habe ich?

Zur Bearbeitung deines Hartz 4-Antrags benötigt dein Jobcenter meist Unterlagen von dir. Wenn du diese nicht einreichst, kann dein Bescheid abgelehnt werden oder du erhältst einen Sanktionsbescheid, in dem dir deine Leistungen gekürzt werden. Denn du hast eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Darüber muss dich dein Jobcenter allerdings aufklären.