Jobcenter Mayen-Koblenz

 

Kontakt

  • Jobcenter Mayen-Koblenz
  • Adresse: Marktplatz 24, 56727 Mayen
  • Telefon: 02651 / 70 55 0
  • Fax: 02651 / 70 55 120
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 08:00–12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr
  • Freitag: 08:00–12:30 Uhr
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Über das Jobcenter Mayen-Koblenz

In der nördlichen Mitte von Rheinland-Pfalz liegt der Landkreis Koblenz. In diesem leben etwa 212.000 Menschen. Davon waren im Jahr 2016 durchschnittlich ca. 4.500 Menschen arbeitslos gemeldet. Damit lag in dem Zeitraum die Arbeitslosenquote bei 3,9%.

Die Entwicklung der Region Mayen-Koblenz in den letzten Jahren

Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ verfolgt das Jobcenter das Ziel in Zusammenarbeit mit dem Hilfeempfänger diesen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In der Tat konnte das Jobcenter seit 2013 seine jährliche Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt von 4,9% auf 3,9% senken. Ob dieser Verdienst auf die Leistung des Jobcenters zurückzuführen ist oder auf die gute Konjunkturlage, soll dahingestellt bleiben.

Keine willkürliche Aufhebung!

Das Jobcenter ist verpflichtet zu begründen, warum ein vergangener Bescheid aufgehoben wird. Diese Begründung ist zwingend. Das bedeutet: ist die Begründung in deinem neuen Hartz 4-Bescheid nicht vorhanden, muss das Jobcenter einen neuen Bescheid schreiben.

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