Jobcenter Neunkirchen
Kontakt
- Jobcenter Neunkirchen
- Adresse: Ringstraße 1, 66538 Neunkirchen
- Telefon: 06821 / 204 242
- Fax: 06821 / 204 889
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:00 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Über das Jobcenter Neunkirchen
Etwa 20 km nordöstlich von Saarbrücken liegt die Kreisstadt Neunkirchen im Bundesland Saarland. Sie zählt ca. 48.100 Einwohner, von denen 2016 im Durchschnitt 5.889 arbeitslos waren. Daraus ergab sich eine durchschnittliche Arbeitslosenquote von 8,4%. Damit lag Neunkirchen über dem Durchschnitt des Bundeslandes Saarland mit 7,2%.
Durchschnittsbedarf der Bedarfsgemeinschaften in Neunkirchen
Das Jobcenter Neunkirchen betreute Ende des Jahres 2016 insgesamt 13.772 Bedarfsgemeinschaften. Diese Bedarfsgemeinschaften hatten einen durchschnittlichen Bedarf an Gesamtregelleistungen von 1.066,45 Euro. Die Bedarfsgemeinschaften der Alleinerziehenden benötigten im Schnitt 1.346,67 Euro, die der partnerschaftlichen Gemeinschaften mit Kind 1.889,85 Euro und die der Singles 712,75 Euro.
Bekomme ich als Alleinerziehender einen Zuschlag bei meinen Leistungen?
Ja, denn als Alleinerziehender entsteht für dich ein Mehraufwand, auf dessen Entschädigung du ein Recht hast. Denn die Kosten für dein Kind musst du in der Regel komplett selbst tragen. Dein Jobcenter muss das berücksichtigen und dir daher diesen Mehrbedarf an Hartz 4-Leistungen gewähren.