Jobcenter Zweibrücken

 

Kontakt

  • Jobcenter Zweibrücken
  • Adresse: Landauer Straße 67, 66482 Zweibrücken
  • Telefon: 06332 / 56860
  • Fax: 06332 / 5686401
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:00 und 13:30–16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:00 und 13:30–18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Über das Jobcenter Zweibrücken

Die Stadt Zweibrücken hat ca. 36.700 Einwohner, liegt in Rheinland-Pfalz und ist außerdem der Hauptsitz des pfälzischen Oberlandesgerichts. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl des Jahres 2016 betrug 1.284. Bezogen auf alle zivilen Erwerbstätigen in Zweibrücken ergibt sich außerdem für das gleiche Jahr eine Arbeitslosenquote von 7,1 %. Damit liegt die Stadt deutlich über dem Landesdurchschnitt mit 5,1 %.

Gehört mein Kind zur Bedarfsgemeinschaft?

Grundsätzlich bildest du mit deinem bei dir lebenden Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Allerdings ist es möglich, wenn bestimmte Umstände eintreten, dass dieser Grundsatz außer Kraft gesetzt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dein Kind älter als 25 Jahre oder verheiratet ist. Weiterhin darf es selbst über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen.

Erhältst du bereits eine Versicherungspauschale für dein Kind?

Zusätzlich zu deinem normalen Regelsatz für dein Kind stehen dir weitere 30,- Euro als Versicherungspauschale zu. Allerdings gilt diese Pauschale nur, wenn dein Kind über ein ausreichendes Einkommen verfügt, also selbst nicht hilfebedürftig ist. Der Grund dafür ist, dass dir der überschüssige Betrag, welchen dein Kind verdient, als sonstiges Einkommen angerechnet wird. Sobald dies der Fall ist, muss das Jobcenter dir die Pauschale zahlen.