Jobcenter Donnersbergkreis Rockenhausen
Kontakt
- Jobcenter Donnersbergkreis Rockenhausen
- Adresse: Kreuznacher Straße 37a, 67806 Rockenhausen
- Telefon: 06361 / 9159 3101
- Fax: 06361 / 9159 3120
- Webseite: Link
Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 –12:30 Uhr 14:00–16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 –12:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 –12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 –12:30 Uhr 13:30–17:00 Uhr
- Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Über das Jobcenter Donnersbergkreis Rockenhausen
Die Stadt Rockenhausen liegt im Landkreis Donnersbergkreis in der Rheinland-Pfalz und wird von ca. 5.400 Bürgern bewohnt. Die durchschnittliche Arbeitslosenzahl für das Jahr 2016 betrug in Rockenhausen 163. Die Stadt macht ca. 7,1 % der Gesamtbevölkerung des Donnersbergkreises und ungefähr 7,7% der dort lebenden Arbeitslosen aus.
Nicht das Jobcenter allein ist für eine erfolgreiche Vermittlung zuständig
Eine der Hauptaufgaben des Jobcenters ist es, die Arbeitslosen wieder erfolgreich in den Ar-beitsmarkt zu integrieren, sodass diese ihre Lebenskosten wieder selbst tragen können. Damit eine erfolgreiche Vermittlung möglich ist, ist es aber auch unvermeidbar, dass derjenige, der vermittelt werden soll, auch seinen Teil dazu beiträgt. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, hat das Jobcenter das Recht seine Hartz 4-Leistungen in Form von einer Sanktion zu kürzen.
Ohne Belehrung auch keine Sanktion
Zur Bearbeitung deines Hartz 4-Antrags benötigt dein Jobcenter meist Unterlagen von dir. Wenn du diese nicht einreichst, kann dein Bescheid abgelehnt werden oder du wirst sanktioniert. Denn du hast eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Aber über diese muss dein Jobcenter dich auch aufklären. Fehlt diese Belehrung oder wurde unvollständig erteilt, ist die Sanktion nicht rechtmäßig ergangen.