Jobcenter Kaiserslautern
Kontakt
- Jobcenter Kaiserslautern
- Adresse: Guimaraes-Platz 3, 67655 Kaiserslautern
- Telefon: 0631 / 370 910
- Fax: 0631 / 3641 453
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00–12:30 Uhr
- Dienstag: 08:00–12:30 und 13:30–16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00–12:30 und 13:30–16:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Kaiserslautern
Der Landkreis Kaiserslautern mit gleichnamiger Kreisverwaltung liegt mit seinen ca. 105.000 Bürgern in Rheinland-Pfalz. Von den Einwohnern des Landkreises waren im Jahr 2016 durchschnittlich 3.031 arbeitslos. Damit verzeichnete der Landkreis eine Arbeitslosenquote von durchschnittlich 5,5%, was im Vergleich zum Durchschnitt des Bundeslandes ein wenig schlechter ist, da der Landesdurchschnitt 5,1 % lag.
Ist Hartz 4 der Einstieg in den Teufelskreis der Schulden?
Das statistische Bundesamt veröffentlichte eine Statistik, laut welcher im Jahr 2016 die Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser für Überschuldung war. Durch Arbeitslosigkeit muss häufig auf finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden, um offene Rechnungen zu begleichen und zugleich können keine neuen Rücklagen mehr gebildet werden. Da die Reserven irgendwann aufgebraucht sind, kann es schnell passieren, dass die Schulden sich häufen. Überschuldete Hartz 4-Empfänger werden daher oft zu Schuldenberatern geschickt. Ziel hierbei ist es, dass der Berater mit den Gläubigern verhandelt und sich auf Stundungsbeträge einigt. Jedoch sind die Jobcenter häufig solche Gläubiger und laut der Süddeutschen Zeitung dazu angehalten nur in besonderen Härtefällen Stundungen zuzustimmen. Da aber im Regelfall alle Gläubiger einer vorgerichtlichen Einigung zustimmen müssen, ist die Privatinsolvenz vorprogrammiert.
Mahngebühren des Jobcenters – Wann du diese nicht bezahlen musst
Du hast von deinem Jobcenter oder des Inkasso-Services der Agentur einen Mahnbescheid erhalten, welcher dich dazu auffordert neben der offenen Forderung Mahngebühren abzuführen. Dieser Aufforderung musst du allerdings nur nachkommen, wenn du auch von der Rückforderung deiner Hartz 4-Leistungen wusstest, denn ansonsten sind die Mahngebühren nicht rechtens ergangen. Bevor du die Mahngebühren bezahlst, solltest du den Bescheid also erst einmal von einem Profi rechtlich prüfen lassen.