Jobcenter Rhein-Hunsrück
Kontakt
- Jobcenter Rhein-Hunsrück
- Adresse: Bingener Straße 23b, 55469 Simmern
- Telefon: 06761 / 940 60
- Fax: 06761 / 940 632
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 und 14:00–17:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Rhein-Hunsrück
Im Landkreis „links des Mittelrheins“ leben etwa 102.000 Menschen. Im Jahr 2016 waren davon durchschnittlich knapp 2.400 Menschen arbeitslos gemeldet. Verrechnet man diese Zahl mit den zivilen Erwerbstätigen, erhält man die Arbeitslosenquote von 4,3%. Im Landesvergleich gehört der Rhein-Hunsrück-Kreis zu den Gebieten mit einem niedrigen Arbeitslosenniveau. In ganz Rheinland-Pfalz herrschte im Jahr 2016 eine Arbeitslosenquote von 5,1 % vor.
Wieso die Mietobergrenzen so wichtig für dich sind
Zu den Aufgaben des Jobcenters gehört die Festsetzung von Miethöchstgrenzen. Diese orientieren sich an den örtlichen Mietpreisen und Wohngegebenheiten. Im Bereich des Jobcenters Rhein-Hunsrück-Kreis beträgt beispielsweise die Bruttokaltmiete für einen Singlehaushalt mit maximal 50 m2 Wohnfläche 283,15 Euro.
Was du tun kannst, wenn dein Mietkautionsdarlehen monatlich abgezogen wird
In deinem Bescheid wird dein Mietkautionsdarlehen mit deinen monatlichen Bezügen aufgerechnet. Allerdings zählen Mietkautionen zu den Kosten der Unterkunft. Deswegen ist es nicht rechtmäßig diese mit deinem Hartz 4-Regelbedarf zu verrechnen. Nach unserer Ansicht darf das Jobcenter die Mietkaution erst zurückverlangen, wenn du wieder ausziehst und dir nicht monatlich abziehen.