Jobcenter Trier
Kontakt
- Jobcenter Trier
- Adresse: Gneisenaustraße 38, 54294 Trier
- Telefon: 0651 / 205 7000
- Fax: 0651 / 205 9107 400
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Trier
Die älteste Stadt Deutschlands liegt in Rheinland-Pfalz und ist zugleich die drittgrößte Stadt des Bundeslandes. Trier umfasst heutzutage etwa 115.000 Einwohner. Von diesen waren im Jahr 2016 durchschnittlich etwa 3.250 Personen arbeitslos gemeldet. Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5,7 % im selben Zeitraum liegt die Stadt aber leicht über dem Schnitt von Rheinland-Pfalz mit 5,1 %.
So hoch wäre die Arbeitslosenquote wirklich
Tatsächlich rechnet die Arbeitsagentur bestimmte arbeitslose Menschen aus der offiziellen Statistik heraus. Diese Personen werden als die sogenannten Unterbeschäftigten erfasst. Das sind Menschen, die beispielsweise krank sind, an Qualifizierungen teilnehmen oder in Minijobs arbeiten. Neben den etwa 111.400 registrierten Arbeitslosen lebten 2016 in Rheinland-Pfalz noch zusätzlich rund 146.400 Unterbeschäftigte. Addiert man die Arbeitslosen- (5,1 %) und die Unterbeschäftigtenquote (6,7%) erhält man 11,7%.
Keine vorläufige Entscheidung ohne Begründung!
Diese Menge an Hilfebedürftigen ist kaum zu bewältigen. Besonders dann nicht, wenn sich saisonal bedingt die Anträge häufen. Solltest du deswegen einen vorläufigen Hartz 4-Bescheid von deinem Jobcenter erhalten, hast du das Recht auf eine Begründung. Wenn die Begründung fehlt oder nicht ausreichend ist, um die Vorläufigkeit zu rechtfertigen, muss sie von deinem Jobcenter ergänzt werden.