Jobcenter Trier-Saarburg

 

Kontakt

  • Jobcenter Trier-Saarburg
  • Adresse: Dasbachstraße 9, 54292 Trier 
  • Telefon: 0651 / 205 7200
  • Fax: 0651 / 205 910 7500
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Freitag:08:00–12:30 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Trier-Saarburg

Der Landkreis Trier-Saarburg umfasst die Stadt Trier vollständig. Er grenzt sowohl an das Saarland, als auch an das Großherzogtum Luxemburg. In Trier-Saarburg leben etwa 148.000 Menschen. Im Jahr 2016 waren davon durchschnittlich etwa 2.600 Personen arbeitslos gemeldet. Die sich ergebende Arbeitslosenquote von 3,3 % ist nach Bitburg-Prüm die niedrigste in ganz Rheinland-Pfalz.

Das darf deine Wohnung in Trier-Saarburg kosten

Seit dem 18.01.2017 gibt es neue Mietobergrenzen in Trier-Saarburg. Im Landkreis werden für einen Singlehaushalt bis zu 52 m2 als angemessen angesehen. Die Mietobergrenzen orientieren sich an den örtlichen Wohngegebenheiten. Daher werden die Regionen in vier Kategorien eingeteilt. Derzeit liegt die maximale Bruttokaltmiete für einen Singlehaushalt zwischen 330,72 Euro und 366,60 Euro.

Das solltest du unbedingt tun, wenn du umziehst

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für deine Grundmiete, Heizkosten und Nebenkosten. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Die Miete, die oberhalb der Grenze liegt, muss aber auch komplett übernommen werden, wenn das Jobcenter dich nicht richtig darauf hingewiesen hat, dass du deine Kosten an die Obergrenze anpassen musst. Wir empfehlen dir: Ermittle die Höchstgrenze für Unterkunft und Wohnung für Ravensburg und miete erst dann die Wohnung. So erhält man die größtmögliche Gesamtmiete für die Wohnung vom Jobcenter.